Papierbon nur noch auf Nachfrage: Kabinett beschließt digitalen Kassenbon, Rentner stehen vor neuen Hürden

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Rund jeder zehnte Mensch zwischen 65 und 74 Jahren war laut Statistischem Bundesamt noch nie im Internet. Das zeigen die Zahlen für 2025. Genau diese Gruppe trifft der Plan der Bundesregierung, den gedruckten Kassenbon ab 2028 durch QR-Code und E-Mail zu ersetzen. Das geschieht in einer Phase, in der viele Ältere bei knapper Rente jeden Einkauf genau prüfen.

Kabinett hat entschieden: Was der Gesetzentwurf vorsieht

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums gebilligt. Danach sollen Papierbelege ab 2028 durch digitale Varianten ersetzt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verkauft das Vorhaben als Bürokratieabbau für Bürger und Betriebe. Damit ist das Thema vom Stadium eines Referentenentwurfs zum offiziellen Regierungsvorhaben geworden.

Die Pflicht zum Beleg selbst verschwindet damit allerdings nicht. Sie ändert ihre Form. An die Stelle der papierhaften Ausgabe tritt eine elektronische Bereitstellungspflicht in einem standardisierten Datenformat. Als mögliche Wege nennt der Entwurf einen QR-Code auf dem Bildschirm, einen Download-Link, NFC, den Versand per E-Mail oder die Ablage in einem Kundenkonto. Nach dem Entwurf gilt der QR-Code als die praktikabelste Lösung. Er soll auf dem Kassendisplay erscheinen und sich ohne eigene Händler-App abscannen lassen.

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Parallel dazu kommt eine Kassenpflicht. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz müssen ab 2028 elektronische Kassen einsetzen. Ausgenommen sind laut Bundesfinanzministerium Steuerpflichtige mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr; weitere Ausnahmen etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder Hofläden sollen per Rechtsverordnung folgen.

Noch kein geltendes Recht: So geht es jetzt weiter

Seit der Veröffentlichung der ersten Pläne im Sommer hat sich der Sachstand deutlich bewegt. Im Juli war ein Entwurf bekannt geworden, am 7. August folgte der Referentenentwurf, am 23. September der Kabinettsbeschluss. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen, der Starttermin kann sich also noch verschieben. Aus dem Handwerk kommt bereits die Forderung, den Start auf 2029 zu verlegen.

Bis dahin ändert sich an der Ladenkasse nichts. Wer eine elektronische Kasse betreibt, muss weiterhin zu jedem Umsatz einen Beleg ausgeben, egal ob der Kunde ihn mitnimmt. Rechtsgrundlage ist die Belegausgabepflicht in Paragraf 146a Absatz 2 der Abgabenordnung, die seit Januar 2020 gilt.

Hürden an der Kasse: Wo ältere Menschen ins Stocken geraten

Für jüngere Kunden ist ein QR-Code an der Kasse Alltag. Für viele Rentnerinnen und Rentner beginnt dort ein Hindernislauf. Ein QR-Code setzt ein Smartphone mit Kamera, eine funktionierende Internetverbindung und das Wissen voraus, wie man den Code scannt und den Beleg anschließend speichert. Wer nur ein einfaches Tastenhandy besitzt, bleibt von dieser Variante ausgeschlossen.

Die E-Mail-Variante wirft andere Fragen auf. Wer an der Kasse seine Mailadresse diktiert, gibt persönliche Daten an Händler weiter. Gerade ältere Menschen sind zudem häufig Ziel betrügerischer Mails. Echte digitale Belege im Postfach könnten die Unterscheidung zwischen seriöser Post und gefälschten Rechnungen zusätzlich erschweren.

Hinzu kommt eine psychologische Hürde. Künftig muss der Papierbon aktiv verlangt werden. In einer langen Schlange hinter sich, mit einem Kassierer, der auf das Display zeigt, fühlen sich manche unter Druck gesetzt, auf den Zettel zu verzichten, obwohl sie ihn eigentlich brauchen.

Warum der Beleg für Rentner mehr ist als ein Zettel

Für viele Ältere ist der Kassenbon ein Werkzeug der Haushaltsführung. Wer mit einer schmalen Rente auskommen muss, führt oft ein Haushaltsbuch auf Papier und sammelt Belege, um Ausgaben zu kontrollieren. Der Bon dient außerdem als Kaufnachweis, wenn ein Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist defekt wird oder ein Händler freiwillig einen Umtausch anbietet.

Besonders wichtig sind Quittungen in der Apotheke. Gesetzlich Versicherte können sich von Zuzahlungen befreien lassen, sobald sie die Belastungsgrenze nach Paragraf 62 SGB V erreichen. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Ein Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin mit 16.200 Euro Bruttojahreseinkommen erreicht die Grenze bei 324 Euro, als chronisch Kranke bereits bei 162 Euro. Den Nachweis gegenüber der Krankenkasse erbringt sie mit gesammelten Zuzahlungsbelegen. Fehlen diese, kann bares Geld verloren gehen.

Heute und ab 2028 im Vergleich

BereichAktuelle RechtslageGeplant ab 1. Januar 2028
BelegpflichtBeleg muss ausgegeben werden, meist auf PapierBeleg muss digital bereitgestellt werden
PapierbonStandard, wird automatisch gedrucktNur noch auf ausdrücklichen Wunsch
Digitale WegeErlaubt, wenn der Kunde zustimmtRegelfall: QR-Code, E-Mail, App, Link, NFC
KassenpflichtOffene Ladenkasse weiterhin zulässigElektronische Kasse ab 100.000 Euro Jahresumsatz
Ausnahmen KassenpflichtNicht relevantBarumsatz unter 12.000 Euro pro Jahr
VerfahrensstandGeltendes Recht seit 2020Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat stehen aus

Der Anspruch auf Papier bleibt bestehen

Die wichtigste Nachricht für Menschen ohne Smartphone steht im Entwurf selbst. Der Anspruch der Kundschaft auf eine Quittung aus Papier soll weiterhin gelten. Das Finanzministerium betont zudem, dass niemand verpflichtet ist, den digitalen Beleg anzunehmen. Ein kurzer Satz an der Kasse genügt also, um den gewohnten Zettel zu erhalten. Wer Hemmungen hat, dies in der Schlange zu sagen, kann den Wunsch bereits beim Auflegen der Waren äußern.

Auch jenseits des Papierbons gibt es Absicherungen. Bei Kartenzahlung dokumentiert der Kontoauszug den Einkauf, was im Streitfall als Kaufnachweis dienen kann. Viele Apotheken führen für Stammkunden eine Zuzahlungsübersicht, die sich zum Jahresende ausdrucken lässt. Wer den Umgang mit dem Smartphone lernen möchte, findet bei Volkshochschulen, Seniorenbüros und Verbraucherzentralen vielerorts Kurse, oft kostenlos. Angehörige können beim Einrichten eines eigenen Mailordners für Belege unterstützen.

Kritik aus Handel und Handwerk

Zufrieden ist mit dem Kompromiss kaum jemand. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch angekündigt, die Bonpflicht ganz abzuschaffen. Der Handelsverband HDE hält den bloßen Tausch von Papier gegen einen verpflichtenden digitalen Beleg für unzureichend, Bäckerhandwerk und Gastgewerbe warnen vor den Kosten der Umrüstung. Die Bundesregierung verweist dagegen auf den Kampf gegen Steuerbetrug. Offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht festgehalten werden, können laut Finanzministerium Steuerhinterziehung begünstigen.

Häufige Fragen zum digitalen Kassenbon

Ab wann gilt der digitale Kassenbon?

Geplant ist der 1. Januar 2028. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 23. September 2026 müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin bleibt die heutige Belegausgabepflicht unverändert in Kraft.

Gibt es künftig überhaupt noch Papierbons?

Geplant ist der 1. Januar 2028. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 23. September 2026 müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin bleibt die heutige Belegausgabepflicht unverändert in Kraft.

Braucht man für den Einkauf künftig ein Smartphone?

Nein. Einkaufen und bar bezahlen bleiben ohne Smartphone möglich. Das Handy wird nur für den digitalen Beleg per QR-Code benötigt. Wer keines besitzt, verlangt den Papierbon.

Was ist mit Quittungen für die Zuzahlungsbefreiung?

Für die Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse sind Nachweise über geleistete Zuzahlungen weiterhin nötig. Ein Papierbeleg kann in der Apotheke verlangt werden. Viele Apotheken stellen zudem eine Jahresübersicht der Zuzahlungen aus.

Einschätzung der Redaktion

Weniger Papiermüll und mehr Steuergerechtigkeit sind legitime Ziele. Der Gesetzentwurf verlagert aber eine Last, die bisher beim Händler lag, stillschweigend auf die Kundschaft. Wer den Bon künftig braucht, muss ihn aktiv einfordern. Für technikaffine Menschen ist das eine Kleinigkeit, für eine 78-jährige Rentnerin mit Tastenhandy und kleiner Rente ein weiterer Baustein in einem Alltag, der sich zunehmend auf Bildschirme verlagert. Der zugesicherte Anspruch auf Papier ist deshalb kein Zugeständnis, sondern eine Notwendigkeit. Im parlamentarischen Verfahren sollte klar geregelt werden, dass Geschäfte gut sichtbar auf dieses Recht hinweisen und der Papierbon ohne Nachfragen oder Augenrollen ausgehändigt wird. Digitalisierung gelingt nur, wenn sie niemanden an der Kasse stehen lässt.

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