Umwandlung des Sachleistungsbudgets bei der Pflege: Mehr Entlastungsbetrag durch flexible Nutzung
Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen suchen nach Möglichkeiten, die verfügbaren Pflegeleistungen optimal einzusetzen. Besonders der monatliche Entlastungsbetrag, der aktuell 131 Euro monatlich beträgt, reicht oft nicht aus, um alle gewünschten Unterstützungsangebote zu finanzieren. Hier bietet die Umwandlung des Sachleistungsbudgets eine flexible und wertvolle Ergänzung, um das Budget für Entlastungsleistungen deutlich zu erhöhen. Über 900 Euro mehr Pflegegeld sind möglich! Wie das funktioniert, zeigen wir in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V..
Was bedeutet die Umwandlung des Sachleistungsbudgets?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent ihres monatlichen Sachleistungsbudgets für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen. Diese Leistungen können von anerkannten Anbietern erbracht werden und umfassen beispielsweise:
- Stundenweise Betreuung
- Haushaltshilfen
- Einkaufshilfen
- Begleitdienste
- Aktivierende Maßnahmen
Diese Angebote bieten eine wertvolle Unterstützung im Alltag und sorgen für zusätzliche Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Wie lässt sich so mehr Entlastungsbetrag nutzen?
Der reguläre Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad (PG) zur Verfügung und kann mit anderen Leistungen kombiniert werden. Den Entlastungsbetrag gibt es auch schon bei PG 1, das ist anders als beim Pflegegeld, das erst ab PG 2 zur Verfügung steht.
Die Umwandlung des Sachleistungsbudgets ist eine zusätzliche Option, die das Budget für Entlastungsleistungen deutlich aufstockt. Beide Leistungen können parallel genutzt werden, sodass ein größerer Betrag für Unterstützungsangebote zur Verfügung steht.
Das Sachleistungsbudget steht ab PG 2 zur Verfügung.
Rechenbeispiele: So viel zusätzliches Budget ist möglich
Die Höhe des zusätzlichen Budgets hängt vom Pflegegrad ab. Maximal können 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbudgets umgewandelt werden. Hier die aktuellen Werte:
Pflegegrad | Sachleistungsbudget (monatlich) | Max. Umwandlungsbetrag (40 %) |
---|---|---|
PG 2 | 796 € | 318,40 € |
PG 3 | 1.497 € | 598,80 € |
PG 4 | 1.859 € | 743,60 € |
PG 5 | 2.299 € | 919,60 € |
Beispielrechnung für Pflegegrad 3:
- Regulärer Entlastungsbetrag: 131 €
- Maximal umwandelbarer Betrag: 598,80 €
- Gesamtes Budget für Entlastungsleistungen: 131 € + 598,80 € = 729,80 € pro Monat
Beispielrechnung für Pflegegrad 5:
- Regulärer Entlastungsbetrag: 131 €
- Maximal umwandelbarer Betrag: 919,60 €
- Gesamtes Budget für Entlastungsleistungen: 131 € + 919,60 € = 1.050,60 € pro Monat
Mit diesen zusätzlichen Mitteln können verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag finanziert werden, was die Pflegesituation zu Hause spürbar verbessert.
Wie funktioniert die Umwandlung in der Praxis?
Die Umwandlung erfolgt, indem pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen Rechnungen für anerkannte Leistungen bei der Pflegekasse einreichen. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Pflegekasse prüft die eingereichten Belege und erstattet die Kosten aus dem Sachleistungsbudget.
Zusammenfassung zur Umwandlung des Sachleistungsbudgets in Entlastungsbetrag bei Pflege
Durch die Umwandlung des Sachleistungsbudgets steht pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein deutlich größeres Budget für Entlastungsleistungen zur Verfügung. In Kombination mit dem regulären Entlastungsbetrag können so weit mehr Unterstützungsangebote genutzt werden, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.