Pflegegeld 2026: Höhe und Anspruch
Für 2026 gelten folgende Pflegegeldbeträge:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, sondern einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieser Betrag kann für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung verwendet werden.
Familienpflegegeld: Neue Regelung ab 2026
Ab Mitte 2026, so plant es die Bundesregierung, wird ein Familienpflegegeld eingeführt, das sich am Elterngeld orientiert und pflegende Angehörige finanziell absichert. Geplant ist eine Lohnersatzleistung von 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Anspruch besteht, wenn die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise für die Pflege eines Familienmitglieds ausgesetzt wird.
Verwendungszweck des Pflegegelds
Das Pflegegeld kann grundsätzlich frei verwendet werden, da es als Entlastung für die Pflegeperson gedacht ist. Es ist nicht zweckgebunden. Es dient dazu, die Kosten für die Pflege zu decken, etwa für:
- Anschaffung von Hilfsmitteln (Rollstühle, Pflegebetten)
- Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste
- Alltagsbegleitung und Freizeitgestaltung
- Sonstige Ausgaben, die mit der Pflege zusammenhängen
Der monatliche Entlastungsbetrag (131 Euro) und das gemeinsame Jahresbudget (bis zu 3.539 Euro) sind dagegen zweckgebunden und können nur für pflegebedingte Aufwendungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Weitere Leistungen und Reformen
- Das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro kann ab 2026 flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.
- Die Eigenanteile in Pflegeheimen werden schrittweise auf rund 1.000 Euro pro Monat begrenzt.
- Die Pflegeversicherung wird durch Steuermittel gestützt, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren.
Fazit zum Pflegegeld 2026
Das Pflegegeld bleibt 2026 stabil, aber mit der Einführung des Familienpflegegelds und weiteren Entlastungsmaßnahmen wird die häusliche Pflege für Angehörige attraktiver und planbarer. Die genannten Beträge und Leistungen bieten eine solide finanzielle Grundlage für die Pflege zu Hause und im Heim.


