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Pflegegeld 2026 – Erhöhung? Und wozu darf ich es einsetzen?

Das Pflegegeld bleibt 2026 auf dem Stand von 2025 unverändert – eine Erhöhung ist für dieses Jahr nicht geplant. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025 mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent. Die nächsten gesetzlichen Anpassungen sind frühestens für 2028 vorgesehen. Doch wofür kann man das Pflegegeld verwenden? Ist es zweckgebunden? Antworten hierauf in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Pflegegeld 2026: Höhe und Anspruch

Für 2026 gelten folgende Pflegegeldbeträge:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, sondern einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieser Betrag kann für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung verwendet werden.

Familienpflegegeld: Neue Regelung ab 2026

Ab Mitte 2026, so plant es die Bundesregierung, wird ein Familienpflegegeld eingeführt, das sich am Elterngeld orientiert und pflegende Angehörige finanziell absichert. Geplant ist eine Lohnersatzleistung von 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Anspruch besteht, wenn die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise für die Pflege eines Familienmitglieds ausgesetzt wird.

Verwendungszweck des Pflegegelds

Das Pflegegeld kann grundsätzlich frei verwendet werden, da es als Entlastung für die Pflegeperson gedacht ist. Es ist nicht zweckgebunden. Es dient dazu, die Kosten für die Pflege zu decken, etwa für:

  • Anschaffung von Hilfsmitteln (Rollstühle, Pflegebetten)
  • Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste
  • Alltagsbegleitung und Freizeitgestaltung
  • Sonstige Ausgaben, die mit der Pflege zusammenhängen

Der monatliche Entlastungsbetrag (131 Euro) und das gemeinsame Jahresbudget (bis zu 3.539 Euro) sind dagegen zweckgebunden und können nur für pflegebedingte Aufwendungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Weitere Leistungen und Reformen

  • Das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro kann ab 2026 flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.
  • Die Eigenanteile in Pflegeheimen werden schrittweise auf rund 1.000 Euro pro Monat begrenzt.
  • Die Pflegeversicherung wird durch Steuermittel gestützt, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren.

Fazit zum Pflegegeld 2026

Das Pflegegeld bleibt 2026 stabil, aber mit der Einführung des Familienpflegegelds und weiteren Entlastungsmaßnahmen wird die häusliche Pflege für Angehörige attraktiver und planbarer. Die genannten Beträge und Leistungen bieten eine solide finanzielle Grundlage für die Pflege zu Hause und im Heim.


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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