Pflegebedürftig, aber keine Ahnung, welche Leistungen Ihnen wirklich zustehen? 2026 bringt spürbare Verbesserungen bei Pflegegeld, Entlastungsbeträgen und Hilfen für Angehörige – zugleich bleibt das System kompliziert, voller Fallstricke und Fristen. Wer die eigenen Ansprüche nicht kennt, verschenkt Monat für Monat bares Geld – von Pflegegrad 1 bis 5, zu Hause oder im Heim. Alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Pflege 2026: Mehr Geld, aber weiterhin viel Bürokratie
Seit 2025 sind nahezu alle Leistungen der Pflegeversicherung um rund 4,5 Prozent angehoben worden, diese erhöhten Beträge gelten auch 2026 weiter. Das entlastet Pflegebedürftige und Angehörige – doch viele wissen nicht, welche Leistung aus welchem Topf kommt und wie sie sie abrufen.
Die Faustregel bleibt: Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, Sachleistungen für den Pflegedienst ebenfalls, während Pflegegrad 1 vor allem Entlastungsbetrag und Hilfsmittel nutzen kann. Parallel stehen Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Zuschüsse für teilstationäre und stationäre Pflege bereit, die oft ungenutzt bleiben.
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber wichtige Ansprüche
Wer „nur“ Pflegegrad 1 hat, geht beim Pflegegeld zwar leer aus, ist aber keineswegs ohne Unterstützung. 2026 stehen weiterhin 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung, dazu bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Bettunterlagen oder Desinfektionsmittel.
Dieser Entlastungsbetrag kann unter anderem genutzt werden für anerkannte Alltagsbegleitungen, Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung über einen zugelassenen Dienst. Viele Versicherte lassen das Geld verfallen, weil sie keinen Antrag stellen oder keine Rechnungen einreichen – verschenkt werden so schnell über 1.500 Euro im Jahr.
Pflegegrad 2 bis 5: Pflegegeld 2026 im Überblick
Ab Pflegegrad 2 fließt das „klassische“ Pflegegeld, wenn Angehörige oder andere nahestehende Personen die Pflege überwiegend selbst übernehmen. 2026 gelten laut aktuellen Tabellen folgende monatliche Beträge:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich.
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich.
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich.
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich.
Wichtig: Das Pflegegeld darf frei verwendet werden, es ist kein „Pflegelohn“, sondern eine zweckgebundene Sozialleistung zur Sicherung der häuslichen Pflege. Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren – allerdings nur innerhalb bestimmter prozentualer Grenzen.
Pflegesachleistungen und teilstationäre Pflege
Neben dem Pflegegeld gibt es die sogenannten Pflegesachleistungen, also das Budget für den ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die Beträge liegen 2026 auf dem erhöhten Niveau von 2025 und staffeln sich nach Pflegegrad.
Wer zur Entlastung Tages- oder Nachtpflege nutzt, greift auf ein eigenes Budget zurück, das zusätzlich zu den meisten anderen Leistungen zur Verfügung steht. Gerade berufstätige Angehörige können darüber professionelle Betreuung organisieren, ohne das Pflegegeld vollständig aufgeben zu müssen.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und neues Jahresbudget
Schon seit 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro gebündelt, das 2026 in dieser Form fortgeführt wird. Angehörige können flexibler entscheiden, ob sie eher Ersatzpflege zu Hause (Verhinderungspflege) oder vorübergehende stationäre Kurzzeitpflege benötigen.
Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wurde auf acht Wochen im Jahr verlängert, die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten für Pflegegrad 2 entfiel. Dadurch können Familien Entlastung sofort nutzen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt.
Stationäre Pflege 2026: Zuschüsse und begrenzte Eigenanteile
Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad feste Leistungsbeträge, die seit 2025 leicht erhöht wurden. Trotzdem bleibt ein oft hoher Eigenanteil, der durch Heimkosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten entsteht.
Ab 2026 sollen diese pflegebedingten Eigenanteile schrittweise begrenzt und spürbar gesenkt werden, angestrebt werden Entlastungen von bis zu 1.000 Euro monatlich. Wie stark Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich profitieren, hängt von den jeweiligen Heimentgelten und der konkreten Ausgestaltung durch Gesetzgeber und Pflegekassen ab.
Reformpläne: Familienpflegegeld und mehr Flexibilität
Parallel laufen Diskussionen über ein neues „Familienpflegegeld“, das pflegende Angehörige ähnlich wie das Elterngeld unterstützen könnte. Ziel ist, Pflege und Beruf besser vereinbar zu machen und finanzielle Einbußen bei längerer Pflegezeit abzufedern.
Zudem sollen Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten, um eigenständiger zu arbeiten und bürokratische Hürden zu senken. Für Betroffene könnte das im Alltag schnellere Entscheidungen und weniger Papierkrieg bedeuten – vorausgesetzt, die Reformen werden konsequent umgesetzt.
So sichern Pflegebedürftige 2026 ihre Ansprüche
Um kein Geld zu verschenken, sollten Pflegebedürftige und Angehörige 2026 vor allem drei Punkte im Blick behalten.
- Pflegegrad prüfen und bei Verschlechterung eine Höherstufung beantragen. Medizinischer Dienst oder andere Gutachter bewerten die Selbstständigkeit nach einem festen Punktesystem.
- Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Budgets aktiv nutzen. Nicht abgerufene Leistungen verfallen häufig, wenn sie nicht fristgerecht mit Rechnungen nachgewiesen werden.
- Kombination von Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege sorgfältig planen. Eine unabhängige Pflegeberatung hilft, die optimale Mischung zu finden.
Fest steht: 2026 bringt keine Revolution, aber spürbare Entlastungen – vorausgesetzt, die vorhandenen Mittel werden ausgeschöpft. Wer seine Rechte kennt, verschafft sich und der Familie ein deutliches finanzielles Polster und mehr Luft im Pflegealltag.

