Steigende Mieten und laufende Pflegekosten bringen viele Haushalte finanziell unter Druck. Umso wichtiger ist die Frage, ob Wohngeld und Pflegegeld parallel bezogen werden dürfen. Grundsätzlich schließen sich beide Leistungen nicht aus: Wohngeld soll Haushalte bei den Wohnkosten unterstützen, während Pflegegeld die häusliche Pflege absichern soll. Pflegegeld wird bei der pflegebedürftigen Person im Regelfall nicht als wohngeldrechtliches Einkommen berücksichtigt; anders kann die Lage bei einer Pflegeperson sein, die Geld für die Pflege eines Menschen außerhalb ihres Haushalts erhält. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert, dass Pflegegeld für die häusliche Pflege ab Pflegegrad 2 vorgesehen ist und sich nach dem Pflegegrad richtet.
Wohngeld und Pflegegeld: Diese Unterschiede sollten Sie kennen
Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die Haushalten mit geringem Einkommen hilft, ihre Wohnkosten zu decken. Es wird unabhängig davon gewährt, ob die Person arbeitet oder Sozialleistungen bezieht. Die Höhe des Wohngeldes hängt von Faktoren wie Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße ab.
Pflegegeld
Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die zuhause gepflegt werden, meist von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Zählt Pflegegeld beim Wohngeld als Einkommen? Das gilt für Betroffene und Pflegepersonen
Grundsätzlich wird das Pflegegeld nicht als Einkommen beim Wohngeld angerechnet. Dies liegt daran, dass es eine zweckgebundene Leistung ist, die ausschließlich der häuslichen Pflege dient (§ 14 Abs. 2 Nr. 26 Wohngeldgesetz). Allerdings gibt es Ausnahmen. Diese gelten aber nicht für die pflegebedürftige Person, sondern für die Pflegeperson, an die das Pflegegeld weitergeleitet wird:
Pflegeperson im gleichen Haushalt: Wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, die mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt lebt und eine sittliche Pflicht erfüllt, wird es nicht angerechnet.
Pflegeperson außerhalb des Haushalts: Lebt die Pflegeperson nicht im selben Haushalt und erfüllt dennoch eine sittliche Pflicht, wird das Pflegegeld zur Hälfte angerechnet.
Ohne diese sittliche Pflicht kann es vollständig angerechnet werden.
Wohngeld und Pflegegeld kombinieren: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die Kombination von Wohngeld und Pflegegeld ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei:
Pflegegrad beachten: Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2.
Häusliche Pflege sicherstellen: Das Pflegegeld dient dazu, die häusliche Pflege zu gewährleisten. Wohngeld hingegen unterstützt bei Mietkosten.
Keine Überschneidung der Zweckbestimmung: Da beide Leistungen unterschiedliche Zwecke verfolgen – Wohngeld für Wohnkosten und Pflegegeld für pflegerische Unterstützung – können sie parallel bezogen werden.
Warum Wohngeld und Pflegegeld zusammen finanziell entlasten können
Die parallele Nutzung von Wohngeld und Pflegegeld bietet folgende Vorteile:
Finanzielle Entlastung: Beide Leistungen zusammen können helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren.
Flexibilität: Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um pflegerische Bedürfnisse individuell zu gestalten.
Erhalt der Lebensqualität: Durch die Kombination beider Leistungen können Betroffene ihre Wohnsituation stabilisieren und gleichzeitig die notwendige Pflege sicherstellen.
Wohngeld und Pflegegeld gleichzeitig erhalten: Das Wichtigste im Überblick
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Ja, Wohngeld und Pflegegeld können grundsätzlich kombiniert werden! Dabei bleibt das Pflegegeld in den meisten Fällen unberücksichtigt bei der Berechnung des Wohngeldes, solange keine speziellen Ausnahmeregelungen greifen. Diese Möglichkeit schafft für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wichtige finanzielle Grundlage.
Wenn Sie Anspruch auf beide Leistungen haben, sollten Sie sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls Beratung durch Rechtsexperten in Anspruch nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle verfügbaren Unterstützungen optimal nutzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Anspruch auf Wohngeld oder Pflegegeld? Informieren Sie sich jetzt bei Ihrer zuständigen Wohngeld-Stelle bzw. Pflegekasse oder nutzen Sie unseren Online-Ratgeber für weitere Details!