Pflegegeld Juli 2025: Wann kommt das Geld aufs Konto? Alles zu Auszahlungsterminen und Kombinationsleistungen

Die Auszahlung des Pflegegeldes im Juli 2025 ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Frage wert. In unserem Beitrag erfahren Sie, wann das Geld auf Ihrem Konto eingeht, wie die Zahlung bei Kombinationsleistungen funktioniert.

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Im Juli 2025 steht die nächste Auszahlung des Pflegegeldes an. Für viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist es wichtig zu wissen, wann das Geld auf dem Konto landet und wie sich die Zahlung bei sogenannten Kombinationsleistungen verhält. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erhalten Sie alle relevanten Informationen rund um die Pflegegeld-Auszahlung im Juli 2025.

Wann wird das Pflegegeld im Juli 2025 ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird in der Regel immer am ersten Werktag des Monats im Voraus überwiesen. Für den Juli 2025 fällt dieser Termin auf Dienstag, den 1. Juli 2025. Das bedeutet: Wer Pflegegeld bezieht, sollte das Geld spätestens an diesem Tag auf dem Konto haben.

Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Die Pflegegeld Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person – nicht an die pflegende Angehörige, sofern keine Vollmacht vorliegt bzw. Anweisung der pflegebedürftigen Person vorliegt.

Pflegegeld und Kombinationsleistungen: Was ändert sich im Juli 2025?

Viele Pflegebedürftige nutzen die sogenannte Kombinationsleistung. Das bedeutet, sie lassen sich sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst pflegen. Dabei werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

  • Voraussetzungen: Pflegegrad ab 2, Pflege findet zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft statt.
  • Leistungshöhe: Das Pflegegeld liegt 2025 zwischen 347 und 990 Euro pro Monat, je nach Pflegegrad. Pflegesachleistungen liegen zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich.
  • Berechnung: Werden beispielsweise 30 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt, stehen dem Pflegebedürftigen 70 Prozent des Pflegegeldes zu. Die genaue Aufteilung kann flexibel gewählt werden.

Beispiel zur Kombinationsleistung

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nutzt im Juli 2025 40 Prozent der ihm zustehenden Pflegesachleistungen. Das bedeutet, er bekommt für den Monat 60 Prozent des Pflegegeldes für Pflegegrad 2, also 208,20 Euro (bei 40 Prozent Sachleistungen).

Wann wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistungen ausgezahlt?

Während das Pflegegeld bei reiner häuslicher Pflege meist am Monatsanfang überwiesen wird, kann es bei Kombinationsleistungen zu einer verzögerten Auszahlung kommen. Die Pflegekasse prüft zunächst, wie viele Sachleistungen tatsächlich abgerufen wurden, bevor das anteilige Pflegegeld ausgezahlt wird. In der Regel erfolgt die Auszahlung daher erst einige Tage nach Monatsbeginn.

Wichtige Hinweise zur Pflegegeld-Auszahlung im Juli 2025

Auszahlungstermin: Dienstag, 1. Juli 2025 (bei reiner Pflegegeldzahlung).

Verzögerung bei Kombinationsleistungen: Das Pflegegeld wird erst nach Prüfung der genutzten Sachleistungen überwiesen – meist einige Tage nach Monatsbeginn.

Pflegegeldhöhe: Abhängig vom Pflegegrad und der genutzten Kombinationsleistung.

Empfänger: Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Für eine direkte Auszahlung an die Pflegeperson ist eine Vollmacht notwendig.

Fazit

Die Auszahlung des Pflegegeldes im Juli 2025 erfolgt für die meisten Empfänger am 1. Juli. Bei Kombinationsleistungen kann es zu einer Verzögerung kommen, da zunächst die genutzten Sachleistungen geprüft werden. Wer die Kombinationsleistung nutzt, profitiert von mehr Flexibilität und kann sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen optimal nutzen.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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