Der Erhalt eines Pflegegrads 2 bringt für Betroffene und Angehörige viele Fragen mit sich – gerade wenn es um die Wahl der Leistungen aus der Pflegeversicherung geht. Besonders relevant ist, ob man als pflegebedürftige Person ausschließlich Pflegegeld bekommt, professionelle Pflegedienste engagieren kann oder eine Kombination aus beidem möglich ist. Dieser Artikel klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen, erklärt Vor- und Nachteile der Optionen und gibt praktische Tipps für die richtige Entscheidung.
Was heißt eigentlich Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Das entspricht in der Praxis Menschen, die regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Alltagsstruktur benötigen. Der Pflegegrad wird nach dem Begutachtungssystem (NBA) des Medizinischen Dienstes (MD) anhand von Punkten vergeben – ab 27 bis unter 47,5 Punkten erhält man Pflegegrad 2.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zur Auswahl?
Die Pflegeversicherung sieht bei Pflegegrad 2 mehrere Leistungen vor, die sich nach dem individuellen Bedarf – und nach dem Betreuungsmodell (zu Hause vs. stationär) – richten. Die wichtigsten Leistungen sind:
- Pflegegeld: Direktzahlung für pflegebedürftige Menschen, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden.
- Pflegesachleistungen: Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes, der die Betreuung und Unterstützung übernimmt.
- Kombinationsleistung: Eine Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Versorgung beteiligt sind.
- Entlastungsbetrag: Pauschale von 125 € / Monat für zusätzliche Unterstützung (z. B. Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote).
- Weitere Leistungen: Zuschüsse für Hilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegekurse und Beratungsbesuche.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Wer ausschließlich von Angehörigen oder einer ehrenamtlichen Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wird, erhält Pflegegeld in Höhe von 332 € / Monat (Stand 2025).
- Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
- Es dient zur Anerkennung und Unterstützung der häuslichen Pflege.
- Voraussetzung: Keine professionelle Hilfe (Pflegedienst) wird über die Sachleistung abgerechnet.
Vorteile:
- Flexibilität und selbstbestimmtes Leben zu Hause.
- Direktes Geld für Alltagsausgaben oder zur Anerkennung für pflegende Angehörige.
Nachteile:
- Pflegende Personen müssen zeitlich und körperlich stark eingebunden sein.
- Reinigung, medizinische Versorgung und Pflege werden nicht von Profis übernommen.
- Obligatorische Beratungsbesuche durch ambulante Dienste (1x pro Halbjahr).
Pflegedienst (Pflegesachleistung) bei Pflegegrad 2
Wer einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann anstelle des Pflegegeldes die Sachleistung auswählen – aktuell bis zu 760 € / Monat.
- Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – kein Geldfluss an die Pflegebedürftigen.
- Der Pflegedienst übernimmt professionelle Aufgaben: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, medizinische Hilfe.
- Keine Auszahlung von Pflegegeld, solange die Sachleistung zu 100 % genutzt wird.
Vorteile:
- Entlastung der Angehörigen, professionelle Pflege und medizinisches Know-how.
- Planungssicherheit, dokumentierte Betreuung und Entlastungsangebote.
Nachteile:
- Weniger Flexibilität, oft feste Zeiten und Abläufe.
- (Teil-)Eigenanteil, wenn der Dienst teurer als die Leistungspauschale ist.
Kombinationsleistung: Geht Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig?
Ja, eine Kombination ist möglich! Das System der Pflegeversicherung sieht die sog. Kombinationsleistung vor, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Betreuung beteiligt sind.
- Das Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt – je nachdem, wie viel Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird.
- Beispiel: Wird der Pflegedienst zu 50 % der möglichen Sachleistung (also für 380 €) genutzt, erhält die pflegebedürftige Person noch 50 % des Pflegegelds (also 166 €).
- Die genaue Berechnung übernimmt die Pflegekasse; jede Änderung des Umfangs muss dort gemeldet werden.
Vorteile:
- Flexible Gestaltung der Pflege nach den eigenen Bedürfnissen.
- Entlastung der Angehörigen ohne vollständigen Verzicht auf Pflegegeld.
- Professionelle Pflege in Ergänzung zur familiären Unterstützung.
Nachteile:
- Verwaltungsaufwand (Anmeldung, Dokumentation).
- Gute Abstimmung zwischen Pflegedienst und Angehörigen nötig.
Weitere Entlastungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 2
Zusätzlich erhalten alle Personen mit Pflegegrad 2 monatlich 125 € Entlastungsbetrag, z. B. für Alltagshilfen oder Unterstützung im Haushalt. Dazu kommen ggf. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, einmalige finanzielle Unterstützung für Wohnungsanpassungen und Pflegekurse für Angehörige.
Tabelle: Leistungen bei Pflegegrad 2 (ab 2025)
Leistung | Betrag/Monat | Bedingungen |
---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | Häusliche Pflege durch Angehörige |
Pflegesachleistung | 760 € | Professioneller Pflegedienst |
Kombinationsleistung | Variable | Aufteilung Sachleistung/Pflegegeld |
Entlastungsbetrag | 125 € | Für Angebote im Alltag |
Zusammenfassung: Pflegegeld oder Pflegedienst – Flexibilität nach Bedarf
Mit Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige und Angehörige flexibel entscheiden, welche Unterstützung am besten passt:
- Wer ausschließlich privat gepflegt wird, erhält das volle Pflegegeld.
- Wer ausschließlich einen Pflegedienst nutzt, erhält die volle Sachleistung.
- Wer beides kombiniert, bekommt anteilig beides – abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.
Der Weg zur passenden Lösung ist individuell und sollte nach Beratung mit der Pflegekasse, dem Pflegedienst und den eigenen Angehörigen erfolgen. So lässt sich die Lebensqualität mit Pflegegrad 2 optimal sichern.