Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kennt das Nebeneinander verschiedener Anträge und Fristen. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung dieses System ab 2027 in vier neue Budgets bündeln. Details zum aktuellen Verfahrensstand finden sich auf der Themenseite des Bundesgesundheitsministeriums. Der ursprüngliche Zeitplan für die Reform ist inzwischen mehrfach ins Rutschen geraten.
Zeitplan wackelt, Zieldatum bleibt
Ende Juni 2026 sollte das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz beschließen. Der Termin platzte, ebenso alle Ausweichtermine im Juli. Aktuell steht die Reform für September 2026 auf der Kabinettsagenda, mit möglichen Terminen am 2., 16., 23. oder 30. September. Bestätigt ist bislang keiner davon.
Hinzu kommt ein Wechsel an der Ministeriumsspitze: Nina Warken, die den ursprünglichen Entwurf verantwortete, wechselte Ende Juli als Kanzleramtschefin ins Bundeskanzleramt. Seit dem 29. Juli führt Carsten Linnemann das Ressort und kündigte bereits eine erste Korrektur an. Die von Warken geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – von 100 auf 70 Prozent der Bezugsgröße, mit einem geschätzten Sparvolumen von rund 1,8 Milliarden Euro für 2027 – will er zurücknehmen. Eine Gegenfinanzierung dafür ist noch offen. Am geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 hält die Bundesregierung nach bisherigem Stand fest. Solange kein Gesetz beschlossen ist, gilt uneingeschränkt das heutige Recht.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Vier Budgets statt fünf Einzelleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 sollen künftig auf vier gebündelte Budgets zugreifen: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget. Der Gedanke dahinter: weniger separate Anträge, mehr Flexibilität bei der Kombination der Leistungen. Der Preis dafür liegt in neuen Verfallsfristen. Beim Sozialraumbudget etwa ist nach aktuellem Entwurfsstand keine Übertragung nicht verbrauchter Monatsbeträge in den Folgemonat vorgesehen.
Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget: mehr Geld mit Nebenwirkung
Das Entlastungsbudget ersetzt das bisherige Pflegegeld. Pflegegrad 2 und 3 sollen künftig 39 Euro monatlich mehr erhalten, Pflegegrad 4 und 5 jeweils 89 Euro mehr. Wer genauer hinschaut, erkennt jedoch: In das Budget sollen künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einfließen – bislang eine separate Pauschale von 42 Euro monatlich – sowie selbst organisierte Ersatzpflege, die heute gesondert abgerechnet wird. Wer diese Leistungen bereits nutzt, dürfte real deutlich weniger von der nominalen Erhöhung übrigbehalten.
Ähnlich beim Sachleistungsbudget, das die bisherige Pflegesachleistung für professionelle ambulante Pflege ablöst. Pflegegrad 2 und 3 legen um 93 Euro monatlich zu, Pflegegrad 4 und 5 um 230 Euro. Auch dieses Budget soll künftig professionelle Ersatzpflege abdecken, die bisher ein eigenständiger Anspruch war.
Sozialraumbudget: Plus für die meisten, Nullrunde für Pflegegrad 1
Das Sozialraumbudget ersetzt den heutigen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Für Pflegebedürftige ab 25 Jahren soll er auf 175 Euro steigen, für unter 25-Jährige auf 300 Euro. Wer allerdings Pflegegrad 1 hat, verliert den Zugang komplett – heute besteht dafür noch der volle Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Der Entwurf verlagert den Fokus dieser Gruppe stattdessen auf eine neue Pflegebegleitung mit festem Ansprechpartner und jährlichem Pflichttermin samt Hausbesuch. Diese startet nach aktuellem Stand allerdings erst 2028, ein Jahr nach den Budgets selbst.
Überbrückungsbudget: engere Grenzen bei kurzfristigen Versorgungslücken
Am stärksten verändert die Reform die Situation bei akuten Versorgungslücken. Heute steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, auch für privat organisierte Ersatzpflege nutzbar. Das neue Überbrückungsbudget begrenzt diesen Betrag deutlich: Pflegegrad 2 und 3 erhalten künftig bis zu 1.855 Euro jährlich, Pflegegrad 4 und 5 bis zu 2.285 Euro – ein Minus von 1.684 beziehungsweise 1.254 Euro. Die Leistung ist zudem stärker auf akute Notlagen wie Krankenhausaufenthalte oder den Ausfall der Pflegeperson zugeschnitten und enger an professionelle Dienste gebunden als bisher.
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget geplant | Pflegesachleistung heute | Sachleistungsbudget geplant |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 347 Euro/Monat | 386 Euro/Monat | 796 Euro/Monat | 889 Euro/Monat |
| 3 | 599 Euro/Monat | 638 Euro/Monat | 1.497 Euro/Monat | 1.590 Euro/Monat |
| 4 | 800 Euro/Monat | 889 Euro/Monat | 1.859 Euro/Monat | 2.089 Euro/Monat |
| 5 | 990 Euro/Monat | 1.079 Euro/Monat | 2.299 Euro/Monat | 2.529 Euro/Monat |
Hinweis: Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget sollen künftig zusätzlich Pflegehilfsmittel beziehungsweise professionelle Ersatzpflege abdecken, die bislang separat abgerechnet wurden. Die nominale Erhöhung entspricht daher nicht automatisch einem gleich hohen Mehrbetrag für den bisherigen Verwendungszweck.
Kritik von Kassen und Verbänden
Der BKK Dachverband begrüßt in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zwar den Präventionsfokus und die Pflegebegleitung, kritisiert aber, dass neue Aufgaben auf die Pflegekassen übertragen werden, während deren Verwaltungskostenerstattung sinkt. Der AOK-Bundesverband bemängelt zusätzliche Lasten für Beitragszahler bei fehlendem Bundesengagement. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe sorgt sich um die Umstellung von Einzelabrechnung auf Budgets; Geschäftsführer Thomas Knieling warnt vor finanziellen Risiken für Pflegedienste, sollte die Refinanzierung steigender Personalkosten nicht verlässlich geregelt sein. Auch aus den Reihen der Union selbst kommen Nachbesserungsforderungen, etwa zu den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger. Weiterführende Informationen zur sozialen Pflegeversicherung bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Gilt schon das neue Recht?
Nein. Bislang liegt nur ein Referentenentwurf vor, der zudem seit dem Ressortwechsel im Bundesgesundheitsministerium überarbeitet werden könnte. Bis zu einem endgültigen Kabinetts-, Bundestags- und Bundesratsbeschluss gilt das heutige Leistungsrecht unverändert weiter.
Wer verliert durch die Reform am meisten?
Am deutlichsten betroffen sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die den Entlastungsbetrag ersatzlos verlieren sollen, sowie Familien, die auf die bisherige Flexibilität der Verhinderungspflege angewiesen sind. Das neue Überbrückungsbudget fällt gegenüber dem heutigen Jahresbetrag deutlich niedriger aus.
Wann tritt die Reform in Kraft?
Nach aktuellem Stand der Bundesregierung zum 1. Januar 2027. Der Zeitplan hängt jedoch vom noch ausstehenden Kabinettsbeschluss ab, der zuletzt mehrfach verschoben wurde und frühestens im September 2026 fallen könnte.
Was passiert mit dem Zuschuss für Pflegehilfsmittel?
Die bisherige separate Pauschale von 42 Euro monatlich soll im neuen Entlastungsbudget aufgehen und ist damit nicht mehr eigenständig ausgewiesen. Ein Teil der geplanten Erhöhung des Entlastungsbudgets entfällt somit rechnerisch auf diesen bereits heute bestehenden Anspruch.