Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, wartet seit Wochen auf eine Entscheidung aus Berlin – und wartet weiter. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), mit dem die Bundesregierung die Pflegeversicherung grundlegend umbauen will, sollte längst im Kabinett beschlossen sein. Stattdessen wurde der Termin seit Mai mehrfach verschoben, wie unter anderem das Fachportal Altenheim.net berichtet. Für Millionen Familien bedeutet das: Unsicherheit bleibt der Normalzustand – dabei geht es um nichts Geringeres als Pflegegeld, Entlastungsbetrag und künftige Pflegegrade.
Worum es bei der Reform überhaupt geht
Die Pflegeversicherung steckt in einer finanziellen Klemme. Für 2027 wird ein Defizit von mehreren Milliarden Euro erwartet, aktuell hält sich das System nur über Darlehen des Bundes über Wasser. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz gegensteuern: Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel sollen in einem neuen, flexibleren „Entlastungsbudget“ zusammengefasst werden. Klingt nach mehr Freiheit – bedeutet für viele Familien unterm Strich aber weniger Geld, weil aus dem höheren Nominalbetrag künftig mehr Leistungen bezahlt werden müssen als bisher.
Der Zeitplan wackelt seit Monaten
Ursprünglich sollte der Kabinettsbeschluss schon im Mai fallen. Dann rutschte der Termin auf Ende Mai, dann auf Anfang Juni, dann auf den 24. Juni – ohne dass eine Entscheidung fiel. Auch die Juli-Termine am 1., 6., 15., 22. und 29. Juli wurden der Reihe nach gerissen. Damit gilt als sicher: Eine Verabschiedung im Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause findet nicht mehr statt. Frühestens im Herbst 2026 dürfte sich zeigen, wie es weitergeht. Kommunen, Sozial- und Pflegeverbände sowie Teile der Regierungskoalition selbst hatten den Referentenentwurf scharf kritisiert – vor allem wegen der zusätzlichen finanziellen Lasten für Beitragszahler und Pflegebedürftige.
Diese Änderungen stehen im Entwurf – Stand Juli 2026
Auch wenn sich am Text noch etwas ändern kann, zeichnen sich zentrale Eckpunkte bereits ab:
| Bereich | Geplante Änderung | Betroffene |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Entlastungsbetrag von 131 Euro/Monat soll komplett entfallen | Neue Pflegegrad-1-Fälle |
| Pflegegrad 2 und 3 (neu) | In den ersten drei Monaten nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets | Neu eingestufte Pflegebedürftige |
| Verhinderungspflege | Eigenständiger Anspruch entfällt, geht im Entlastungsbudget auf | Alle Pflegebedürftigen |
| Pflegeheim-Zuschlag | Höchste Stufe erst nach 4,5 statt bisher 3 Jahren | Heimbewohner |
| Beitrag für Kinderlose | Steigt zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,7 Beitragspunkte | Kinderlose Versicherte |
Für bestehende Pflegegrade soll es einen Bestandsschutz geben: Wer schon vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Pflegegrad 1 hat, soll den Entlastungsbetrag weiter erhalten. Die schärferen Begutachtungsmaßstäbe sollen zunächst nur für neue Anträge und Höherstufungen gelten.
Ein Rechenbeispiel, das viele überrascht
Nehmen wir eine Familie mit einer Mutter in Pflegegrad 2, die heute Pflegegeld, Entlastungsbetrag und einen Teil der Verhinderungspflege nutzt. Bislang kommen so rein rechnerisch rund 545 Euro im Monat aus verschiedenen Töpfen zusammen. Im neuen Entlastungsbudget könnte der Nominalbetrag zwar auf etwa 610 Euro steigen – doch weil daraus künftig auch Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege bezahlt werden müssen, bleibt für die eigentliche Alltagsunterstützung oft weniger übrig als vorher. Genau das kritisieren Sozialverbände: Mehr Geld auf dem Papier, aber weniger Substanz im Alltag.
Was Angehörige jetzt konkret beachten sollten
Wichtig ist vor allem eines: Noch ist nichts beschlossen. Wer aktuell über einen Antrag auf Höherstufung nachdenkt, sollte genau abwägen. Ein solcher Antrag löst eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst aus – sollten bis dahin die schärferen Kriterien gelten, besteht theoretisch das Risiko, dass die Neubegutachtung sogar zu einer niedrigeren Einstufung führt statt zu der erhofften Verbesserung. Verlässliche Informationen zum aktuellen Verfahrensstand gibt es direkt bei der Bundesregierung sowie bei der eigenen Pflegekasse.
FAQ zur Pflegereform 2027
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Bislang liegt lediglich der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, veröffentlicht am 4. Juni 2026. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Der Kabinettsbeschluss wurde mehrfach verschoben und steht auch Ende Juli 2026 weiterhin aus.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten?
Geplant ist der 1. Januar 2027 für den Großteil der Regelungen. Einzelne Bausteine, etwa die neue Pflegebegleitung, sollen erst zum 1. Januar 2028 starten. Angesichts der bisherigen Verzögerungen ist aber offen, ob dieser Zeitplan gehalten werden kann.
Verliere ich meinen bestehenden Pflegegrad durch die Reform?
Nach aktuellem Stand nein. Für bereits bestehende Pflegegrade soll ein Bestandsschutz gelten. Die geplanten strengeren Begutachtungsmaßstäbe sollen zunächst nur bei Neuanträgen und Höherstufungen greifen.
Was passiert mit dem Pflegegeld?
Das bisherige Pflegegeld soll gemeinsam mit Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Zuschüssen für Pflegehilfsmittel in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. Der Nominalbetrag steigt zwar, muss aber künftig mehr Leistungen abdecken – für viele Familien bleibt unterm Strich weniger übrig.