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Autoneukauf mit Schwerbehinderung: Diese Hersteller geben bis zu 31% Rabatt

Wer beim Autokauf als schwerbehinderte Person sparen möchte, sollte diesen Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., nicht verpassen! Wir beleuchten alle wichtigen Marken-Rabatte, zeigen die häufigsten Voraussetzungen und geben Tipps zur Beantragung mit umfassender Expertenrecherche. Lesen Sie, welche Hersteller besonders großzügig sind und welche Nachweise Sie benötigen. So wird Mobilität für alle erschwinglicher und transparenter.

Der Traum vom neuen Auto ist für Menschen mit Schwerbehinderung oft unerschwinglich – denn behindertengerechte Umbauten und spezielle Anpassungen treiben die Kosten zusätzlich in die Höhe. Viele Autohersteller und Händler in Deutschland haben das erkannt und gewähren Sonderrabatte auf den Listenpreis von Neuwagen, teilweise kombiniert mit weiteren Vergünstigungen wie kostenlosen Umbauten oder Serviceleistungen. Aber: Die Konditionen sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, und die Voraussetzungen müssen klar erfüllt werden. Wir schaffen den Überblick – praxisnah und detailliert.

Rabatte für Schwerbehinderte beim Autokauf: Überblick und Expertenanalyse

Wie sehen die Rabatte aus?

Die Höhe der Behindertenrabatte hängt stark von der Automarke und dem jeweiligen Modell ab. Die Rabatte reichen von pauschalen Ermäßigungen bis hin zu individuell verhandelbaren Nachlässen. Durchschnittlich bewegen sich die Rabatte zwischen 5 und 30 Prozent auf Neuwagenpreise. Besonders großzügig sind einige französische und italienische Hersteller sowie die Marke Nissan, während Marken wie Ford meist Pauschalbeträge oder Nachlässe auf Aktionspreise bieten.

Höhe der Rabatte nach Automarke (Auswahl, Stand 2025):

AutomarkeRabatt (bis zu)Voraussetzungen
Audi15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), mind. 6 Monate Haltedauer
BMW/Mini15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Mercedes-Benz15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Ausnahmen bei AMG/EQC
VW15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Opel25%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Fiat29%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50) o. Fahrhilfe, Autonomy-Programm
Jeep25%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Autonomy-Programm
Peugeot30%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Abrufschein BbAB
Citroën/DS15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Abrufschein BbAB
Nissan31%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Abrufschein BbAB
Renault28.5%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Abrufschein BbAB
Fordca. 1,000€Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), Haltedauer 6 Monate
Hyundai20%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Mazda15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Mitsubishi18%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Subaru/Suzuki15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)
Volvo15%Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), max. 2 Pkw/Jahr
Toyota500–1,000€Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50), mind. 3,000km, 6 Monate
Dacia, LadaKein Rabatt, ohnehin günstige Preise

Hinweis: Die tatsächlichen Rabatte können je nach Modell, Händler und Zulassung abweichen. Für Mitglieder im Bund behinderter Auto-Besitzer e. V. (BbAB) sind bei vielen Herstellern erhöhte Rabatte möglich, z.B. bei Renault, Peugeot, Citroën, Nissan. Dafür ist ein sogenannter „Abrufschein“ erforderlich, den man nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten kann.

Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenrabatt

  • Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
  • Fahrzeug muss i.d.R. auf die behinderte Person zugelassen und mindestens sechs Monate gehalten werden
  • Bei manchen Herstellern können auch nahe Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder, amtliche Betreuer) das Fahrzeug kaufen und zulassen
  • Manchmal Zusatzanforderungen wie Nachweis der Fahrhilfe im Führerschein oder Teilnahme an speziellen Programmen (z.B. Autonomy bei Fiat)
  • Häufig sind bestimmte Modelle von Rabatten ausgenommen (z.B. Elektroautos oder AMG-Modelle bei Mercedes)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Nachweise über Fahrhilfe (im Führerschein eingetragen)
  • evtl. Mitgliedsnachweis BbAB (für spezielle Rahmenabkommen)
  • Gültiger Personalausweis bzw. Nachweis über Verwandtschaft bei Zulassung auf Angehörige
  • Bei manchen Händlern Nachweis der Fahrerlaubnis

Zusätzliche Hilfen und Fördermöglichkeiten

Neben den Hersteller-Rabatten gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung zu beantragen (bis ca. 9,500€ für Erwerb und Umbau), sofern das Auto aus beruflichen Gründen benötigt wird. Außerdem bieten viele Hersteller kostenfreie behindertengerechte Sonderausstattungen (z.B. Handbedienung, Rollstuhlverladung) und häufig spezielle Serviceleistungen wie kostenlose Inspektionen.

Fazit

Der Autokauf für Schwerbehinderte wird durch attraktive Rabatte vieler Hersteller sowie zusätzliche Fördermöglichkeiten zunehmend erleichtert. Entscheidend ist, sich rechtzeitig über die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen zu informieren und die passenden Nachweise bereitzuhalten. Ein Vergleich lohnt sich – gerade französische und italienische Hersteller bieten teils besonders hohe Nachlässe an. Die Mobilität für Menschen mit Behinderung kann damit nicht nur bezahlbar, sondern auch maßgeschneidert werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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