Rente, Schufa, Ukraine-Schutz: Diese Änderungen treffen Millionen ab März 2026

Stand:

Autor: Experte:

Millionen Menschen in Deutschland müssen sich im März 2026 auf spürbare Änderungen bei Rente, Aufenthaltsrecht, Bonitätsprüfung und Verbraucherregeln einstellen – das zeigen aktuelle Hinweise der Deutschen Rentenversicherung, des Bundesinnenministeriums und der Schufa selbst, die unsere Redaktion umfassend ausgewertet hat.

Infografik: Diese Änderungen gibt es im März 2026

Weniger Netto-Rente durch höhere Krankenkassen-Zusatzbeiträge

Zum Jahreswechsel 2025/2026 haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, im Durchschnitt auf etwa 2,9 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner wirkt sich das erst zeitversetzt ab März 2026 auf die Rentenauszahlung aus, weil Beitragserhöhungen nach § 247 Satz 3 SGB V erst zwei Monate später in der Rentenberechnung ankommen.

Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass sie wie beim allgemeinen Beitrag auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte übernimmt, die andere Hälfte wird direkt von der Bruttorente abgezogen. Konkret bedeutet das: Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag um 0,4 Prozentpunkte, sinkt die Nettorente für pflichtversicherte Rentner um 0,2 Prozentpunkte. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro führt dies nach Berechnungen unserer Redaktion zu einer rund 3 Euro niedrigeren monatlichen Auszahlung, bei 2.000 Euro sind es etwa 4 Euro weniger.

Ein fiktiver Fall verdeutlicht die Dimension: Eine Rentnerin mit 1.800 Euro Bruttorente und einem Zusatzbeitrag, der von 1,6 auf 2,0 Prozent steigt, verliert rund 3,60 Euro im Monat – auf das Jahr gerechnet über 40 Euro. Sozialrechtler verweisen darauf, dass ältere Menschen mit knappem Budget auch solche scheinbar kleinen Kürzungen spürbar im Alltag merken, etwa bei Medikamenten, Stromkosten oder Lebensmitteln. Für Vorschussrentner, die ihr Geld bereits Ende Februar erhalten, kann die niedrigere Auszahlung nach Fachangaben sogar schon mit der Februarrente sichtbar werden.

Verlängerter Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine

Für Geflüchtete aus der Ukraine bringt der März 2026 dagegen eine rechtliche Entlastung: Der vorübergehende Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurde EU-weit um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert. Das Bundesinnenministerium hat per Fortgeltungsverordnung geregelt, dass bestehende Aufenthaltserlaubnisse in der Regel automatisch weitergelten, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Die Entscheidung geht auf einen Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom Juli 2025 zurück, der den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die Entlastung der nationalen Asylsysteme als Begründung nennt. Für Betroffene bedeutet das weiterhin Zugang zu Sozialleistungen, Arbeitsmarkt, Bildung und medizinischer Versorgung nach den Vorgaben des § 24 AufenthG und der einschlägigen Sozialgesetzbücher. Migrationsjuristen warnen jedoch, dass individuelle Fristen in Aufenthaltstiteln oder ausländerbehördlichen Schreiben genau geprüft werden müssen, um keine Lücken beim Leistungsbezug zu riskieren.

Ein Insider-Hinweis aus dem Ausländerrecht: In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass elektronische Aufenthaltstitel formal ein früheres Datum ausweisen, obwohl die Fortgeltungsverordnung sie materiell verlängert – hier raten Fachanwälte, den Verweis auf die Verordnung ausgedruckt zum Termin bei der Ausländerbehörde mitzunehmen, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Schufa-Score: Öffnung der „Blackbox“ ab Ende März

Eine der sichtbarsten Änderungen für Verbraucher ist die geplante Transparenzoffensive der Schufa. Ab Ende März 2026 soll ein neuer, vereinfachter Score eingeführt werden, der auf nur noch zwölf zentralen Kriterien basiert. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Score dann in einem persönlichen Online-Account kostenlos einsehen und erhalten eine Aufschlüsselung, wie der Wert zustande kommt.

Bislang galt die Schufa wegen der intransparenten Berechnung oft als „Blackbox“, was auch Gerichte beschäftigte – etwa in Urteilen, in denen Betroffene Auskunft über die hinterlegten Daten und Berechnungsgrundlagen verlangten (§ 34 DSGVO, § 31 BDSG). Mit dem neuen System verspricht die Auskunftei mehr Nachvollziehbarkeit, etwa durch klar benannte Kategorien wie Zahlungsmoral, Vertragslaufzeiten oder Nutzung von Kreditlinien. In einer Übergangsphase werden alte und neue Score-Modelle voraussichtlich parallel verwendet, sodass Banken und andere Vertragspartner schrittweise umstellen können.

Ein Kreditexperte unserer Redaktion ordnet ein: „Wer jetzt bereits knapp bei der Bonität ist, sollte die Einführung nutzen, um fehlerhafte oder veraltete Einträge konsequent zu überprüfen und löschen zu lassen.“ Grundlage dafür sind weiterhin datenschutzrechtliche Ansprüche auf Berichtigung und Löschung unrichtiger Daten, die Gerichte in den vergangenen Jahren mehrfach gestärkt haben (z.B. Art. 16, 17 DSGVO). Aus einer Beispielrechnung ergibt sich: Verbessert sich der Score durch die Korrektur eines veralteten Negativmerkmals von „hoch riskant“ auf „mittleres Risiko“, kann der Zinssatz für einen Ratenkredit von über 10 Prozent auf deutlich unter 7 Prozent sinken, was bei 10.000 Euro Kreditvolumen mehrere Hundert Euro Zinsersparnis bedeuten kann.

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing und strengere Kennzeichnung

Ebenfalls bis Ende März 2026 müssen Unternehmen in der EU neue Vorgaben gegen irreführende Umweltversprechen („Green Claims“) umsetzen. Kern der neuen Greenwashing-Regeln ist, dass Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „CO₂-positiv“ künftig nur noch mit belastbaren, nachprüfbaren Nachweisen verwendet werden dürfen. Die Vorschriften ergänzen bestehende Verbraucher- und Wettbewerbsregeln und werden über nationale Gesetze sowie die EU-Verbandsklagerichtlinie durchgesetzt, sodass Verbände gegen unseriöse „grüne“ Werbeaussagen vorgehen können.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Rechtssicherheit bei nachhaltigen Produkten: Wer etwa Stromtarife, Anlagenfonds oder Konsumgüter auswählt, soll klar erkennen können, ob Umweltversprechen auf tatsächlichen Emissionsminderungen oder nur auf Kompensationsprojekten basieren. Juristisch interessant ist, dass Gerichte künftig verstärkt prüfen müssen, ob CO₂-Zertifikate als gleichwertig zu tatsächlichen Emissionssenkungen gelten oder als bloße Werbebehauptung einzustufen sind – hier dürfte sich eine neue Welle von Musterklagen entwickeln.

Parallel verschärft Deutschland die Haltungskennzeichnung bei frischem Schweinefleisch. Ab März 2026 wird die Angabe der Haltungsform, etwa Stallhaltung, StallhaltungPlus oder Auslauf/Freiland, im Handel verbindlich. Ziel ist mehr Transparenz entlang der Lieferkette und eine bessere Vergleichbarkeit für Verbraucher, angelehnt an frühere Modelle wie die Eierkennzeichnung.

Zeitumstellung: Sommerzeit bringt wieder hellere Abende

Am 29. März 2026 werden die Uhren in Deutschland in der Nacht von 2:00 auf 3:00 Uhr vorgestellt, die Sommerzeit beginnt. Damit geht wie jedes Jahr eine Stunde Schlaf verloren, gleichzeitig bleiben die Abende länger hell, was insbesondere Berufstätigen und Familien mehr Freizeit bei Tageslicht ermöglicht.

Trotz wiederkehrender Debatten auf EU-Ebene ist eine Abschaffung der Zeitumstellung aktuell nicht in Sicht, da die Mitgliedstaaten sich bislang nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen konnten. Für Arbeitszeitkonten, Schichtdienste und digitale Zeiterfassungssysteme bleibt der Hinweis wichtig, die Umstellung technisch korrekt abzubilden, um Streitigkeiten über Überstunden oder Nachtzuschläge zu vermeiden.​

Quellen:

  • Deutsche Rentenversicherung, Pressemitteilungen zu Zusatzbeiträgen und Rentenhöhe ab März 2026
  • BMI-Hinweise und Fortgeltungsverordnung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG)
  • heise – Schufa-Informationen und Berichte zum neuen Score und Transparenz-Account ab Ende März 2026

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.