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Krankengeld nach sechs Wochen: Was niemand über die Rente weiß

Das Schicksal vieler: Plötzlich zu krank für den Job, die Lohnfortzahlung endet. Doch das ist nicht das Ende – für manche beginnt jetzt sogar eine bessere Zeit fürs Rentenkonto. Bürger & Geld verrät, warum das Krankengeld der gesetzlichen Kasse nicht nur absichert, sondern in Sachen Rente oft zum Joker wird.

Wer länger als sechs Wochen durch Krankheit ausfällt, erlebt zunächst einen Schreck: Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stoppt, das Gehalt fällt. Doch mit dem Wechsel ins Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse bleiben Rentenansprüche erhalten – und in bestimmten Fällen rückt die vorgezogene Altersrente sogar näher. Alle Infos hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​


Was bedeutet Lohnfortzahlung und ab wann gibt es Krankengeld?

Nach einer ununterbrochenen Krankheitsdauer von 42 Kalendertagen – also exakt sechs Wochen – endet laut Gesetz das Recht auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein. Betroffene bekommen in der Regel 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent vom Nettoeinkommen.​

Lohnfortzahlung und Krankengeld sind in folgenden Punkten unterschiedlich:

Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber)Krankengeld (gesetzliche Kasse)
Volles Gehalt (100%) ​70% Brutto, max. 90% Netto ​
Bis zu 6 WochenBis zu 78 Wochen (innerh. 3 Jahren) ​
Pflicht des ArbeitgebersKrankenkasse zahlt
Kein Rentenantrag nötigRentenversicherungsbeiträge laufen weiter​

Rentenansprüche: Auch bei langer Krankheit gesichert

Was vielfach unbekannt ist: Ab dem Krankengeld-Bezug zahlt die Krankenkasse weiterhin Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Pflichtbeiträge werden aus 80 Prozent des bisherigen Bruttolohns berechnet und gelten als vollwertige Versicherungszeiten. Es entstehen also keine Lücken im Rentenkonto, auch bei monatelanger Arbeitsunfähigkeit – ein echter Sicherungsanker, wie Experten der Deutschen Rentenversicherung bestätigen.​

Ein freiwilliges Auffüllen oder Nachzahlen in die Rentenkasse ist während des Krankengeld-Bezugs nicht nötig, sondern sogar unzulässig.​

Warum kann Krankengeld die Altersrente vorziehen?

Wer besonders lange krank ist, kommt in eine Sonderrolle: Nach Ende des maximal 78-wöchigen Krankengeldbezugs (sogenannte „Aussteuerung“) folgt in vielen Fällen der Bezug von Arbeitslosengeld – oftmals mit Sonderregelungen für gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer („Nahtlosigkeitsregelung“). Da für den Übergang ins Krankengeld und anschließend in die Rente Pflichtbeiträge bezahlt werden, wächst das Rentenkonto kontinuierlich weiter. In Ausnahmefällen, etwa bei schwerer chronischer Erkrankung, liegt nach Abschluss dieser Zeit oft schon das Mindestalter für eine vorgezogene Altersrente vor und der Anspruch kann direkt geltend gemacht werden.​

Das Nachrichtenmagazin „Bürger & Geld“ kennt viele Fälle, in denen Betroffene auf diese Weise, teils sogar ohne einen Tag dazwischen, nahtlos aus dem Krankengeld zur Rente wechselten – wie Fachjournalisten berichten.

Häufige Fragen zum Thema Krankengeld, Rentenbeiträge und Übergang zur Rente

Wie lange bekomme ich insgesamt Krankengeld?

In der Regel maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

Werden für das Krankengeld gesetzliche Rentenbeiträge gezahlt?

Ja, die Krankenkasse zahlt weiterhin Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung aus 80% des letzten Bruttogehalts.

Wird durch Krankengeld mein Rentenanspruch geringer?

Die Beiträge sind niedriger als beim vollen Gehalt. Daher kann sich die spätere Rente leicht verringern, aber es entstehen keine Lücken im Rentenkonto. Längere Krankengeldzeiten zählen trotzdem als Pflichtversicherungsjahre.

Kann ich freiwillig mehr in die Rentenkasse einzahlen, solange ich Krankengeld bekomme?

Nein, das ist nicht erlaubt. Die Pflichtbeiträge durch die Krankenkasse gelten als ausreichend.

Was passiert nach Auszahlung des Krankengeldes?

Nach dem Ende des Krankengeldes folgt meist der Antrag auf Arbeitslosengeld und häufig werden Rentenanträge (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente) gestellt. Die Krankenkasse informiert rechtzeitig über den Ablauf.

Gibt es Sonderregeln bei paralleler privater Krankenversicherung?

Ja. Privat Versicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld und müssen die Altersvorsorge selbst weiterführen.

Zwischenfazit: Sicher durch den Krankheitsfall

Wer durch Krankheit länger aus dem Job ausscheidet, fällt bei Lohn und Gehalt nicht ins Bodenlose. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt mit dem Krankengeld eine wichtige Brückenfunktion – und sorgt mit weiterlaufenden Rentenbeiträgen dafür, dass die Zukunft als Rentner gesichert bleibt. Wie Experten der Deutschen Rentenversicherung erklären, „sind Krankengeldzeiten keine Lücke, sondern ein Beitrag zur Altersvorsorge“ („rentenfuchs.info“ berichtete).​

Fazit

Die Sorge, durch eine längere Erkrankung Rentenansprüche zu verlieren, ist in Deutschland unbegründet. Durch Pflichtbeiträge aus dem Krankengeld bleibt der Rentenanspruch gesichert – und in besonderen Fällen wird sogar eine vorgezogene Altersrente möglich. Wer sich unsicher ist, sollte die Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Bürger & Geld bleibt am Ball für Sie – für soziale Sicherheit in allen Lebenslagen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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