Wer länger als sechs Wochen durch Krankheit ausfällt, erlebt zunächst einen Schreck: Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stoppt, das Gehalt fällt. Doch mit dem Wechsel ins Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse bleiben Rentenansprüche erhalten – und in bestimmten Fällen rückt die vorgezogene Altersrente sogar näher. Alle Infos hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was bedeutet Lohnfortzahlung und ab wann gibt es Krankengeld?
Nach einer ununterbrochenen Krankheitsdauer von 42 Kalendertagen – also exakt sechs Wochen – endet laut Gesetz das Recht auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein. Betroffene bekommen in der Regel 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent vom Nettoeinkommen.
Lohnfortzahlung und Krankengeld sind in folgenden Punkten unterschiedlich:
| Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber) | Krankengeld (gesetzliche Kasse) |
|---|---|
| Volles Gehalt (100%) | 70% Brutto, max. 90% Netto |
| Bis zu 6 Wochen | Bis zu 78 Wochen (innerh. 3 Jahren) |
| Pflicht des Arbeitgebers | Krankenkasse zahlt |
| Kein Rentenantrag nötig | Rentenversicherungsbeiträge laufen weiter |
Rentenansprüche: Auch bei langer Krankheit gesichert
Was vielfach unbekannt ist: Ab dem Krankengeld-Bezug zahlt die Krankenkasse weiterhin Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Pflichtbeiträge werden aus 80 Prozent des bisherigen Bruttolohns berechnet und gelten als vollwertige Versicherungszeiten. Es entstehen also keine Lücken im Rentenkonto, auch bei monatelanger Arbeitsunfähigkeit – ein echter Sicherungsanker, wie Experten der Deutschen Rentenversicherung bestätigen.
Ein freiwilliges Auffüllen oder Nachzahlen in die Rentenkasse ist während des Krankengeld-Bezugs nicht nötig, sondern sogar unzulässig.
Warum kann Krankengeld die Altersrente vorziehen?
Wer besonders lange krank ist, kommt in eine Sonderrolle: Nach Ende des maximal 78-wöchigen Krankengeldbezugs (sogenannte „Aussteuerung“) folgt in vielen Fällen der Bezug von Arbeitslosengeld – oftmals mit Sonderregelungen für gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer („Nahtlosigkeitsregelung“). Da für den Übergang ins Krankengeld und anschließend in die Rente Pflichtbeiträge bezahlt werden, wächst das Rentenkonto kontinuierlich weiter. In Ausnahmefällen, etwa bei schwerer chronischer Erkrankung, liegt nach Abschluss dieser Zeit oft schon das Mindestalter für eine vorgezogene Altersrente vor und der Anspruch kann direkt geltend gemacht werden.
Das Nachrichtenmagazin „Bürger & Geld“ kennt viele Fälle, in denen Betroffene auf diese Weise, teils sogar ohne einen Tag dazwischen, nahtlos aus dem Krankengeld zur Rente wechselten – wie Fachjournalisten berichten.
Häufige Fragen zum Thema Krankengeld, Rentenbeiträge und Übergang zur Rente
Wie lange bekomme ich insgesamt Krankengeld?
In der Regel maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Werden für das Krankengeld gesetzliche Rentenbeiträge gezahlt?
Ja, die Krankenkasse zahlt weiterhin Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung aus 80% des letzten Bruttogehalts.
Wird durch Krankengeld mein Rentenanspruch geringer?
Die Beiträge sind niedriger als beim vollen Gehalt. Daher kann sich die spätere Rente leicht verringern, aber es entstehen keine Lücken im Rentenkonto. Längere Krankengeldzeiten zählen trotzdem als Pflichtversicherungsjahre.
Kann ich freiwillig mehr in die Rentenkasse einzahlen, solange ich Krankengeld bekomme?
Nein, das ist nicht erlaubt. Die Pflichtbeiträge durch die Krankenkasse gelten als ausreichend.
Was passiert nach Auszahlung des Krankengeldes?
Nach dem Ende des Krankengeldes folgt meist der Antrag auf Arbeitslosengeld und häufig werden Rentenanträge (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente) gestellt. Die Krankenkasse informiert rechtzeitig über den Ablauf.
Gibt es Sonderregeln bei paralleler privater Krankenversicherung?
Ja. Privat Versicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld und müssen die Altersvorsorge selbst weiterführen.
Zwischenfazit: Sicher durch den Krankheitsfall
Wer durch Krankheit länger aus dem Job ausscheidet, fällt bei Lohn und Gehalt nicht ins Bodenlose. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt mit dem Krankengeld eine wichtige Brückenfunktion – und sorgt mit weiterlaufenden Rentenbeiträgen dafür, dass die Zukunft als Rentner gesichert bleibt. Wie Experten der Deutschen Rentenversicherung erklären, „sind Krankengeldzeiten keine Lücke, sondern ein Beitrag zur Altersvorsorge“ („rentenfuchs.info“ berichtete).
Fazit
Die Sorge, durch eine längere Erkrankung Rentenansprüche zu verlieren, ist in Deutschland unbegründet. Durch Pflichtbeiträge aus dem Krankengeld bleibt der Rentenanspruch gesichert – und in besonderen Fällen wird sogar eine vorgezogene Altersrente möglich. Wer sich unsicher ist, sollte die Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Bürger & Geld bleibt am Ball für Sie – für soziale Sicherheit in allen Lebenslagen.


