Gesellschaftliches Engagement: Warum Ehrenamt für Senioren wichtig ist
Viele Rentner engagieren sich in Vereinen, sozialen Projekten, Kirchen oder der Nachbarschaftshilfe, nicht, um etwas zu ihrer Rente hinzuzuverdienen, sondern um etwas Gutes zu tun. Das Ehrenamt bietet nicht nur soziale Teilhabe und Wertschätzung, sondern auch einen sinnvollen Lebensinhalt und geistige Aktivität – das belegen Studien mit Millionen aktiven Freiwilligen über 65 Jahre.
Ehrenamtspauschale – Übungsleiterpauschale: wichtige steuerlichen Änderungen 2026
Die Ehrenamtspauschale steigt ab Januar 2026 von 840 Euro auf 960 Euro jährlich. Für Tätigkeiten als Übungsleiter, Betreuer, Chorleiter oder Ausbilder erhöht sich die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Diese Beträge bleiben für Rentner steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Tätigkeiten nebenberuflich und für eine gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Organisation ausgeübt werden. Die Freibeträge gelten ganzjährig und auch dann, wenn mehrere Organisationen unterstützt werden – allerdings nicht mehrfach pro Person.
Übersicht der neuen Freibeträge ab 2026
Tätigkeit | Freibetrag 2026 |
---|---|
Ehrenamtspauschale | 960 € |
Übungsleiterpauschale | 3.300 € |
Rentner, die mehr verdienen, müssen den Überschuss wie bisher regulär versteuern und können Werbungskosten geltend machen.
Wer kann die Freibeträge nutzen?
Die Ehrenamtspauschale gilt für alle, die sich bei gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts engagieren. Entscheidend ist das „nebenberufliche“ Merkmal: Die Tätigkeit darf die Hauptbeschäftigung nicht ersetzen und sollte maximal ein Drittel der Zeit beanspruchen, die ein vergleichbarer Vollzeitjob erfordert.
Weniger Bürokratie und mehr Vereinfachung
Im Zuge der Reformen ab 2026 werden viele Dokumentationspflichten gelockert und die Verwaltung der Freibeträge vereinfacht. Das Gemeinnützigkeitsrecht wird angepasst, sodass Organisationen weniger Aufwand bei der Anerkennung und Auszahlung der Pauschalen haben. Das schafft neue Freiräume für die eigentliche Arbeit im Ehrenamt.
Bundesfreiwilligendienst: Neue Chancen nach dem Ruhestand
Für ältere Menschen bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eine besonders flexible Form des Engagements. Auch Seniorinnen und Senioren können sich hier für soziale Projekte, Bildung, Integration oder Umwelt engagieren – unabhängig vom Alter und ohne spezielle berufliche Qualifikation. Der Bundesfreiwilligendienst fördert lebenslanges Lernen, bietet den Zugang zu Weiterbildungen und deckt, je nach Einsatzfeld, Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen ab.
Wer als Rentner ein BFD-Jahr leistet, erhält eine monatliche Vergütung, die als Aufwandsentschädigung anrechenbar ist und in der Regel unterhalb oder innerhalb der Ehrenamtspauschale liegt. Das Engagement ist zeitlich flexibel und kann von wenigen Wochen bis zu zwölf Monaten dauern. Auch hier gilt: Steuerfreiheit bis zur Höhe der Pauschalen und Vorteile beim Versicherungsschutz.
Steuerliche Tipps für ehrenamtlich engagierte Rentner
- Immer alle Aufwandsentschädigungen in der Steuererklärung angeben – auch wenn sie steuerfrei sind.
- Die Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale kann nur für unterschiedliche Tätigkeiten und Organisationen verwendet werden, niemals doppelt pro Tätigkeit.
- Für hohe tatsächlich entstandene Kosten lohnt es sich, Belege zu sammeln und ggf. Werbungskosten anzugeben, wenn die Ausgaben den Pauschalbetrag übersteigen.
- Bei gemeinnützigen Organisationen kann eine Satzungsregelung oder Vorstandsbeschluss die Auszahlung vereinfachen.
Fazit: Ehrenamt und Bundesfreiwilligendienst 2026 – Vorteile für Rentner
Die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeiten im Bundesfreiwilligendienst machen das Ehrenamt für Rentner ab 2026 besonders attraktiv. Es lohnt sich, gesellschaftlich aktiv zu bleiben – steuerlich, sozial und persönlich profitieren engagierte Senioren spürbar und können ihre Lebenserfahrung sinnvoll einbringen.