Rentner und Geringverdiener zahlen doppelt drauf: Krieg im Nahen Osten trifft die Ärmsten

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Der Iran-Krieg treibt nicht nur die Energiepreise, sondern reißt auch tiefe Löcher in die Haushaltskassen von Millionen Deutschen – und zwar höchst ungleich verteilt. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des ifo Instituts in München: Wer wenig verdient oder von der Rente lebt, verliert deutlich mehr Kaufkraft als gutverdienende Haushalte. Während die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung nur 0,65 Prozent ihres verfügbaren Einkommens einbüßen, sind es bei den ärmsten zehn Prozent bis zu 2,87 Prozent – mehr als das Vierfache.

Warum Geringverdiener den Preisschock kaum abfedern können

Seit Kriegsbeginn Ende Februar sind die Preise für Heizöl und Kraftstoffe kräftig gestiegen. Weil höhere Transportkosten sich auch auf andere Güter durchschlagen, verteuert sich praktisch der gesamte Warenkorb. Für die ifo-Forschenden liegt der entscheidende Unterschied im finanziellen Spielraum: Wer über ein hohes Einkommen verfügt, kann teureren Produkten ausweichen, den Konsum verschieben oder auf Ersparnisse zurückgreifen. Genau diese Möglichkeit fehlt einkommensschwachen Haushalten weitgehend.

Ifo-Forscherin Tiphaine Wibault bringt es auf den Punkt: Ärmere Haushalte könnten einem Preisschock mit Ursprung in Tausenden Kilometern Entfernung schlechter ausweichen und erlitten dadurch größere Kaufkraftverluste. Grundlage der Berechnung ist ein Vergleich der Konjunkturprognosen von vor und nach Kriegsbeginn, aus dem die Forscher die Kaufkraftverluste für einzelne Haushaltstypen ableiten.

Rentner besonders unter Druck

Auch ältere Menschen zählen zu den Verlierern des Preisschocks. Rentnerpaare büßen laut der Studie 1,53 Prozent ihres Einkommens ein, alleinlebende Senioren 1,45 Prozent. Der Grund: Rentnerinnen und Rentnern steht kein Lohneinkommen als Puffer zur Verfügung, gleichzeitig fließt bei ihnen ein überdurchschnittlich hoher Anteil des Budgets in Heiz- und Energiekosten.

Zum Vergleich ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 Euro würde ein Kaufkraftverlust von 1,5 Prozent rund 31,50 Euro im Monat bedeuten – Geld, das an anderer Stelle im Alltag fehlt. Die tatsächliche Belastung hängt natürlich vom individuellen Konsumverhalten und Wohnort ab.

Die wichtigsten Zahlen der ifo-Studie im Überblick

HaushaltsgruppeVerlust an verfügbarem Einkommen
Ärmste 10 Prozent der Haushaltebis zu 2,87 Prozent
Rentnerpaare1,53 Prozent
Alleinlebende Senioren1,45 Prozent
Durchschnitt aller Haushalterund 1,15 Prozent
Einkommensstärkste 10 Prozent0,65 Prozent

Insgesamt gehen die ifo-Forschenden davon aus, dass die Konsumausgaben deutscher Haushalte durch den Iran-Krieg und seine Folgen um rund 16,8 Milliarden Euro höher ausfallen. Die errechneten Werte gelten als Obergrenzen, da Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Konsumverhalten bei starken Preissteigerungen in der Regel anpassen.

Kein Preisdeckel wie 2022 – Sozialverbände fordern schnelles Handeln

Anders als während der Energiekrise 2022 gibt es diesmal keinen europäischen Preisdeckel, der die Wucht des Preisschocks abfedert. Die Last landet damit nahezu ungebremst bei den privaten Haushalten – und dort besonders bei jenen mit niedrigem Einkommen. Der Sozialverband Deutschland reagierte bereits mit einer klaren Forderung an die Politik: Die Bundesregierung solle prüfen, ob eine Energiepreispauschale nach dem Vorbild von 2022 eingeführt werden kann, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu entlasten.

Bislang ist eine solche Direktzahlung jedoch nicht beschlossen. Ein im April 2026 vorgestelltes Entlastungspaket der Bundesregierung sieht bislang vor allem steuerliche Erleichterungen für Erwerbstätige vor – eine geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer scheiterte zwischenzeitlich im Bundesrat, Rentnerinnen und Rentner waren davon ohnehin ausgeschlossen. Seit Januar 2026 profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher zwar von gesenkten Netzentgelten beim Strom, eine gezielte, unmittelbare Entlastung speziell für Rentnerhaushalte oder Grundsicherungsbeziehende steht bislang aber aus. Die Bundesregierung verweist auf laufende Beratungen im Koalitionsausschuss über weitere Entlastungsschritte.

Warum die Regelsätze der Grundsicherung nicht automatisch mitziehen

Für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende kommt erschwerend hinzu, dass die Regelsätze 2026 nicht angehoben wurden. Nach der gesetzlichen Fortschreibungsformel wäre sogar eine Senkung möglich gewesen, die Bundesregierung entschied sich jedoch für eine sogenannte Nullrunde. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erhält damit weiterhin denselben Betrag wie in den beiden Vorjahren. Da die Anpassung der Regelsätze auf Preisentwicklungen der Vergangenheit basiert, schlagen aktuelle Preisschocks wie durch den Iran-Krieg erst zeitverzögert in den Leistungen durch – Fachleute rechnen frühestens 2027 oder 2028 mit einer spürbaren Nachjustierung. Details zur Berechnungsmethodik der Regelbedarfe erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihren Informationsseiten zur Grundsicherung im Alter.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Preisschock durch den Iran-Krieg

Wie hoch ist der Kaufkraftverlust für die ärmsten Haushalte konkret?

Die einkommensschwächsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland verlieren laut ifo-Berechnung bis zu 2,87 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Das ist mehr als viermal so viel wie bei den einkommensstärksten Haushalten mit 0,65 Prozent.

Warum trifft es Rentnerinnen und Rentner besonders hart?

Rentnerhaushalten fehlt ein Lohneinkommen, das kurzfristige Preissteigerungen abfedern könnte. Zudem geben ältere Menschen einen überdurchschnittlich großen Teil ihres Budgets für Heizung und Energie aus, wo die Preissteigerungen durch den Krieg besonders stark ausfallen.

Gibt es einen staatlichen Ausgleich wie während der Energiekrise 2022?

Bislang nicht. Anders als 2022 existiert derzeit kein europäischer Preisdeckel. Sozialverbände fordern eine neue Energiepreispauschale, eine Entscheidung der Bundesregierung dazu steht jedoch noch aus.

Steigt der Grundsicherungsgeld-Regelsatz wegen der höheren Preise schneller?

Nein. Die Regelsätze wurden für 2026 nicht erhöht, da die gesetzliche Berechnungsformel auf vergangenen Preisdaten beruht. Aktuelle Preisschocks wirken sich damit erst mit Verzögerung auf künftige Anpassungen aus.

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