Einleitung: Eine Reform, die alle betrifft
Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, ist seit Jahren ein festes Thema in der Haushaltsplanung von Millionen Menschen in Deutschland und ganz Europa. Ab Oktober 2025 tritt jedoch eine Neuerung in Kraft, die den Zahlungsweg betrifft – und die für viele Bürgerinnen und Bürger Handlungsbedarf bedeuten kann, nicht muss! Betroffen sind diejenigen, die ihre Beiträge bislang per Überweisung oder Dauerauftrag begleichen. Doch keine Sorge: Diese Zahlungsarten werden auch weiterhin akzeptiert – entgegen anderslautender Meldungen!
Die Neuerungen mögen auf den ersten Blick lediglich technischer Natur erscheinen. Tatsächlich aber steckt dahinter eine europaweite Harmonisierung von Zahlungsstrukturen, die erhebliche Konsequenzen für Zahlerinnen und Zahler hat. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert bereits aktiv über diese Änderungen.
Hintergrund: Warum wird jetzt umgestellt?
Die Neuerungen ab Oktober 2025 basiert auf einer europäischen Richtlinie zur Vereinheitlichung von Massenzahlungen im öffentlichen Sektor. Ziel dieser Richtlinie ist es, Verwaltungsaufwand und Kosten zu senken, Fehlerquellen zu minimieren und mehr Transparenz zu schaffen.
- Europäische Zahlungsverordnung 2025 (EZVO25): Seit Jahresbeginn haben Mitgliedstaaten Zeit, diese Verordnung umzusetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört dabei zu den verpflichteten Institutionen.
- Kernpunkt: Manuelle Überweisungen und Daueraufträge gelten als fehleranfällig und verursachen hohe Buchungskosten. Dennoch kann auch weiterhin der Rundfunkbeitrag per Überweisung oder Dauerauftrag gezahlt werden, es muss lediglich auf korrekte Daten geachtet werden.
- Neuer Standard: Es kommen somit nicht nur digitale SEPA-Lastschriften oder Online-Bezahldienste wie giropay und PayPal bei öffentlichen Gebührenzahlungen zum Zuge.
Wer ist konkret betroffen?
Betroffen sind alle Beitragspflichtigen, die bislang noch auf klassische Banküberweisungen oder Daueraufträge setzen. Zwar machen diese Zahlungen nur etwa 15–20% aller Transaktionen aus, doch die Zahl der einzelnen Zahler ist beachtlich. Besonders häufig handelt es sich um:
- Seniorinnen und Senioren, die aus Gewohnheit per Dauerauftrag überweisen.
- Selbstständige, die ihre Buchhaltung manuell per Überweisung steuern.
- Wohngemeinschaften und Studierende, die die Kosten teilen und einzeln an den Beitragsservice überweisen.
Aber kein Grund zur Beunruhigung: Für all diese Haushalte gilt: Ab dem 1. Oktober 2025 werden Zahlungen via Überweisung oder Dauerauftrag weiterhin akzeptiert. Wer weiterhin so zahlt, läuft keinesfalls der Gefahr, in Rückstand zu geraten.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es künftig?
Der Beitragsservice bietet künftig – wie bissher – weitere folgende Zahlungsoptionen an:
- SEPA-Lastschriftverfahren: Die bequemste und von den meisten bevorzugte Variante. Der Beitrag von aktuell 18,36 Euro pro Monat wird automatisch und fristgerecht abgebucht.
- Online-Bezahldienste: Integration von giropay, PayPal und künftig auch Instant-Pay-Diensten, die einen sicheren, nachvollziehbaren Geldfluss garantieren.
- Einmalzahlung über das Beitragsservice-Portal: Nutzer können vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beträge unkompliziert per Onlinezahlung leisten.
Besonders hervorgehoben wird das SEPA-Lastschriftverfahren. Es gilt als kostensparend, automatisiert und verhindert Zahlungsausfälle.
Praktische Tipps zur Umstellung
Will man die Art und Weise seiner Zahlung wechseln, so ist folgendes zu beachten: Damit der Wechsel reibungslos gelingt, empfiehlt der Beitragsservice folgende Schritte:
- Prüfen: Kontrollieren Sie, ob Sie derzeit noch per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen.
- Registrieren: Melden Sie sich im Online-Portal des Beitragsservice an. Dort können Sie die Zahlungsart bequem umstellen.
- Ermächtigen: Erteilen Sie eine SEPA-Lastschriftgenehmigung oder verknüpfen Sie einen Online-Bezahldienst.
- Belege aufbewahren: Drucken oder speichern Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen.
- Frist beachten? Es gibt keine Frist zur Umstellung. Die Umstellung ist eine freiwillige Angelegenheit, die erfolgen kann, aber nicht muss.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Muss ich jetzt unbedingt auf Lastschrift umstellen?
Nin, Daueraufträge und Überweisungen sind ab Oktober 2025 weiterhin. möglich.
Was passiert, wenn ich nicht per Überweisung Zahlen möchte?
Dann bleibt alles wie bisher!
Gibt es Ausnahmen für ältere Menschen oder Menschen ohne Online-Zugang?
Ja, jeder kann zahlen, wie er möchte.
Kann ich den Beitrag weiterhin vierteljährlich oder jährlich zahlen?
Ja, diese Intervalle bleiben erhalten.
Was passiert mit meinem bestehenden Dauerauftrag?
Er kann bestehen bleiben!
Fazit: Handeln nicht nötig, um Probleme zu vermeiden
Die Umstellung der Rundfunkbeitragszahlung ab Oktober 2025 betrifft nur diejenigen, die daran teilnehmen möchten. Wer weiterhin auf Daueraufträge oder Banküberweisungen setzt, kann dabei bleiben. Er hat allerdings – wie schon zuvor – die Alternative, auf SEPA-Lastschrift oder moderne Online-Bezahldienste umzustellen.
Dies ist für viele unbequem, es wäre aber eine Anpassung an die zunehmende Digitalisierung staatlicher Vorgänge. Aber: es kann auch alles beim Alten bleiben! Jeder Beitragszahler entscheidt für sich selbst!


