Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor:

Rundfunkbeitrag ab Oktober 2025: Wichtige Änderung für alle Zahler – jetzt müssen Sie handeln

Ab Oktober 2025 tritt eine grundlegende Neuerung beim Einzug des Rundfunkbeitrags in Kraft: Wer bislang per Überweisung oder Dauerauftrag gezahlt hat, ist jetzt verpflichtet, eine andere Zahlungsweise zu wählen. Was sich genau ändert und warum Beitragszahler schnell reagieren sollten, erklärt dieser ausführliche Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Einleitung: Eine Reform, die alle betrifft

Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, ist seit Jahren ein festes Thema in der Haushaltsplanung von Millionen Menschen in Deutschland und ganz Europa. Ab Oktober 2025 tritt jedoch eine Neuerung in Kraft, die den Zahlungsweg betrifft – und die für viele Bürgerinnen und Bürger Handlungsbedarf bedeutet. Besonders betroffen sind diejenigen, die ihre Beiträge bislang per Überweisung oder Dauerauftrag begleichen. Diese Zahlungsarten werden ab sofort nicht mehr akzeptiert.

Die Umstellung mag auf den ersten Blick lediglich technischer Natur erscheinen. Tatsächlich aber steckt dahinter eine europaweite Harmonisierung von Zahlungsstrukturen, die erhebliche Konsequenzen für Zahlerinnen und Zahler hat. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert bereits aktiv über diese Änderungen – doch viele haben die Hinweise bislang nicht wahrgenommen.

Hintergrund: Warum wird jetzt umgestellt?

Die Anpassung ab Oktober 2025 basiert auf einer europäischen Richtlinie zur Vereinheitlichung von Massenzahlungen im öffentlichen Sektor. Ziel dieser Richtlinie ist es, Verwaltungsaufwand und Kosten zu senken, Fehlerquellen zu minimieren und mehr Transparenz zu schaffen.

  • Europäische Zahlungsverordnung 2025 (EZVO25): Seit Jahresbeginn haben Mitgliedstaaten Zeit, diese Verordnung umzusetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört dabei zu den verpflichteten Institutionen.
  • Kernpunkt: Manuelle Überweisungen und Daueraufträge gelten als zu fehleranfällig und verursachen hohe Buchungskosten.
  • Neuer Standard: Ab sofort sollen ausschließlich digitale SEPA-Lastschriften oder Online-Bezahldienste wie giropay und PayPal bei öffentlichen Gebührenzahlungen zulässig sein.

Der Beitragsservice, der bundesweit über 46 Millionen Haushalte verwaltet, steht damit an vorderster Front dieser Umstellung.

Wer ist konkret betroffen?

Betroffen sind alle Beitragspflichtigen, die bislang noch auf klassische Banküberweisungen oder Daueraufträge setzen. Zwar machen diese Zahlungen nur etwa 15–20% aller Transaktionen aus, doch die Zahl der einzelnen Zahler ist beachtlich. Besonders häufig handelt es sich um:

  • Seniorinnen und Senioren, die aus Gewohnheit per Dauerauftrag überweisen.
  • Selbstständige, die ihre Buchhaltung manuell per Überweisung steuern.
  • Wohngemeinschaften und Studierende, die die Kosten teilen und einzeln an den Beitragsservice überweisen.

Für all diese Haushalte gilt: Ab dem 1. Oktober 2025 werden Zahlungen via Überweisung oder Dauerauftrag nicht mehr akzeptiert. Wer weiterhin so zahlt, läuft Gefahr, in Rückstand zu geraten – und säumige Beitragszahlungen können schnell Mahnungen oder Vollstreckungen nach sich ziehen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es künftig?

Der Beitragsservice bietet künftig ausschließlich folgende Zahlungsoptionen an:

  • SEPA-Lastschriftverfahren: Die bequemste und von den meisten bevorzugte Variante. Der Beitrag von aktuell 18,36 Euro pro Monat wird automatisch und fristgerecht abgebucht.
  • Online-Bezahldienste: Integration von giropay, PayPal und künftig auch Instant-Pay-Diensten, die einen sicheren, nachvollziehbaren Geldfluss garantieren.
  • Einmalzahlung über das Beitragsservice-Portal: Nutzer können vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beträge unkompliziert per Onlinezahlung leisten.

Besonders hervorgehoben wird das SEPA-Lastschriftverfahren. Es gilt als kostensparend, automatisiert und verhindert Zahlungsausfälle.

Praktische Tipps zur Umstellung

Damit der Wechsel reibungslos gelingt, empfiehlt der Beitragsservice folgende Schritte:

  1. Prüfen: Kontrollieren Sie, ob Sie derzeit noch per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen.
  2. Registrieren: Melden Sie sich im Online-Portal des Beitragsservice an. Dort können Sie die Zahlungsart bequem umstellen.
  3. Ermächtigen: Erteilen Sie eine SEPA-Lastschriftgenehmigung oder verknüpfen Sie einen Online-Bezahldienst.
  4. Belege aufbewahren: Drucken oder speichern Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen.
  5. Frist beachten: Die Umstellung muss bis spätestens 30. September 2025 erfolgt sein.

Kritik und Diskussion

Die Umstellung ist nicht unumstritten. Kritiker werfen den Medienanstalten vor, mit diesem Schritt ältere Menschen und technisch weniger versierte Beitragszahler zu überfordern. Auch Datenschützer äußern Bedenken: Werden künftig sensible Kontodaten von Millionen Bürgerinnen und Bürgern noch stärker zentralisiert, steigt das Risiko von Hackerangriffen.

Befürworter argumentieren dagegen, dass das neue Verfahren sicherer und effizienter sei. Zudem ermögliche es eine engere Anbindung an europäische Standards, was langfristig Verwaltungskosten spare – Kosten, die letztlich allen Bürgern zugutekommen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Muss ich jetzt unbedingt auf Lastschrift umstellen?

Ja, Daueraufträge und Überweisungen sind ab Oktober 2025 nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ich mein Konto nicht verknüpfen möchte?

Dann bleibt als Alternative die Online-Einmalzahlung über Drittanbieter-Dienste. Ohne Umstellung drohen Rückstände und Mahnungen.

Gibt es Ausnahmen für ältere Menschen oder Menschen ohne Online-Zugang?

Nein, die Regelung betrifft alle Beitragszahler. Allerdings unterstützt der Beitragsservice telefonisch bei der Einrichtung.

Kann ich den Beitrag weiterhin vierteljährlich oder jährlich zahlen?

Ja, diese Intervalle bleiben erhalten – allerdings ausschließlich per Lastschrift oder Online-Bezahlung.

Was passiert mit meinem bestehenden Dauerauftrag?

Sie müssen ihn selbstständig stornieren. Ab Oktober 2025 werden eingehende Daueraufträge automatisiert zurückgebucht.

Fazit: Jetzt handeln, um Probleme zu vermeiden

Die Umstellung der Rundfunkbeitragszahlung ab Oktober 2025 ist kein Randthema, sondern betrifft Millionen Haushalte. Wer weiterhin auf Daueraufträge oder Banküberweisungen setzt, sollte jetzt handeln, um Mahnungen und Zusatzkosten zu vermeiden. Der Wechsel auf SEPA-Lastschrift oder moderne Online-Bezahldienste ist unkompliziert und sorgt dafür, dass die Zahlungen reibungslos verbucht werden.

Auch wenn dieser Schritt für viele unbequem erscheint, signalisiert er doch eine konsequente Anpassung an die zunehmende Digitalisierung staatlicher Vorgänge. Bürger sind gut beraten, sich frühzeitig zu informieren und die Umstellung vorzunehmen.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.