Wer hat Anspruch auf das Schüler-Startpaket?
Das Schüler-Startpaket ist Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe und unterstützt Familien bei den Kosten für Schulmaterial. Anspruch haben alle Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Anspruchsberechtigt sind insbesondere Kinder und Jugendliche, wenn die Familie eine der folgenden Leistungen erhält:
- Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Wichtig: Das Kind muss selbst leistungsberechtigt sein (z. B. Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld oder im Haushalt der Eltern mit Wohngeld/Kinderzuschlag).
Höhe des Schüler-Startpakets ab Februar 2026
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird zwei Mal im Jahr gezahlt: einmal zum 1. Februar (zweites Schulhalbjahr) und einmal zum 1. August (Start des neuen Schuljahres). Die Beträge werden regelmäßig angepasst und liegen insgesamt im mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr.
Die Aufteilung sieht typischerweise so aus:
- Höherer Betrag zum 1. August für Hefte, Ranzen, Sportzeug und sonstige Grundausstattung
- Kleinerer Betrag zum 1. Februar für nachzukaufende Materialien wie Ordner, Stifte, Hefte oder Zeichenmaterial
Die genaue Summe richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen im Bildungs- und Teilhabepaket; Jobcenter und Sozialämter weisen in ihren Merkblättern auf die aktuellen Beträge hin.
Welche weiteren BuT-Leistungen gibt es ab Februar 2026?
Neben dem Schüler-Startpaket umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket weitere Leistungen, die mit Beginn des neuen Schulhalbjahres besonders wichtig werden. Viele dieser Hilfen müssen getrennt beantragt werden.
Typische Leistungen sind:
- Ausflüge & Klassenfahrten: Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
- Schülerbeförderung: Zuschüsse oder volle Übernahme der ÖPNV-Tickets, wenn der Schulweg sonst unzumutbar teuer wäre.
- Lernförderung: Finanzierung von Nachhilfe, wenn das Lernziel (z. B. Versetzung) konkret gefährdet ist.
- Mittagessen in Schule oder Kita: Ermäßigte oder kostenlose Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Monatlicher Zuschuss für Sportverein, Musikschule oder Freizeitangebote.
Gerade zum Halbjahr im Februar entscheiden Klassenlehrkräfte und Schulen häufig neu über Klassenfahrten, Förderangebote und AGs – hier greift das BuT besonders stark.
So kommen Eltern ab Februar 2026 an das Schüler-Startpaket
Wie das Geld ausgezahlt wird, hängt davon ab, welche Grundleistung die Familie erhält. Ein kurzer Blick in den letzten Bewilligungsbescheid oder ein Anruf bei der zuständigen Stelle hilft, den richtigen Weg zu finden.
Typische Abläufe:
- Bürgergeld / Sozialgeld: Das Schüler-Startpaket wird meist automatisch als gesonderter Betrag zum 1. Februar und 1. August mit überwiesen, wenn das Kind als Schüler in der Bedarfsgemeinschaft erfasst ist.
- Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt: Hier ist in vielen Kommunen ein gesonderter Antrag nötig; oft genügt ein vereinfachtes Formular mit Schulnachweis.
- Wohngeld / Kinderzuschlag: Zuständig ist in der Regel das Jobcenter oder eine spezielle BuT-Stelle der Kommune; häufig ist ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erforderlich, zusammen mit dem Bewilligungsbescheid für Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Wichtig ist, dass Änderungen (z. B. Schulwechsel, Klassenstufe, Wiederholung, Ausbildungsbeginn) der Behörde mitgeteilt werden, damit die Leistung korrekt zugeordnet wird.
Praxis-Tipps für Eltern: So wird kein Euro verschenkt
Damit das Schüler-Startpaket ab Februar 2026 vollständig auf dem Konto landet, lohnt sich eine kleine Checkliste. So lassen sich Lücken und unnötige Nachfragen vermeiden.
- Bescheide prüfen: Aktuelle Bewilligungsbescheide für Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bereithalten und prüfen, ob das Kind korrekt aufgeführt ist.
- Schulnachweis bereithalten: Bei Bedarf eine einfache Schulbescheinigung besorgen (gerade bei Grundsicherung/Wohngeld-Fällen).
- Fristen beachten: In vielen Kommunen gelten Fristen, bis wann BuT-Leistungen rückwirkend bewilligt werden; lieber frühzeitig Antrag stellen.
- Belege aufheben: Für andere BuT-Leistungen (z. B. Vereinsbeiträge, Nachhilfe) Quittungen gut sammeln – viele Stellen verlangen Nachweise.
- Beratungsstellen nutzen: Familienbüros, Sozialberatungen der Kommunen oder Wohlfahrtsverbände helfen beim Ausfüllen der Anträge und beim Klären von Ablehnungsbescheiden.
So wird das Bildungs- und Teilhabepaket ab Februar 2026 zu einem wichtigen Schutzschild für Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag – und sorgt dafür, dass niemand nur wegen Geldsorgen ohne Hefte, Ranzen oder Klassenausflug dasteht.


