Ein Schwerbehindertenausweis bietet Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 in Deutschland zahlreiche finanzielle Vorteile und Nachteilsausgleiche. Diese sollen die erhöhten Lebenshaltungskosten und Einschränkungen im Alltag ausgleichen. Im Folgenden finden Sie auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., einen umfassenden Überblick über die wichtigsten finanziellen Vorteile, die mit einem Schwerbehindertenausweis verbunden sind.
Wichtige finanzielle Vorteile beim Schwerbehindertenausweis im Überblick:
- Steuerliche Vergünstigungen (z. B. erhöhter Pauschbetrag)
- Ermäßigungen und Befreiungen bei der Kfz-Steuer
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
- Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag
- Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus
- Zuschüsse für Hilfsmittel und persönliche Assistenz
- Ermäßigungen bei Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten
- Frühere Altersrente und Zusatzurlaub
Spezielle Förderungen am Arbeitsplatz
Tabelle: Finanzielle Vorteile mit Schwerbehindertenausweis
Vorteil/Bereich | Beschreibung | Voraussetzung/Merkzeichen |
---|---|---|
Steuerliche Vergünstigungen | Erhöhter Behinderten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen absetzbar | GdB ab 50 |
Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung | 50% Ermäßigung oder vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer | Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl |
Öffentlicher Nahverkehr | Kostenlose oder ermäßigte Nutzung, ggf. Mitnahme einer Begleitperson | Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl |
Rundfunkbeitrag | Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag | Merkzeichen RF |
Kindergeld | Verlängerter Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus | Behinderung vor 25. Lebensjahr |
Zuschüsse für Hilfsmittel | Kostenübernahme oder Zuschüsse für Rollstuhl, Hörgerät, Prothesen, technische Hilfen | Nach individueller Prüfung |
Freizeit/Kultur/Sport | Ermäßigter Eintritt zu Museen, Theatern, Schwimmbädern, Sportveranstaltungen | GdB ab 50, teils Merkzeichen |
Persönliches Budget | Monatliche Geldleistung zur Deckung individueller Hilfs- und Assistenzbedarfe | Nach Antrag und Bedarf |
Blindengeld/Gehörlosengeld | Monatliche Geldleistungen für Blinde oder Gehörlose (je nach Bundesland unterschiedlich) | Merkzeichen Bl, Gl |
Frühere Altersrente | Renteneintritt bis zu 2 Jahre früher ohne Abschläge | GdB ab 50, 35 Jahre Wartezeit |
Zusatzurlaub | Bis zu 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr | GdB ab 50 |
Details zu den wichtigsten finanziellen Vorteilen:
Steuerliche Vergünstigungen
Menschen mit Schwerbehindertenausweis profitieren von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen. Der wichtigste ist der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt ist. Ab einem GdB von 50 beträgt der Pauschbetrag 1.140 Euro jährlich, bei höheren Graden steigt er weiter an (z.B. 1.440 Euro bei GdB 60, 1.780 Euro bei GdB 70, bis zu 2.120 Euro bei GdB 80). Der Pauschbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert somit die Steuerlast. Zusätzlich können außergewöhnliche Belastungen, Fahrtkosten (z.B. für Arztbesuche), Pflegepauschbeträge oder Kosten für Hilfsmittel steuerlich geltend gemacht werden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über die Steuererklärung; ein Einzelnachweis ist beim Pauschbetrag nicht erforderlich, der GdB-Nachweis genügt.
Kfz-Steuerermäßigung und -befreiung
Mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen (H für hilflos, Bl für blind, aG für außergewöhnlich gehbehindert) ist eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer möglich. Wer das Merkzeichen G (gehbehindert) oder Gl (gehörlos) besitzt, kann eine Kfz-Steuerermäßigung von 50 % erhalten, sofern auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichtet wird. Die Steuervergünstigung gilt immer nur für ein auf die behinderte Person zugelassenes Fahrzeug. Der Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt gestellt, benötigt wird in der Regel eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und ggf. das Beiblatt mit den Merkzeichen.
Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl oder B haben Anspruch auf eine kostenlose oder stark vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Dazu wird eine Wertmarke benötigt, die beim Versorgungsamt beantragt werden kann. Mit dem Merkzeichen B ist zudem die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson möglich. Die genauen Regelungen und Kosten für die Wertmarke können regional variieren.
Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Die Ermäßigung reduziert den Beitrag auf ein Drittel des regulären Satzes; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vollständige Befreiung möglich.
Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus
Für erwachsene Kinder mit Behinderung, deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Zuschüsse für Hilfsmittel und persönliche Assistenz
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für viele Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Darüber hinaus können schwerbehinderte Menschen Zuschüsse für weitere notwendige Hilfsmittel oder persönliche Assistenzleistungen erhalten, wenn diese nicht bereits durch andere Leistungsträger abgedeckt sind.
Ermäßigungen bei Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten
Viele öffentliche Einrichtungen wie Museen, Theater, Schwimmbäder oder Sportvereine bieten ermäßigte oder sogar kostenlose Eintritte für Menschen mit Schwerbehindertenausweis an. Die Höhe der Ermäßigung und die genauen Bedingungen sind meist von der jeweiligen Einrichtung abhängig.
Frühere Altersrente und Zusatzurlaub
Schwerbehinderte können zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Zusätzlich besteht Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub pro Jahr (in der Regel fünf Tage). Diese Regelungen sollen die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern und gesundheitliche Belastungen ausgleichen.
Spezielle Förderungen am Arbeitsplatz
Neben dem besonderen Kündigungsschutz genießen schwerbehinderte Arbeitnehmer weitere Rechte, wie z.B. Anspruch auf eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, begleitende Hilfen im Arbeitsleben und Freistellung von Mehrarbeit. Auch bei der Einstellung und Beschäftigung werden sie bevorzugt berücksichtigt.
Zusammenfassung zu den finanziellen Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche finanzielle Vorteile (exakter: Nachteilsausgleiche), die den Alltag erleichtern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Die genaue Ausgestaltung der Nachteilsausgleiche hängt vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Ausweis ab. Es lohnt sich, die individuellen Ansprüche zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen