Telefon und Internet gehören heute zur Grundversorgung – gerade für Menschen mit wenig Geld oder einer schweren Behinderung. Trotzdem kennen viele den Sozialtarif der Deutschen Telekom nicht oder nutzen ihn nicht, obwohl sie Anspruch hätten. Der Sozialtarif ist kein eigener Billigtarif, sondern ein monatliches Gesprächsguthaben, das auf einen bestehenden Festnetz-Vertrag angerechnet wird. Wie hoch dieses Guthaben ist und wer es bekommt, hängt von Einkommen, Sozialleistungen und vom Grad einer anerkannten Behinderung ab. Zugleich lohnt sich der Sozialtarif nicht für alle: In manchen Fällen sind einfache Flatrate-Angebote anderer Anbieter unterm Strich günstiger.
Was der Sozialtarif der Telekom genau ist
Der Sozialtarif ist eine Preisvergünstigung für bestimmte Kundengruppen auf einem Festnetz-Anschluss, kein eigener kompletter Billigtarif. Bei der Telekom wird er als monatliches Gesprächsguthaben auf den bestehenden Tarif gewährt, aktuell z. B. 6,94 Euro (Sozialtarif 1) oder 8,72 Euro (Sozialtarif 2). Die Vergünstigung gilt nur für Verbindungen über das Telekom-Festnetz und nicht für Flatrates oder Internet‑Pakete.
Wichtig: Andere Anbieter haben meist keinen eigenen Sozialtarif für Telefon, hier muss man über günstige Standardtarife oder Spezialangebote (z. B. Senioren‑Tarife) sparen. Der Telekom-Sozialtarif ist damit im Festnetzbereich praktisch einzigartig.
Sozialtarif auch ohne Schwerbehinderung: Wer Anspruch haben kann
Nein: Den Sozialtarif gibt es nicht ausschließlich für Schwerbehinderte, aber Schwerbehinderung kann ein wichtiger Zugang sein.
Sozialtarif 1: Mit Bürgergeld, BAföG & Co günstiger telefonieren
Für den Sozialtarif 1 (6,94 Euro Guthaben) reichen unter anderem folgende Nachweise:
- Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ‑Befreiung).
- Aktueller BAföG‑Bescheid.
- Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung im Alter, wenn damit eine Rundfunkbeitragsbefreiung verbunden ist.
Du brauchst also nicht zwingend einen Schwerbehindertenausweis, sondern kannst auch über „klassische“ Sozialleistungs‑Nachweise in den Sozialtarif kommen.
Sozialtarif 2: Extra Guthaben für stark schwerbehinderte Menschen
Der Sozialtarif 2 (8,72 Euro Guthaben) ist speziell für schwerbehinderte Menschen mit sehr hoher Einschränkung vorgesehen:
- Grad der Behinderung (GdB) mindestens 90
- Merkzeichen „BI“ (blind) oder „GI“ (gehörlos) bzw. entsprechende Feststellung im Versorgungsamts‑Bescheid.
Teilweise sind auch stark sprachbehinderte Menschen mit GdB 90 einbezogen. Der Nachweis kann auch über ein schwerbehindertes Familienmitglied erfolgen, das im gleichen Haushalt lebt.
So viel spart man mit dem Sozialtarif tatsächlich
Der Sozialtarif ist kein Rabatt auf die Grundgebühr, sondern ein monatliches Gesprächsguthaben.
- Sozialtarif 1: 6,94 Euro Gesprächsguthaben pro Monat.
- Sozialtarif 2: 8,72 Euro Gesprächsguthaben pro Monat (für GdB ≥ 90 mit BI/GI).
Das Guthaben senkt nur die Verbindungsentgelte, nicht den Preis des Anschlusses selbst. Gerade beim Tarif MagentaZuhause XS mit rund 32,95 Euro Grundgebühr kann der Sozialtarif für Vieltelefonierer sogar teurer sein als ein alternativer Flatrate‑Tarif ohne Sozialtarif.
Für Wenig-Telefonierer, die ohnehin einen Telekom‑Festnetzanschluss nutzen (z. B. für Notrufe oder wenige Gespräche), kann sich das monatliche Guthaben aber lohnen. Wer viel ins Mobilfunknetz oder lang ins Festnetz telefoniert, fährt oft mit einem reinen Flatrate‑Angebot eines anderen Anbieters günstiger.
Welche Voraussetzungen und Nachweise die Telekom verlangt
Damit der Sozialtarif eingerichtet werden kann, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein.
- Festnetz-Anschluss muss bei der Deutschen Telekom liegen, der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
- Berechtigungsnachweis:
- Gültigkeit meist befristet (oft drei Jahre), danach erneute Vorlage des Nachweises erforderlich.
Tabelle: Sozialtarif 1 und 2 im direkten Vergleich
In wenigen Schritten zum Telekom‑Sozialtarif
Der Antrag ist relativ kurz, aber du brauchst vollständige Unterlagen.
- Prüfen: Läuft dein Festnetz über die Deutsche Telekom und ist kein Geschäftsanschluss?
- Berechtigung klären: Hast du Bürgergeld/Sozialhilfe mit Rundfunkbefreiung, BAföG oder einen passenden Schwerbehindertenausweis (RF, BI, GI, GdB ≥ 90)?
- Nachweis kopieren: Rundfunkbescheid, BAföG‑Bescheid oder Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid.
- Antrag stellen:
- Bewilligung abwarten: Die Gutschrift erscheint künftig automatisch auf deiner Telefonrechnung; Ablaufdatum notieren und rechtzeitig verlängern.
Praxis-Tipps
- Prüfe zuerst, ob du überhaupt einen Telekom-Festnetzanschluss brauchst – reiner Flatrate-Tarif bei einem anderen Anbieter kann trotz fehlendem Sozialtarif günstiger sein.
- Hast du eine Schwerbehinderung mit GdB ≥ 90 und BI/GI, verschenkt du ohne Sozialtarif 2 monatlich bares Geld.
- Beziehst du Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld mit Rundfunkbefreiung, lohnt zumindest die Prüfung des Sozialtarifs 1.
- Achte auf die Bindung an bestimmte Telekom-Tarife (z. B. MagentaZuhause XS) und vergleiche immer die Gesamtrechnung mit anderen Angeboten.

