Sozialtarif beim Telefon: Wann man auch ohne Schwerbehinderung sparen kann

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Ein Sozialtarif beim Telefon ist in Deutschland vor allem beim Festnetz-Anschluss der Deutschen Telekom möglich – und zwar teils mit, teils ohne Schwerbehinderung. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V, erklärt die Funktionsweise und wie man vorgehen sollte, um einen günstigen Telefontarif zu erhalten.

Was ist der Sozialtarif beim Telefon?

Der Sozialtarif ist eine Preisvergünstigung für bestimmte Kundengruppen auf einem Festnetz-Anschluss, kein eigener kompletter Billigtarif. Bei der Telekom wird er als monatliches Gesprächsguthaben auf den bestehenden Tarif gewährt, aktuell z. B. 6,94 Euro (Sozialtarif 1) oder 8,72 Euro (Sozialtarif 2). Die Vergünstigung gilt nur für Verbindungen über das Telekom-Festnetz und nicht für Flatrates oder Internet‑Pakete.

Wichtig: Andere Anbieter haben meist keinen eigenen Sozialtarif für Telefon, hier muss man über günstige Standardtarife oder Spezialangebote (z. B. Senioren‑Tarife) sparen. Der Telekom-Sozialtarif ist damit im Festnetzbereich praktisch einzigartig.

Sozialtarif: Nur mit Schwerbehinderung?

Nein: Den Sozialtarif gibt es nicht ausschließlich für Schwerbehinderte, aber Schwerbehinderung kann ein wichtiger Zugang sein.

Wer ohne Schwerbehinderung sparen kann (Sozialtarif 1)

Für den Sozialtarif 1 (6,94 Euro Guthaben) reichen unter anderem folgende Nachweise:

  • Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ‑Befreiung).
  • Aktueller BAföG‑Bescheid.
  • Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung im Alter, wenn damit eine Rundfunkbeitragsbefreiung verbunden ist.

Du brauchst also nicht zwingend einen Schwerbehindertenausweis, sondern kannst auch über „klassische“ Sozialleistungs‑Nachweise in den Sozialtarif kommen.

Wer mit Schwerbehinderung besonders profitiert (Sozialtarif 2)

Der Sozialtarif 2 (8,72 Euro Guthaben) ist speziell für schwerbehinderte Menschen mit sehr hoher Einschränkung vorgesehen:

  • Grad der Behinderung (GdB) mindestens 90
  • Merkzeichen „BI“ (blind) oder „GI“ (gehörlos) bzw. entsprechende Feststellung im Versorgungsamts‑Bescheid.

Teilweise sind auch stark sprachbehinderte Menschen mit GdB 90 einbezogen. Der Nachweis kann auch über ein schwerbehindertes Familienmitglied erfolgen, das im gleichen Haushalt lebt.

So viel bringt der Sozialtarif wirklich

Der Sozialtarif ist kein Rabatt auf die Grundgebühr, sondern ein monatliches Gesprächsguthaben.

  • Sozialtarif 1: 6,94 Euro Gesprächsguthaben pro Monat.
  • Sozialtarif 2: 8,72 Euro Gesprächsguthaben pro Monat (für GdB ≥ 90 mit BI/GI).

Das Guthaben senkt nur die Verbindungsentgelte, nicht den Preis des Anschlusses selbst. Gerade beim Tarif MagentaZuhause XS mit rund 32,95 Euro Grundgebühr kann der Sozialtarif für Vieltelefonierer sogar teurer sein als ein alternativer Flatrate‑Tarif ohne Sozialtarif.

Für Wenig-Telefonierer, die ohnehin einen Telekom‑Festnetzanschluss nutzen (z. B. für Notrufe oder wenige Gespräche), kann sich das monatliche Guthaben aber lohnen. Wer viel ins Mobilfunknetz oder lang ins Festnetz telefoniert, fährt oft mit einem reinen Flatrate‑Angebot eines anderen Anbieters günstiger.

Voraussetzungen und Nachweise im Überblick

Damit der Sozialtarif eingerichtet werden kann, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein.

  • Festnetz-Anschluss muss bei der Deutschen Telekom liegen, der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
  • Berechtigungsnachweis:
    • Rundfunkbeitragsbefreiung oder ‑ermäßigung, BAföG‑Bescheid, Bürgergeld/Sozialhilfe mit RF‑Merkzeichen oder
    • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF (Sozialtarif 1) oder BI/GI bei GdB ≥ 90 (Sozialtarif 2).
  • Gültigkeit meist befristet (oft drei Jahre), danach erneute Vorlage des Nachweises erforderlich.

Tabelle: Sozialtarif 1 vs. Sozialtarif 2

TarifZielgruppeNachweiseVorteil
Sozialtarif 1Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG), RundfunkbeitragsbefreiungGEZ‑Befreiung/Ermäßigung, BAföG‑Bescheid, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF6,94 € Gesprächsguthaben/Monat
Sozialtarif 2Schwerbehinderte mit sehr hohem GdB (blind, gehörlos, sprachbehindert)Schwerbehindertenausweis mit GdB ≥ 90 und Merkzeichen BI oder GI bzw. entsprechender Bescheid8,72 € Gesprächsguthaben/Monat

Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Sozialtarif

Der Antrag ist relativ kurz, aber du brauchst vollständige Unterlagen.

  1. Prüfen: Läuft dein Festnetz über die Deutsche Telekom und ist kein Geschäftsanschluss?
  2. Berechtigung klären: Hast du Bürgergeld/Sozialhilfe mit Rundfunkbefreiung, BAföG oder einen passenden Schwerbehindertenausweis (RF, BI, GI, GdB ≥ 90)?
  3. Nachweis kopieren: Rundfunkbescheid, BAföG‑Bescheid oder Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid.
  4. Antrag stellen:
    • Online über das Telekom-Kundenkonto oder das Formular „Sozialtarif“.
    • Alternativ über Bürgerbüro/Bürgerservice, die den Antrag an die Telekom weiterleiten.
  5. Bewilligung abwarten: Die Gutschrift erscheint künftig automatisch auf deiner Telefonrechnung; Ablaufdatum notieren und rechtzeitig verlängern.

Praxis-Tipps

  • Prüfe zuerst, ob du überhaupt einen Telekom-Festnetzanschluss brauchst – reiner Flatrate-Tarif bei einem anderen Anbieter kann trotz fehlendem Sozialtarif günstiger sein.
  • Hast du eine Schwerbehinderung mit GdB ≥ 90 und BI/GI, verschenkt du ohne Sozialtarif 2 monatlich bares Geld.
  • Beziehst du Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld mit Rundfunkbefreiung, lohnt zumindest die Prüfung des Sozialtarifs 1.
  • Achte auf die Bindung an bestimmte Telekom-Tarife (z. B. MagentaZuhause XS) und vergleiche immer die Gesamtrechnung mit anderen Angeboten.

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