Ab 2026 soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie eigentlich einfacher werden – doch für viele Gäste und Betriebe fühlt es sich eher nach einem neuen Steuerlabyrinth an. Während Speisen endlich einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden, bleibt es bei Getränken beim komplizierten Mix aus 7 und 19 Prozent – je nach Inhalt, To-go-Becher oder Sitzplatz im Café. Alle Infos zu den neuen Regeln, ihren Folgen und vielen Alltagsbeispielen findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was sich 2026 wirklich ändert
Ab dem 1. Januar 2026 gilt: Alle Speisen in der Gastronomie werden dauerhaft mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent belegt – egal, ob im Restaurant gegessen, geliefert oder zum Mitnehmen verkauft. Damit endet ein jahrelanges Hin und Her aus Sonderregeln, Übergangsfristen und Corona-Ausnahmen, das die Branche stark verunsichert hat.
Für Getränke bleibt es allerdings beim regulären Steuersatz von 19 Prozent, sodass Cafés, Imbisse und Restaurants weiterhin zwei verschiedene Steuerwelten parallel managen müssen. Die Folge: Auf der Speisekarte wird es zwar klarer, an der Getränketafel aber weiterhin unübersichtlich – und Gäste verstehen oft nicht, warum Essen steuerlich begünstigt wird, Trinken aber nicht.
Kaffee: Wenn der Steuersatz mittrinkt
Beim Kaffee zeigt sich besonders drastisch, wie fein der Gesetzgeber unterscheidet. Schwarzer Kaffee oder Kaffee mit einem kleinen Schuss Milch fällt grundsätzlich unter 19 Prozent – unabhängig davon, ob er im Café getrunken oder im Becher mitgenommen wird. Wird das Getränk aber überwiegend aus Kuhmilch zubereitet, kann es rechtlich als Milchmischgetränk und damit als Grundnahrungsmittel gelten.
Dann greift bei Verkäufen „außer Haus“ der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, sofern der Milchanteil mindestens 75 Prozent beträgt. Das bedeutet: Ein sehr milchiger Latte Macchiato im To-go-Becher kann günstiger besteuert werden als der gleiche Drink am Tisch – nur weil der Gast ihn mitnimmt statt sich hinzusetzen.
Pflanzendrinks: Klimafreundlich, aber steuerlich benachteiligt
Wer auf Hafer‑, Soja‑ oder Mandeldrinks umgestiegen ist, muss mit einem steuerlichen Nachteil leben. Pflanzliche Milchalternativen werden vom Gesetz nicht als Grundnahrungsmittel behandelt, sondern als normale Getränke – selbst wenn sie den Großteil des Inhalts ausmachen. Entsprechend fallen hier durchgehend 19 Prozent Mehrwertsteuer an, egal ob To go oder im Café, egal wie hoch der „Milch“-Anteil ist.
Damit entsteht eine schiefe Realität: Der Latte mit Kuhmilch im Pappbecher kann steuerlich günstiger sein als derselbe Latte mit Haferdrink, obwohl viele Gäste den pflanzlichen Drink aus Umwelt‑ oder Gesundheitsgründen wählen. Kritiker sprechen deshalb von einem Rückschlag für klimafreundliche Ernährung und fordern, Pflanzendrinks steuerlich gleichzustellen.
Kakao & Co.: Gleiche Tasse, andere Steuer
Auch bei Kakao entscheidet die Mischung über den Steuersatz. Wird Kakaopulver überwiegend mit Kuhmilch zubereitet und außer Haus verkauft, kann der ermäßigte Satz von 7 Prozent greifen – wieder unter der Bedingung, dass der Milchanteil mindestens 75 Prozent beträgt. Wird derselbe Kakao dagegen im Café serviert oder mit Wasser angemischt, sind 19 Prozent fällig.
Für Gäste ist kaum nachvollziehbar, warum die identische Trinkschokolade je nach Zubereitung und Verzehrort steuerlich völlig unterschiedlich behandelt wird. Für Gastronomen bedeutet es, dass sie ihre Kassensysteme fein einstellen und das Personal schulen müssen, um nicht versehentlich dauerhaft falsch zu verbuchen.
Stress an der Kasse – und in der Buchhaltung
Hinter der Theke ist der neue Steuer-Mix alles andere als Alltagstauglich. Kassensysteme müssen exakt zwischen Speisen und Getränken, To go und vor Ort, Kuhmilch und Pflanzendrinks sowie verschiedenen Mischungsverhältnissen unterscheiden. Schon kleine Fehler – etwa der falsche Button für Latte Macchiato im Café – können sich in der Summe zu beträchtlichen Steuernachzahlungen bei einer Betriebsprüfung entwickeln.
Viele Betriebe reagieren mit pragmatischen Lösungen: Sie verzichten auf einzelne Mischformen, legen klare hausinterne Regeln fest oder kalkulieren Sicherheitszuschläge, um unerwartete Steuerrisiken abzufedern. Gerade kleinere Cafés ohne eigene Steuerabteilung klagen darüber, dass sie mehr Zeit an der Kasse und beim Steuerberater verbringen als mit ihren Gästen.
Forderung nach einem einfachen System
Gastronomieverbände und Verbraucherschützer drängen seit Jahren auf eine einfache und verständliche Lösung: Ein einheitlicher Steuersatz für alles, was auf dem Tisch steht – ob Essen oder Trinken. Sie argumentieren, dass der Staat damit Bürokratie abbauen, Fehlerrisiken senken und für nachvollziehbare Preise sorgen könnte.
Doch die Politik hält bisher am Unterschied fest: Speisen werden über den ermäßigten Satz gezielt entlastet, Getränke bleiben weitgehend beim vollen Steuersatz – mit wenigen, fachlich begründeten Ausnahmen. Für die Praxis bedeutet das weiterhin ein Nebeneinander von Paragrafen, Milchquoten und To-go-Regeln, das viele Gäste erst merken, wenn ihr Lieblingsgetränk 2026 plötzlich ein paar Cent mehr oder weniger kostet.


