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Steuererklärung für Rentner: 7 Dinge, die Sie absetzen können

Steuererklärung leicht gemacht! Im aktuellen Ratgeber von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Rentner, welche sieben Ausgaben sie bei der Steuer geltend machen können. Von Krankheitskosten bis zu Handwerkerleistungen: Sparpotenzial liegt oft im Detail. Wer clever ist, nutzt alle Tricks und optimiert seine Steuererklärung rechtlich einwandfrei. Lesen Sie jetzt, wie Sie als Rentner bares Geld sparen können!

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Die jährliche Steuererklärung ist für viele Rentner eine ungeliebte Pflicht – dabei schlummern in der Steuererklärung echte Sparpotenziale! Wer weiß, welche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können, schützt nicht nur das Portemonnaie, sondern erhält vom Finanzamt häufig Geld zurück. Der folgende Leitfaden zeigt Ihnen, welche sieben Ausgaben Sie als Rentner von der Steuer absetzen können und worauf Sie achten müssen.

1. Versicherungsbeiträge: Sicherheit zählt doppelt

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als sogenannte Sonderausgaben vollständig absetzbar. Auch private Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Damit mindern sie das zu versteuernde Einkommen und reduzieren die Steuerlast – insbesondere, da die Beiträge oft einen beträchtlichen Anteil der Renteneinkünfte ausmachen.

Tipp: Wer noch weitere Versicherungen abgeschlossen hat (z. B. Sterbegeld- oder Rechtsschutzversicherung), sollte auch diese gemeinsam mit den Belegen angeben – meist sind auch diese absetzbar.

2. Krankheits- und Pflegekosten: Außergewöhnliche Belastungen

Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz und selbst Fahrten zum Arzt zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Voraussetzung: Die Kosten wurden nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Sie müssen mit Nachweisen (Arztrezept, Quittung) belegt werden und die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Alles darüber hinaus kann abgesetzt werden.

3. Kirchsteuer und Spenden: Gutes tun lohnt sich doppelt

Rentner, die Kirchensteuer zahlen oder spenden, setzen diese Ausgaben als Sonderausgaben in der Steuererklärung an. Spenden bis 300€ pro Jahr sind besonders unkompliziert: Ein einfacher Kontoauszug reicht als Nachweis, eine separate Spendenquittung ist nicht erforderlich.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Entlastung für Zuhause

Pflegedienst, Reinigungskraft, Gartenhilfe oder ein Mahlzeitenservice: Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich mit bis zu 4.000€ pro Jahr (20% von maximal 20.000€ Kosten) in der Steuererklärung ansetzen. Wichtig: Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

5. Handwerkerleistungen: Modernisieren und Steuern sparen

Sie renovieren, lassen Reparaturen durchführen oder installieren eine neue Heizung? Auch als Mieter können Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 1.200€ jährlich, aber nur die reinen Lohnkosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Achten Sie auf klar getrennte Rechnungen und Zahlungsbelege.

6. Werbungskosten: Mehr als nur Pauschale

Rentner erhalten automatisch die Werbungskostenpauschale von 102€. Liegen Ihre Ausgaben (z. B. Kontoführungsgebühren, Anwalts- und Beratungskosten, Kosten für Rentenberatung, Gewerkschaftsbeiträge) jedoch höher, dürfen Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen. Sammeln Sie Belege und tragen Sie den Gesamtbetrag in die Steuererklärung ein. Kontoführungsgebühren können pauschal mit 16€ im Jahr angegeben werden.

7. Behinderung und Pflegebedürftigkeit: Pauschbeträge nutzen

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung können den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen. Dieser ersetzt den Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Kosten und kann je nach Grad der Behinderung bis zu mehreren Tausend Euro betragen. Auch für Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) gibt es spezielle Steuererleichterungen.

Tabelle: Was können Rentner von der Steuer absetzen?

AbsetzbarkeitBeispieleBesonderheiten
Kranken-/PflegeversicherungGesetzlich/privat, ZusatzversicherungenVolle Höhe anrechenbar
Krankheits-/PflegekostenMedikamente, Hilfsmittel, ArztkostenNach Abzug der Eigenbelastung
Kirchensteuer/SpendenKirchensteuer, karitative SpendenBis 300€ einfacher Nachweis
Haushaltsnahe DienstleistungenPutzhilfe, Gartenarbeit, PflegedienstBis 4.000€/Jahr (20% von 20.000€)
HandwerkerleistungenRenovierung, ReparaturenBis 1.200€/Jahr (nur Lohnkosten)
WerbungskostenKontoführungsgebühren, Berater, GewerkschaftsbeiträgePauschal 102€, Nachweis bei höheren Ausgaben
Behinderten-/PflegepauschbetragJe nach Grad der Behinderung oder PflegegradMuss nachgewiesen werden

Häufige Fragen (FAQ)

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung ist nur dann Pflicht, wenn das Jahreseinkommen – inkl. Altersrente, Nebeneinkünfte und Kapitalerträge – den Grundfreibetrag (2025: 12.096€ für Alleinstehende) übersteigt. Auch wer zur Abgabe aufgefordert wird, muss eine Erklärung einreichen.

Was ist die Werbungskostenpauschale für Rentner?

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 102€ pro Jahr als Werbungskosten. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darüber, können Sie diese geltend machen.

Können auch Mieter Handwerkerkosten absetzen?

Ja, sofern die Lohnkosten (z. B. aus der Nebenkostenabrechnung) separat ausgewiesen sind.

Wie kann ich außergewöhnliche Belastungen beweisen?

Sammeln Sie sämtliche Quittungen, Arztrezepte und Zahlungsbelege. Nur Kosten, die von der Versicherung nicht erstattet wurden und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, sind absetzbar.

Was ist bei Spenden zu beachten?

Spenden bis 300€ jährlich müssen nur durch einen Kontoauszug belegt werden. Größere Spenden erfordern eine Spendenquittung.

Wo trage ich Versicherungsbeiträge ein?

Diese werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Steuererklärung eingetragen.

Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

Mindestens vier Jahre, falls das Finanzamt Rückfragen hat.

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title: Steuererklärung: 7 Dinge, die Rentner absetzen können
description: Entdecken Sie die wichtigsten Steuertipps: Diese 7 Ausgaben können Rentner in der Steuererklärung absetzen und so bares Geld sparen – leicht erklärt und aktuell für 2025.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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