Die jährliche Steuererklärung ist für viele Rentner eine ungeliebte Pflicht – dabei schlummern in der Steuererklärung echte Sparpotenziale! Wer weiß, welche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können, schützt nicht nur das Portemonnaie, sondern erhält vom Finanzamt häufig Geld zurück. Der folgende Leitfaden zeigt Ihnen, welche sieben Ausgaben Sie als Rentner von der Steuer absetzen können und worauf Sie achten müssen.
1. Versicherungsbeiträge: Sicherheit zählt doppelt
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als sogenannte Sonderausgaben vollständig absetzbar. Auch private Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Damit mindern sie das zu versteuernde Einkommen und reduzieren die Steuerlast – insbesondere, da die Beiträge oft einen beträchtlichen Anteil der Renteneinkünfte ausmachen.
Tipp: Wer noch weitere Versicherungen abgeschlossen hat (z. B. Sterbegeld- oder Rechtsschutzversicherung), sollte auch diese gemeinsam mit den Belegen angeben – meist sind auch diese absetzbar.
2. Krankheits- und Pflegekosten: Außergewöhnliche Belastungen
Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz und selbst Fahrten zum Arzt zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Voraussetzung: Die Kosten wurden nicht von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Sie müssen mit Nachweisen (Arztrezept, Quittung) belegt werden und die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Alles darüber hinaus kann abgesetzt werden.
3. Kirchsteuer und Spenden: Gutes tun lohnt sich doppelt
Rentner, die Kirchensteuer zahlen oder spenden, setzen diese Ausgaben als Sonderausgaben in der Steuererklärung an. Spenden bis 300€ pro Jahr sind besonders unkompliziert: Ein einfacher Kontoauszug reicht als Nachweis, eine separate Spendenquittung ist nicht erforderlich.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Entlastung für Zuhause
Pflegedienst, Reinigungskraft, Gartenhilfe oder ein Mahlzeitenservice: Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich mit bis zu 4.000€ pro Jahr (20% von maximal 20.000€ Kosten) in der Steuererklärung ansetzen. Wichtig: Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
5. Handwerkerleistungen: Modernisieren und Steuern sparen
Sie renovieren, lassen Reparaturen durchführen oder installieren eine neue Heizung? Auch als Mieter können Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 1.200€ jährlich, aber nur die reinen Lohnkosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Achten Sie auf klar getrennte Rechnungen und Zahlungsbelege.
6. Werbungskosten: Mehr als nur Pauschale
Rentner erhalten automatisch die Werbungskostenpauschale von 102€. Liegen Ihre Ausgaben (z. B. Kontoführungsgebühren, Anwalts- und Beratungskosten, Kosten für Rentenberatung, Gewerkschaftsbeiträge) jedoch höher, dürfen Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen. Sammeln Sie Belege und tragen Sie den Gesamtbetrag in die Steuererklärung ein. Kontoführungsgebühren können pauschal mit 16€ im Jahr angegeben werden.
7. Behinderung und Pflegebedürftigkeit: Pauschbeträge nutzen
Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung können den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen. Dieser ersetzt den Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Kosten und kann je nach Grad der Behinderung bis zu mehreren Tausend Euro betragen. Auch für Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) gibt es spezielle Steuererleichterungen.
Tabelle: Was können Rentner von der Steuer absetzen?
Absetzbarkeit | Beispiele | Besonderheiten |
---|---|---|
Kranken-/Pflegeversicherung | Gesetzlich/privat, Zusatzversicherungen | Volle Höhe anrechenbar |
Krankheits-/Pflegekosten | Medikamente, Hilfsmittel, Arztkosten | Nach Abzug der Eigenbelastung |
Kirchensteuer/Spenden | Kirchensteuer, karitative Spenden | Bis 300€ einfacher Nachweis |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | Putzhilfe, Gartenarbeit, Pflegedienst | Bis 4.000€/Jahr (20% von 20.000€) |
Handwerkerleistungen | Renovierung, Reparaturen | Bis 1.200€/Jahr (nur Lohnkosten) |
Werbungskosten | Kontoführungsgebühren, Berater, Gewerkschaftsbeiträge | Pauschal 102€, Nachweis bei höheren Ausgaben |
Behinderten-/Pflegepauschbetrag | Je nach Grad der Behinderung oder Pflegegrad | Muss nachgewiesen werden |
Häufige Fragen (FAQ)
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist nur dann Pflicht, wenn das Jahreseinkommen – inkl. Altersrente, Nebeneinkünfte und Kapitalerträge – den Grundfreibetrag (2025: 12.096€ für Alleinstehende) übersteigt. Auch wer zur Abgabe aufgefordert wird, muss eine Erklärung einreichen.
Was ist die Werbungskostenpauschale für Rentner?
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 102€ pro Jahr als Werbungskosten. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darüber, können Sie diese geltend machen.
Können auch Mieter Handwerkerkosten absetzen?
Ja, sofern die Lohnkosten (z. B. aus der Nebenkostenabrechnung) separat ausgewiesen sind.
Wie kann ich außergewöhnliche Belastungen beweisen?
Sammeln Sie sämtliche Quittungen, Arztrezepte und Zahlungsbelege. Nur Kosten, die von der Versicherung nicht erstattet wurden und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, sind absetzbar.
Was ist bei Spenden zu beachten?
Spenden bis 300€ jährlich müssen nur durch einen Kontoauszug belegt werden. Größere Spenden erfordern eine Spendenquittung.
Wo trage ich Versicherungsbeiträge ein?
Diese werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Steuererklärung eingetragen.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Mindestens vier Jahre, falls das Finanzamt Rückfragen hat.
Wichtige Keywords: Steuererklärung Rentner, Rentner Steuertipps, Steuer absetzen, Rentner Absetzbarkeit, Krankheitskosten Steuer, Handwerkerkosten Steuer, Werbungskosten Rentner, Sonderausgaben Rente, Steuern sparen Rente, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Behinderung Steuer
Permalink: buerger-geld.org/news/rente/steuererklaerung-diese-7-dinge-koennen-rentner-absetzen
Meta-Tags:
title: Steuererklärung: 7 Dinge, die Rentner absetzen können
description: Entdecken Sie die wichtigsten Steuertipps: Diese 7 Ausgaben können Rentner in der Steuererklärung absetzen und so bares Geld sparen – leicht erklärt und aktuell für 2025.