Mehr Gehalt ab Mai 2026
Für Pflegekräfte im TVöD-P ist eine zweistufige Gehaltserhöhung vereinbart:
- Bereits zum 1. April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich.
- Zum 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent; die tatsächlichen Euro-Beträge sind in den neuen Entgelttabellen hinterlegt.
Damit wächst das Grundgehalt 2025/2026 spürbar an – je nach Entgeltgruppe und Stufe sind schnell mehrere hundert Euro mehr im Monat drin.
Beispiele: Was 2026 auf der Gehaltsabrechnung ankommt
An den veröffentlichten Tabellenwerten lässt sich grob ablesen, was typische Pflegekräfte 2026 im kommunalen Bereich verdienen können:
- Pflegefachkräfte in mittleren Entgeltgruppen (z. B. P 7, P 8) kommen in höheren Stufen auf über 4.000 Euro brutto im Monat.
- In den höheren Gruppen (z. B. P 9) liegen die Werte in den oberen Stufen teils deutlich über 4.400 Euro brutto.
Die prozentuale Erhöhung wirkt auf alle Stufen, sodass auch langjährige Pflegekräfte im öffentlichen Dienst einen klaren Gehaltszuwachs sehen.
Zulagen und Jahressonderzahlung: Pluspunkte 2026
Neben dem Tabellenentgelt verbessern sich für viele Pflegekräfte wichtige Zusatzbestandteile:
- Pflegezulage
Die Pflegezulage steigt entsprechend der prozentualen Erhöhungen mit – für „tariforientierte“ Einrichtungen wird explizit geregelt, dass sich der Betrag ab 1. Juli 2025 und erneut ab 1. Mai 2026 prozentual erhöht. - Jahressonderzahlung
Ab dem Kalenderjahr 2026 wird die Jahressonderzahlung für untere Entgeltgruppen (z. B. EG 1 bis 8) auf rund 90 Prozent des Monatsentgelts angehoben, was das „Weihnachtsgeld“ für viele Pflegekräfte spürbar verbessert.
Damit wächst nicht nur das monatliche Einkommen, sondern auch die Einmalzahlung zum Jahresende.
Wer überhaupt vom TVöD 2026 profitiert – und wer nicht
Wichtig ist, dass diese Verbesserungen ausschließlich für Einrichtungen und Beschäftigte gelten, die tatsächlich nach TVöD-P (kommunale Kliniken, öffentliche Häuser) bezahlt werden.
- Profitieren
Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Einrichtungen, die an den TVöD-P angebunden sind oder ihn „tariforientiert“ anwenden. - Nicht automatisch profitieren
Beschäftigte in vielen privaten oder kirchlichen Pflegeheimen und Diensten, die eigene Haustarife oder nur den gesetzlichen Pflegemindestlohn zahlen.
Für sie gilt der TVöD nicht direkt – hier orientiert sich die Bezahlung häufig am gesetzlichen Pflegemindestlohn, der 2026 zwar ebenfalls steigt (z. B. Pflegehilfskräfte auf 16,52 Euro pro Stunde, Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung auf 17,80 Euro, Pflegefachpersonen auf 21,03 Euro), aber auf deutlich niedrigerem Niveau als tarifliche Löhne.
Was der Tarif 2026 pflegepolitisch bedeutet
In der Summe sorgt der TVöD 2026 dafür, dass:
- Einkommen im öffentlichen Pflegebereich steigen und der Beruf finanziell attraktiver wird.
- Der Abstand zwischen Tariflöhnen und Mindestlöhnen weiter wächst – ein Signal an private Träger, sich tariflichen Standards anzunähern.
- Zusätzliche Bestandteile wie Pflegezulagen und höhere Jahressonderzahlungen die Belastung zumindest finanziell etwas besser abfedern.
Fazit zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst und Pflegekräfte
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst bringt Pflegekräften 2026 mehr Grundgehalt, bessere Zulagen und ein kräftigeres „Weihnachtsgeld“ – aber nur dort, wo TVöD-P wirklich gilt, während viele Pflegekräfte in privaten Einrichtungen weiterhin deutlich schlechter gestellt bleiben.


