Überraschung beim Krankengeld: Wer jetzt mehr (oder weniger) bekommt

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Überblick: Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine gesetzlich geregelte Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer, Auszubildende, Minijobber und bestimmte andere Gruppen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit länger als sechs Wochen besteht. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, anschließend greift der Krankengeldanspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Anspruch auf Krankengeld 2025

Wer hat Anspruch?

  • Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung
  • Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Arbeitslose unter bestimmten Bedingungen
  • Voraussetzung: Ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt bescheinigt sowie keine laufende Gehaltszahlung mehr

Blockfrist und Bezugsdauer

  • Gesamtdauer: Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit
  • Die ersten sechs Wochen: volle Gehaltsfortzahlung durch Arbeitgeber
  • Danach: Bis zu 72 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse („Blockfrist“ verhindert wiederholte Ansprüche bei gleicher Erkrankung)

Wichtige Neuerungen im Jahr 2025

  • Der maximale Tagessatz steigt auf 128,63 Euro brutto – eine Anhebung um 11,25 Euro täglich gegenüber 2024
  • Monatliche Höchstleistung: 3.858,90 Euro brutto
  • Ursache: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.512,50 Euro monatlich / 66.150 Euro jährlich
  • Neue digitale Meldeverfahren und verbesserte Informationsprozesse für Versicherte

Berechnung des Krankengeldes

Grundformel

  • 70% des letzten beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts
  • Alternativ: Maximal 90% des letzten Nettoarbeitsentgelts, falls dies der günstigere Wert ist

Wichtig: Entscheidend ist der niedrigere Wert aus beiden Berechnungen.

Einmalzahlungen

  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld der letzten zwölf Monate werden anteilig berücksichtigt

Sozialversicherungsabzüge

  • Vom Bruttokrankengeld werden Pflichtbeiträge zur Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
  • Netto bleiben etwa 112 bis 114 Euro pro Tag (abhängig von Familienstand und Kinderlosenzuschlag bei Pflegeversicherung).

Beispielrechnung 2025

PositionBetrag
Monatsbrutto3.000 €
70% vom Brutto2.100 €
90% vom Netto1.848 €
Bruttokrankengeld1.848 €
Rentenversicherung (9,3%)-172 €
Arbeitslosenversicherung(1,3%)-24 €
Pflegeversicherung (1,7%)-31 €
Zuschlag (kinderlos,0,6%)-11 €
Monatsnetto Krankengeld1.608 €

Auszahlung und steuerliche Behandlung

  • Auszahlung direkt und rückwirkend nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse
  • Zahlung erfolgt für den bescheinigten Zeitraum, meist binnen weniger Werktage
  • Steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt: Das Krankengeld erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen und muss in der Steuererklärung angegeben werden

Sonderregelungen und Unterschiede

  • Privatversicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Individuelle Vorsorge durch private Krankentagegeldversicherung notwendig
  • Bei mehreren Krankheiten kann Anspruch erneut entstehen, sofern keine Blockfrist überschritten wird

Tipps & Hinweise für Versicherte

  • Nach längerer Krankheit frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen
  • Gehaltsabrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sorgfältig aufbewahren
  • Online-Rechner der Kassen bieten individuelle Berechnungen
  • Anspruch auf private Zusatzversicherung prüfen, um Versorgungslücken zu vermeiden

FAQ zum Krankengeld 2025

Wann beginnt der Anspruch?

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung, ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei gleicher Krankheit.

Wer zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung während des Bezugs?

Sie werden direkt vom Bruttokrankengeld abgezogen.

Was gilt bei mehreren Krankheiten?

Die Blockfrist wird je Krankheit separat berechnet, aber immer maximal 78 Wochen pro Krankheit.

Was passiert bei verspäteten AU-Bescheinigungen?

Krankengeld wird nur ab Datum der Feststellung durch Arzt gezahlt, nicht rückwirkend für nicht bescheinigte Tage.

Muss das Krankengeld versteuert werden?

Nein, ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss angegeben werden.

Warum gibt es eine Höchstgrenze?

Sie schützt das Umlagesystem der GKV und orientiert sich an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Fazit: Krankengeld 2025 – Stabiler Schutz mit Verbesserungsbedarf

Das Krankengeld bietet Betroffenen mit längerer Krankheit eine zuverlässige Absicherung. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und des Tagessatzes sorgt ab 2025 für spürbar mehr Leistungen, hält aber insbesondere für Gutverdiener weiterhin Versorgungslücken bereit. Eine individuelle Beratung und gegebenenfalls zusätzliche private Vorsorge sind daher der Schlüssel für finanziellen Schutz im Ernstfall.

Artikel für „Bürger & Geld“, Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. – exklusiv und praxisorientiert. Alle Angaben nach bestem Wissen und aktuellstem Stand 2025.

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