Unterhalt für Kinder: Auszahlung im Juni 2025 – Alle Termine und Beträge auf einen Blick

Im Juni 2025 stehen für viele Familien wichtige Auszahlungstermine für Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld an. Hier erfahren Sie die aktuellen Termine und was beim Unterhalt zu beachten ist.

Datum:

Im Juni 2025 fragen sich viele Eltern: Wann kommt der Unterhalt für mein Kind? Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Und was gibt es bei Kindergeld und Kinderzuschlag zu beachten? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,  finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Auszahlung von Unterhalt und staatlichen Leistungen für Kinder im Juni 2025.

Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss Juni 2025

Der Unterhaltsvorschuss für Juni 2025 wird bereits am Freitag, den 30. Mai 2025 überwiesen. Das Geld sollte spätestens an diesem Tag auf dem Konto des alleinerziehenden Elternteils eingehen. Die Auszahlung erfolgt immer im Voraus, zum letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird bereits am letzten Werktag davor überwiesen.

Höhe des Unterhaltsvorschusses 2025

Die Beträge für den Unterhaltsvorschuss richten sich nach dem Alter des Kindes und wurden zum Jahresbeginn 2025 angepasst. Durch die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro und nur leicht gestiegene Mindestunterhaltssätze ergeben sich folgende monatliche Zahlungen:

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss 2025 (monatlich)
0 bis 5 Jahre227 Euro
6 bis 11 Jahre299 Euro
12 bis 17 Jahre394 Euro

Der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld angerechnet, sofern dieses bezogen wird.

Auszahlungstermine Kindergeld und Kinderzuschlag Juni 2025

Das Kindergeld für Juni 2025 beträgt weiterhin 255 Euro pro Kind. Die Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat wird ausgezahlt. Im Juni 2025 sind das die wichtigsten Termine:

EndzifferAuszahlungsdatumVoraussichtlicher Eingang
04. Juni 20255. Juni 2025
15. Juni 20256. Juni 2025
26. Juni 202510. Juni 2025
311. Juni 202512. Juni 2025
412. Juni 202513. Juni 2025
513. Juni 202516. Juni 2025
616. Juni 202517. Juni 2025
717. Juni 202518. Juni 2025
818. Juni 202520. Juni 2025
923. Juni 202524. Juni 2025

Der Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 297 Euro wird am selben Tag wie das Kindergeld ausgezahlt.

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Mindestunterhaltssätze wurden zum 1. Januar 2025 leicht angehoben. Die aktuellen Zahlbeträge (nach Anrechnung des halben Kindergeldes) lauten:

  • Kinder bis 5 Jahre: 482 € Mindestunterhalt
  • Kinder 6–11 Jahre: 554 € Mindestunterhalt
  • Kinder 12–17 Jahre: 649 € Mindestunterhalt
  • Volljährige: 693 € Mindestunterhalt

Die tatsächliche Höhe der Auszahlung hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und weiteren Faktoren ab.

Der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil ist grundsätzlich monatlich im Voraus zu zahlen. Das bedeutet: Der Unterhalt für einen bestimmten Monat muss spätestens am ersten Tag dieses Monats auf dem Konto des betreuenden Elternteils eingehen. Diese Regelung ist in § 1612 BGB festgelegt und gilt unabhängig davon, ob der Unterhalt freiwillig gezahlt oder durch einen Titel (z. B. Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss) festgelegt wurde.

Für Juni 2025 bedeutet das: der Unterhalt muss spätestens am Freitag, den 30.05.2025 gezahlt werden!

Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil der Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, kann der betreuende Elternteil rechtliche Schritte einleiten, etwa über das Jugendamt oder das Familiengericht. In solchen Fällen kann auch ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden, um die finanzielle Versorgung des Kindes sicherzustellen

Zusammenfassung zur Auszahlung von Kindesunterhalt für Juni 2025:

Im Juni 2025 erfolgt die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Kinder bereits am 30. Mai. Kindergeld und Kinderzuschlag werden je nach Endziffer der Kindergeldnummer zwischen dem 4. und 23. Juni überwiesen. Die Höhe der Leistungen ist durch die Anpassung des Kindergeldes und der Düsseldorfer Tabelle leicht verändert. Eltern sollten die Termine im Blick behalten und bei Fragen das zuständige Jugendamt oder die Familienkasse kontaktieren.

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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