Im Juni 2025 fragen sich viele Eltern: Wann kommt der Unterhalt für mein Kind? Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Und was gibt es bei Kindergeld und Kinderzuschlag zu beachten? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Auszahlung von Unterhalt und staatlichen Leistungen für Kinder im Juni 2025.
Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss Juni 2025
Der Unterhaltsvorschuss für Juni 2025 wird bereits am Freitag, den 30. Mai 2025 überwiesen. Das Geld sollte spätestens an diesem Tag auf dem Konto des alleinerziehenden Elternteils eingehen. Die Auszahlung erfolgt immer im Voraus, zum letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird bereits am letzten Werktag davor überwiesen.
Höhe des Unterhaltsvorschusses 2025
Die Beträge für den Unterhaltsvorschuss richten sich nach dem Alter des Kindes und wurden zum Jahresbeginn 2025 angepasst. Durch die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro und nur leicht gestiegene Mindestunterhaltssätze ergeben sich folgende monatliche Zahlungen:
Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss 2025 (monatlich) |
---|---|
0 bis 5 Jahre | 227 Euro |
6 bis 11 Jahre | 299 Euro |
12 bis 17 Jahre | 394 Euro |
Der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld angerechnet, sofern dieses bezogen wird.
Auszahlungstermine Kindergeld und Kinderzuschlag Juni 2025
Das Kindergeld für Juni 2025 beträgt weiterhin 255 Euro pro Kind. Die Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat wird ausgezahlt. Im Juni 2025 sind das die wichtigsten Termine:
Endziffer | Auszahlungsdatum | Voraussichtlicher Eingang |
---|---|---|
0 | 4. Juni 2025 | 5. Juni 2025 |
1 | 5. Juni 2025 | 6. Juni 2025 |
2 | 6. Juni 2025 | 10. Juni 2025 |
3 | 11. Juni 2025 | 12. Juni 2025 |
4 | 12. Juni 2025 | 13. Juni 2025 |
5 | 13. Juni 2025 | 16. Juni 2025 |
6 | 16. Juni 2025 | 17. Juni 2025 |
7 | 17. Juni 2025 | 18. Juni 2025 |
8 | 18. Juni 2025 | 20. Juni 2025 |
9 | 23. Juni 2025 | 24. Juni 2025 |
Der Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 297 Euro wird am selben Tag wie das Kindergeld ausgezahlt.
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Mindestunterhaltssätze wurden zum 1. Januar 2025 leicht angehoben. Die aktuellen Zahlbeträge (nach Anrechnung des halben Kindergeldes) lauten:
- Kinder bis 5 Jahre: 482 € Mindestunterhalt
- Kinder 6–11 Jahre: 554 € Mindestunterhalt
- Kinder 12–17 Jahre: 649 € Mindestunterhalt
- Volljährige: 693 € Mindestunterhalt
Die tatsächliche Höhe der Auszahlung hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und weiteren Faktoren ab.
Der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil ist grundsätzlich monatlich im Voraus zu zahlen. Das bedeutet: Der Unterhalt für einen bestimmten Monat muss spätestens am ersten Tag dieses Monats auf dem Konto des betreuenden Elternteils eingehen. Diese Regelung ist in § 1612 BGB festgelegt und gilt unabhängig davon, ob der Unterhalt freiwillig gezahlt oder durch einen Titel (z. B. Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss) festgelegt wurde.
Für Juni 2025 bedeutet das: der Unterhalt muss spätestens am Freitag, den 30.05.2025 gezahlt werden!
Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil der Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nach, kann der betreuende Elternteil rechtliche Schritte einleiten, etwa über das Jugendamt oder das Familiengericht. In solchen Fällen kann auch ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden, um die finanzielle Versorgung des Kindes sicherzustellen
Zusammenfassung zur Auszahlung von Kindesunterhalt für Juni 2025:
Im Juni 2025 erfolgt die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Kinder bereits am 30. Mai. Kindergeld und Kinderzuschlag werden je nach Endziffer der Kindergeldnummer zwischen dem 4. und 23. Juni überwiesen. Die Höhe der Leistungen ist durch die Anpassung des Kindergeldes und der Düsseldorfer Tabelle leicht verändert. Eltern sollten die Termine im Blick behalten und bei Fragen das zuständige Jugendamt oder die Familienkasse kontaktieren.