Geplante Erhöhung – das ändern sich beim Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Januar 2026 werden die Sätze für den Mindestunterhalt in allen Altersstufen angehoben – dies führt direkt auch zu einer Anpassung des Unterhaltsvorschusses. Im Einzelnen steigen die gesetzlichen Bedarfssätze wie folgt:
- Kinder bis 5 Jahre: von 482 € auf 486 €
- Kinder von 6 bis 11 Jahren: von 554 € auf 558 €
- Kinder von 12 bis 17 Jahren: von 649 € auf 653 €
Diese Beträge geben den monatlichen Mindestunterhalt je Altersstufe an. Sie sind Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsvorschuss, der direkt an alleinerziehende Eltern gezahlt wird, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht ausreichend leistet.
Unterhaltsvorschuss – Anrechnung des Kindergelds weiter entscheidend
Die Realität: Der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss minus Kindergeld fällt 2026 weiterhin eher moderat aus – auch, wenn das Kindergeld auf monatlich 259 € je Kind erhöht wird. Denn das Kindergeld wird (Stand November 2025) weiterhin in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Tabelle: Neue Zahlbeträge 2026
| Altersstufe | Mindestunterhalt | Kindergeld (voll) | Ausgezahlter Unterhaltsvorschuss |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 259 € | 227 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 259 € | 299 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 259 € | 394 € |
Zukunftsausblick – Was fordern Verbände?
Obwohl Familienverbände und Sozialverbände fordern, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, bleibt es 2026 aller Voraussicht nach bei der vollständigen Anrechnung. Der Koalitionsvertrag sieht eine Umstellung auf die hälftige Anrechnung vor, konkrete politische Beschlüsse oder Gesetze dazu liegen aber noch nicht vor.
Vergleich zur Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 deutlich: von 250 € auf 259 € pro Kind – ein Plus von 9 € monatlich. Die Anpassung der Unterhaltsvorschusssätze fällt jedoch mit einem Plus von ca. 4 € pro Altersgruppe spürbar geringer aus.
Nominale Absenkung des des Unterhaltsvorschusses
2026 kommt es durch die Erhöhung des Kindergeldes tatsächlich zu einer nominalen Absenkung des Unterhaltsvorschusses, weil das Kindergeld weiterhin komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Zwar steigt der Mindestunterhalt geringfügig, doch das deutlich höhere Kindergeld (259 € monatlich ab Januar 2026) wird wie bisher vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Dadurch verringert sich der tatsächlich ausgezahlte Vorschussbetrag für die betroffenen Kinder und Eltern im Vergleich zu einer unveränderten Kindergeldhöhe.
Besonders betroffen sind Konstellationen, in denen der Mindestunterhalt weniger stark steigt als das Kindergeld. In einigen Altersklassen kann das Plus beim Kindergeld die Erhöhung beim Mindestunterhalt sogar übersteigen, sodass der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr niedriger ausfällt als zuvor. Diese Entwicklung gilt, solange die seit Jahren kritisierte vollständige Anrechnung des Kindergeldes nicht gesetzlich geändert wird.
Eine reale Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss könnte erst eintreten, falls künftig – wie von Verbänden gefordert – das Kindergeld nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Eine solche Reform wurde politisch angekündigt, bleibt aber 2026 noch aus.
Fazit: Noch keine große Reform beim Unterhaltsvorschuss
Im Gegensatz zur Kindergeldreform bleibt die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2026 klein. Ein deutlicher Sprung – wie es viele Alleinerziehende erhoffen – bleibt (Stand jetzt) aus. Bei der Anrechnung des Kindergeldes könnten aber mittelfristig (vielleicht 2027) größere Änderungen folgen, wenn die geplante Reform umgesetzt wird
Alle Werte beziehen sich auf die aktuell veröffentlichten Pläne und Sozialgesetze für 2026. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhinn möglich, aber sehr unwahrscheinlich!


