Geplante Erhöhung – das ändern sich beim Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Januar 2026 werden die Sätze für den Mindestunterhalt in allen Altersstufen angehoben – dies führt direkt auch zu einer Anpassung des Unterhaltsvorschusses. Im Einzelnen steigen die gesetzlichen Bedarfssätze wie folgt:
- Kinder bis 5 Jahre: von 482 € auf 486 €
- Kinder von 6 bis 11 Jahren: von 554 € auf 558 €
- Kinder von 12 bis 17 Jahren: von 649 € auf 653 €
Diese Beträge geben den monatlichen Mindestunterhalt je Altersstufe an. Sie sind Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsvorschuss, der direkt an alleinerziehende Eltern gezahlt wird, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht ausreichend leistet.
Unterhaltsvorschuss – Anrechnung des Kindergelds weiter entscheidend
Die Realität: Der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss minus Kindergeld fällt 2026 weiterhin eher moderat aus – auch, wenn das Kindergeld auf monatlich 259 € je Kind erhöht wird. Denn das Kindergeld wird (Stand November 2025) weiterhin in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Tabelle: Neue Zahlbeträge 2026
| Altersstufe | Mindestunterhalt | Kindergeld (voll) | Ausgezahlter Unterhaltsvorschuss |
|---|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 259 € | 227 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 259 € | 299 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 259 € | 394 € |
Zukunftsausblick – Was fordern Verbände?
Obwohl Familienverbände und Sozialverbände fordern, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, bleibt es 2026 aller Voraussicht nach bei der vollständigen Anrechnung. Der Koalitionsvertrag sieht eine Umstellung auf die hälftige Anrechnung vor, konkrete politische Beschlüsse oder Gesetze dazu liegen aber noch nicht vor.
Vergleich zur Kindergelderhöhung
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026: von 255 € auf 259 € pro Kind – ein Plus von 4 € monatlich. Die Anpassung der Unterhaltsvorschusssätze erreicht ebenfalls ein Plus von 4 € pro Altersgruppe.
Es tut sich also nichts im Vergleich zum Vorjahr.
Nur Nullrunde, keine nominale Absenkung des des Unterhaltsvorschusses
2026 kommt es durch die Erhöhung des Kindergeldes nicht zu einer nominalen Absenkung des Unterhaltsvorschusses. Das um 4 Euro erhöhte Kindergeld wird zwar komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Doch der Betrag des Unterhaltsvorschusses steigt ebenfalls um 4 Euro.
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: der Mindestunterhalt steigt geringfügig, das Kindergeld (259 € monatlich ab Januar 2026) wird wie bisher vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Der tatsächlich ausgezahlte Vorschussbetrag für die betroffenen Kinder und Eltern beleibt also im Vergleich zum Vorjahr unverändert, trotz Anrechnung des um 4 Euro steigenden Kindergeldes. Man kann dies als sog. “Nullrunde” beim Unterhaltsvorschuss bezeichnen.
Eine reale Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss könnte erst eintreten, falls künftig – wie von Verbänden gefordert – das Kindergeld nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Eine solche Reform wurde politisch angekündigt, bleibt aber 2026 noch aus.
Fazit: Noch keine große Reform beim Unterhaltsvorschuss
Im Gegensatz zur Kindergeldreform bleibt die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2026 klein. An der Auszahlungssumme wird sich 2026 nichts ändern, da das anrechenbare Kindergeld zwar um 4 Euro erhöht wurde, aber auch die Unterhaltsvorschussätze um diesen Betrag ansteigen werden.
Ein deutlicher Sprung – wie es viele Alleinerziehende erhoffen – bleibt (Stand jetzt) aus. Bei der Anrechnung des Kindergeldes könnten aber mittelfristig (vielleicht 2027) größere Änderungen folgen, wenn die geplante Reform umgesetzt wird
Alle Werte beziehen sich auf die aktuell veröffentlichten Pläne und Sozialgesetze für 2026. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhinn möglich, aber sehr unwahrscheinlich!
Anmerkung
Der ursprüngliche Inhalt des Artikels vom 18.9.2025 wurde aufgrund eines Hinweises vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend korrigiert. Es hatten sich Fehler eingeschlichen.


