Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Unterhaltsvorschuss 2026: Wegen höherem Kindergeld droht eine Kürzung für Alleinerziehende!

Alleinerziehende Eltern und ihre Kinder zählen bei staatlichen Leistungen besonders auf den Unterhaltsvorschuss. Nach Ankündigung der Kindergelderhöhung fragen sich viele Eltern: Zieht der Unterhaltsvorschuss 2026 ebenfalls deutlich an oder fällt das Plus minimal aus bzw. kommte es zu einer nominalen Kürzung des Unterhaltsvorschusses? Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Geplante Erhöhung – das ändern sich beim Unterhaltsvorschuss

Zum 1. Januar 2026 werden die Sätze für den Mindestunterhalt in allen Altersstufen angehoben – dies führt direkt auch zu einer Anpassung des Unterhaltsvorschusses. Im Einzelnen steigen die gesetzlichen Bedarfssätze wie folgt:

  • Kinder bis 5 Jahre: von 482 € auf 486 €
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: von 554 € auf 558 €
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: von 649 € auf 653 €

Diese Beträge geben den monatlichen Mindestunterhalt je Altersstufe an. Sie sind Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsvorschuss, der direkt an alleinerziehende Eltern gezahlt wird, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht ausreichend leistet.

Unterhaltsvorschuss – Anrechnung des Kindergelds weiter entscheidend

Die Realität: Der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss minus Kindergeld fällt 2026 weiterhin eher moderat aus – auch, wenn das Kindergeld auf monatlich 259 € je Kind erhöht wird. Denn das Kindergeld wird (Stand November 2025) weiterhin in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Tabelle: Neue Zahlbeträge 2026

AltersstufeMindestunterhaltKindergeld (voll)Ausgezahlter Unterhaltsvorschuss
0–5 Jahre486 €259 €227 €
6–11 Jahre558 €259 €299 €
12–17 Jahre653 €259 €394 €

Zukunftsausblick – Was fordern Verbände?

Obwohl Familienverbände und Sozialverbände fordern, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, bleibt es 2026 aller Voraussicht nach bei der vollständigen Anrechnung. Der Koalitionsvertrag sieht eine Umstellung auf die hälftige Anrechnung vor, konkrete politische Beschlüsse oder Gesetze dazu liegen aber noch nicht vor.

Vergleich zur Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 deutlich: von 250 € auf 259 € pro Kind – ein Plus von 9 € monatlich. Die Anpassung der Unterhaltsvorschusssätze fällt jedoch mit einem Plus von ca. 4 € pro Altersgruppe spürbar geringer aus.

Nominale Absenkung des des Unterhaltsvorschusses

2026 kommt es durch die Erhöhung des Kindergeldes tatsächlich zu einer nominalen Absenkung des Unterhaltsvorschusses, weil das Kindergeld weiterhin komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Zwar steigt der Mindestunterhalt geringfügig, doch das deutlich höhere Kindergeld (259 € monatlich ab Januar 2026) wird wie bisher vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Dadurch verringert sich der tatsächlich ausgezahlte Vorschussbetrag für die betroffenen Kinder und Eltern im Vergleich zu einer unveränderten Kindergeldhöhe.

Besonders betroffen sind Konstellationen, in denen der Mindestunterhalt weniger stark steigt als das Kindergeld. In einigen Altersklassen kann das Plus beim Kindergeld die Erhöhung beim Mindestunterhalt sogar übersteigen, sodass der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss im neuen Jahr niedriger ausfällt als zuvor. Diese Entwicklung gilt, solange die seit Jahren kritisierte vollständige Anrechnung des Kindergeldes nicht gesetzlich geändert wird.

Eine reale Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss könnte erst eintreten, falls künftig – wie von Verbänden gefordert – das Kindergeld nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Eine solche Reform wurde politisch angekündigt, bleibt aber 2026 noch aus.

Fazit: Noch keine große Reform beim Unterhaltsvorschuss

Im Gegensatz zur Kindergeldreform bleibt die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2026 klein. Ein deutlicher Sprung – wie es viele Alleinerziehende erhoffen – bleibt (Stand jetzt) aus. Bei der Anrechnung des Kindergeldes könnten aber mittelfristig (vielleicht 2027) größere Änderungen folgen, wenn die geplante Reform umgesetzt wird

Alle Werte beziehen sich auf die aktuell veröffentlichten Pläne und Sozialgesetze für 2026. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhinn möglich, aber sehr unwahrscheinlich!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.