Unterhaltsvorschuss Auszahlung Juni 2025 – Termin, Höhe, wichtige Hinweise

Für viele Alleinerziehende ist der staatliche Unterhaltsvorschuss eine wichtige finanzielle Unterstützung, falls der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Auszahlungsterminen im Juni 2025, den aktuellen Beträgen und erhalten hilfreiche Hinweise rund um den Unterhaltsvorschuss.

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Alleinerziehende Eltern, die auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, sollten die Auszahlungstermine und aktuellen Beträge genau kennen. Im Juni 2025 gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Welche das sind, erfahren Sie in folgendem Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazen des Vereins Für soziales Leben e.V..

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine staatliche Leistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Zahlung erfolgt durch das Jugendamt monatlich im Voraus, unabhängig vom Einkommen des betreuenden Elternteils.

Auszahlungstermin Juni 2025

Für den Monat Juni 2025 wird der Unterhaltsvorschuss bereits am Freitag, den 30. Mai 2025 ausgezahlt. Das Geld sollte spätestens an diesem Tag auf dem Konto des berechtigten Elternteils eingehen.

Einen Überblick über sämtliche Auszahlungstermine 2025 finden Sie hier: Unterhaltsvorschuss Auszahlung 2025

Wichtige Hinweise zum Auszahlungstermin:

  • Die Auszahlung erfolgt immer im Voraus, zum letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
  • Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird bereits am letzten Werktag davor überwiesen.
  • Der Betrag ist ausschließlich für das Konto des alleinerziehenden Elternteils bestimmt; Überweisungen an den unterhaltspflichtigen Elternteil oder ins Ausland sind nicht möglich    .

Tabelle: Höhe des Unterhaltsvorschusses ab Juni 2025

Durch die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro monatlich ab 2025 und stabile Mindestunterhaltsbeträge ergeben sich für 2025 folgende UVG-Sätze:

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss 2025 (monatlich)
0 bis 5 Jahre227 Euro
6 bis 11 Jahre299 Euro
12 bis 17 Jahre394 Euro

Die Beträge werden jährlich angepasst und richten sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Kinder bis zum 18. Geburtstag, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt erhalten.

Für Kinder ab 12 Jahren gibt es zusätzliche Voraussetzungen: Sie dürfen keine Bürgergeld-Leistungen beziehen oder der betreuende Elternteil muss mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen.

Auch ausländische Kinder können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Weitere wichtige Hinweise

Antragstellung: Der Unterhaltsvorschuss muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden und wird nicht automatisch gezahlt.

Dauer des Bezugs: Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusammenleben mit neuem Partner: Ein Anspruch besteht auch, wenn der alleinerziehende Elternteil mit einem neuen Partner zusammenlebt. Bei Heirat endet der Anspruch.

Rückwirkende Zahlungen: Unterhaltsvorschuss kann in der Regel nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, nicht rückwirkend für frühere Monate.

Anrechnung auf Bürgergeld (neue Grundsicherung): Der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Zusammenfassung zu Unterhaltsvorschuss für Juni 2025

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Der Unterhaltsvorschuss für Juni 2025 wird am 30. Mai 2025 überwiesen und richtet sich nach dem Alter des Kindes. Die Beträge wurden zum Jahresbeginn 2025 angepasst und liegen zwischen 227 und 394 Euro monatlich. Anspruchsberechtigte sollten prüfen, ob ihr Antrag weiterhin gültig ist und auf die Kontoeingänge zum Monatswechsel achten.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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