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Verhinderungspflege 2025/26: So viel Geld gibt’s insgesamt – und wie du es flexibel nutzen kannst!

Pflegegeld allein deckt selten alle Kosten für die Verhinderungspflege ab – seit Juli 2025 gelten neue Regelungen, die mehr Flexibilität und höhere Zuschüsse bieten. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erhältst du einen umfassenden Überblick über die aktuellen Möglichkeiten, Budgets und Varianten rund um die Verhinderungspflege, die Pflegebedürftigen und Angehörigen eine spürbare Entlastung bringen.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung: Sie springt ein, wenn die Hauptpflegeperson – meist ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verpflichtungen. Ziel ist es, die Pflegebedürftigkeit weiterhin sicherzustellen und die Belastung der Angehörigen abzumildern.

Das neue Gemeinsame Jahresbudget ab Juli 2025

Die größte Reform betrifft das Budget. Seit 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 Euro jährlich zur Verfügung, unabhängig davon, welches Angebot genutzt wird. Das ermöglicht eine flexible und bedarfsorientierte Nutzung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können das gesamte Budget nach eigenem Bedarf für Ersatzpflege oder einen Kurzzeitaufenthalt verwenden. Damit entfällt die vorherige Trennung der Leistungsbeträge und komplizierte Übertragungsregeln.

Beispielrechnung Verhinderungspflege

  • Bis Juni 2025: Budget für Verhinderungspflege 1.685 Euro + 843 Euro (aus Kurzzeitpflege); gesamt: 2.528 Euro pro Jahr.
  • Ab Juli 2025: Einheitlicher Gesamtbetrag für beide Leistungen: 3.539 Euro pro Jahr – eine Steigerung um über 1.000 Euro gegenüber dem bisherigen Limit.
  • Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege für max. sechs Wochen weiterhin zur Hälfte gezahlt. Eine längere Zahlung ist für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit hohem Pflegegrad möglich.

Wie flexibel lässt sich das Budget einsetzen?

Das neue Budget kann frei aufgeteilt werden. Wer nur Ersatzpflege zuhause benötigt, darf das gesamte Jahr über den Betrag flexibel verwenden: Stundensätze zwischen 5 und 25 Euro sind bei privaten Betreuungspersonen üblich. Für professionelle Pflegedienste gelten höhere Tariflöhne, was bei längerem Einsatz ein frühes Ausschöpfen des Budgets bedeuten kann.

Auch nahe Angehörige können eingesetzt werden: Für sie gelten weiterhin besondere Regelungen (bei Pflegegrad 2: maximal 694 Euro/Jahr), entfernte Verwandte und Freunde können dagegen auf den vollen Betrag zurückgreifen.

Weitere Leistungen bei Verhinderungspflege

Zusätzlich zum Budget stehen weitere Hilfen bereit:

  • Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat (für verschiedene Betreuungsdienste nutzbar)
  • Pflegegeld, das anteilig weitergezahlt wird
  • Mit Pflegegrad 4 oder 5 und jünger als 25 Jahren: mehrwöchige Nutzung und mögliche Budgetaufstockung nach Sonderregel

Grenzen und Varianten: Was ist möglich?

Verhinderungspflege beansprucht das Budget anteilig – abhängig von der Dauer und dem Pflegegrad. Maximal sechs Wochen im Jahr stehen zur Verfügung, wobei einzelne Tage oder auch nur Stunden abgerechnet werden können. Bei Kurzzeitpflege (stationäre Pflege als Überbrückung) kann der gleiche Jahresbetrag genutzt werden. Wer beide Leistungen kombiniert, rechnet alle Ausgaben gegen das gemeinsame Budget auf.

Pflegegeld bleibt dabei als wichtige Basisleistung erhalten, deckt aber nicht die Gesamtkosten – insbesondere bei längeren Ausfällen oder Einsatz von professionellen Diensten. Hier ist das neue Gesamtbudget ein Vorteil gegenüber der alten Regelung.

Wann das Pflegegeld ausgezahlt wird? Hier ein Überblick: Pflegegeld Auszahlung 2026

Fazit: Mehr Flexibilität, mehr Geld – Verhinderungspflege 2025/26 im Überblick

Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro sind Pflegebedürftige und Angehörige deutlich besser gestellt als in den Vorjahren, vor allem weil sie Leistungen flexibel nach ihrem Bedarf wählen können. Dennoch gilt weiterhin: Pflegegeld allein reicht selten aus. Die Kombination von Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege ist oft nötig, um alle Kosten ganz oder teilweise zu stemmen – besonders bei längeren Pflegeausfällen oder erhöhter professioneller Betreuung.

Pflegebedürftige und Angehörige sollten frühzeitig planen, Leistungen gezielt kombinieren und sich rechtzeitig beraten lassen, um das Maximum aus dem neuen flexiblen Leistungsbudget zu holen. Damit bleibt die Pflege auch bei Krankheit, Urlaub oder Belastung gesichert – und die finanzielle Unterstützung so umfassend wie nie zuvor.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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