Bürgergeld: Einkommen aufstocken
Bürgergeld (früher Hartz IV) und bald neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die wichtigste staatliche Aufstockungsleistung in Deutschland, wenn das Einkommen – trotz Arbeit – nicht für den Lebensunterhalt der gesamten Bedarfsgemeinschaft ausreicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob du angestellt oder selbstständig bist. Das Bürgergeld beantragst du beim zuständigen Jobcenter. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Familiengröße, Regelsatz und Unterkunftskosten und wird individuell berechnet.
Kinderzuschlag: Extra Geld für Familien
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine gezielte Hilfe für Familien, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht für den Bedarf der Kinder reicht. Anspruch erhalten Eltern, die Kindergeld beziehen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Seit 1.1.2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 € monatlich pro Kind (zzgl. 255 € Kindergeld) und wird von der Familienkasse ausgezahlt. Der Zuschlag soll vor allem verhindern, dass Familien zusätzlich auf Bürgergeld angewiesen sind. Voraussetzung sind ein vorhandenes Mindesteinkommen (900 € bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden) und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.
Wohngeld: Unterstützung bei den Wohnkosten
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten – egal ob zur Miete (Mietzuschuss) oder für Eigentum (Lastenzuschuss). Anspruch auf Wohngeld haben Familien, die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen und deren Einkommen für die Mietkosten nicht ausreicht. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Familiengröße und Höhe der Miete. Wohngeld wird über die Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde beantragt.
Weitere Hilfen: Bildung, Teilhabe und Unterhaltsvorschuss
Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dazu zählen Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen in Kita und Schule sowie Freizeitaktivitäten. Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen, wenn sie keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Auch das Elterngeld sowie der Unterhaltsvorschuss zählen zu relevanten Leistungen.
Voraussetzungen und Antrag – so gehst du vor
- Bürgergeld: Antragstellung beim Jobcenter, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Voraussetzung: Das Einkommen reicht nicht, den Bedarf (bestehend aus Regelsätzen und angemessenen Wohnkosten) zu decken, kein Anspruch auf Altersrente.
- Kinderzuschlag: Antrag bei der Familienkasse. Voraussetzung: Mindesteinkommen, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, kein Bezug von Bürgergeld.
- Wohngeld: Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Kommune, Einkommensgrenze nicht überschreiten, kein paralleler Bürgergeldbezug.
- Bildungs- und Teilhabepaket: Automatische Berechtigung bei Bezug von KiZ oder Wohngeld, beantragbar bei kommunalen Stellen.
Übersicht der wichtigsten Leistungen
| Leistung | Anspruchsvoraussetzung | Maximale Höhe (2025) | Ansprechpartner |
|---|---|---|---|
| Bürgergeld | Einkommen unter Bedarf, kein Altersrente | Regelsatz zzgl. Miete | Jobcenter |
| Kinderzuschlag | Mindesteinkommen, gemeinsamer Haushalt | 297 € pro Kind/Monat | Familienkasse |
| Wohngeld | Einkommen reicht nicht für Miete | abhängig von Mietkosten | Wohngeldbehörde |
| Bildung/Teilhabe | Bezug von KiZ oder Wohngeld | Sach- und Geldleistungen | Kommune |
| Unterhaltsvorschuss | Alleinerziehend, kein/zu wenig Unterhalt | Nach Alter gestaffelt | Jugendamt |
Jede Leistung kann – je nach individueller Situation – mit anderen kombiniert werden. Bürgergeld schließt z. B. den Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld aus.
Wichtige Tipps zur Antragstellung
- Alle benötigten Unterlagen (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kindergeldbescheid) sorgfältig sammeln und vollständig beim jeweiligen Amt einreichen.
- Alle Anträge schriftlich und fristgerecht stellen. Rückfragen oder fehlende Unterlagen möglichst schnell nachreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Im Fall einer Ablehnung oder Unsicherheit lohnt sich eine Beratung, etwa bei den Sozialverbänden, Familienkassen oder Wohngeldstellen.
Fazit zur Aufstockung von Arbeitseinkommen mit staatlichen Leistungen
Auch wenn das Gehalt nicht reicht: Der Staat bietet Familien mit geringem Einkommen wirksame Unterstützungen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Ob Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bildungs- und Teilhabepaket – ein genauer Blick auf die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen öffnet den Weg zu mehr finanzieller Sicherheit.


