Pflege kostet Kraft, Nerven – und Geld. Wer plötzlich zum Hauptversorger eines pflegebedürftigen Partners wird, steht oft vor einer bitteren Realität: selbst höchste Pflegeleistungen decken längst nicht alle Ausgaben. Besonders Paare, die ihr Leben lang gearbeitet, gespart und Eigentum aufgebaut haben, geraten in eine emotionale und finanzielle Zwangslage. Wie schnell ein Haus in die Schusslinie der Sozialhilfe geraten kann, wovor sich Angehörige besser schützen sollten und welche Rechte sie wirklich haben – alle Informationen dazu finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Wenn Pflege zur Armutsfalle wird
Pflegegrad 5 gilt als höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit – er steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Trotzdem decken die Leistungen kaum die tatsächlichen Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung ab. Laut Statistischem Bundesamt müssen Angehörige im Schnitt rund 2.200 bis 3.000 Euro monatlich zusätzlich aus eigener Tasche tragen, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird.
Oft bleibt da nur die Frage: Wie lange geht das noch gut, bevor das eigene Vermögen schmilzt?
Wenn das Ersparte nicht reicht: Der Griff zum Sozialamt
Reichen Einkommen, Pflegegeld und private Rücklagen nicht mehr aus, springt das Sozialamt ein. Doch das geschieht nicht automatisch – und nicht ohne Konsequenzen. Beim sogenannten „Hilfe zur Pflege“ nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) prüft die Behörde jeden Cent: Einkommen, Renten, Zinsen, aber auch Haus, Grundbesitz und sogar das Auto werden unter die Lupe genommen.
Das Ziel: prüfen, ob der Pflegebedürftige oder der Ehepartner mit eigenem Vermögen die Pflege selbst finanzieren könnte, bevor der Staat einspringt. Das klingt zunächst gerecht, kann aber schnell zur Belastung werden.
Was passiert mit dem Eigenheim?
Das eigene Zuhause ist für viele die größte Lebensleistung – und emotionaler Anker zugleich. Doch ob das Haus „geschützt“ ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich darf niemand gezwungen werden, das bewohnte Eigenheim zu verkaufen, wenn der Ehepartner darin lebt. Der Gesetzgeber bezeichnet das als „angemessenen Wohnraum“.
Allerdings: Wird das Haus zu groß oder zu wertvoll eingeschätzt, kann das Sozialamt verlangen, dass es verwertet oder beliehen wird. Auch spätere Erben, etwa Kinder, können über den sogenannten Elternunterhalt unter bestimmten Bedingungen zur Kasse gebeten werden.
Auto, Sparbuch, Wertpapiere: Was bleibt unangetastet?
- Auto: Wird es noch für Arztbesuche, Einkäufe oder Pflegefahrten genutzt, bleibt es in der Regel unangetastet. Luxusfahrzeuge oder Zweitwagen können jedoch veräußert werden müssen.
- Vermögen: Ein sogenanntes „Schonvermögen“ bleibt geschützt. Für Ehepaare liegt die Grenze aktuell bei etwa 10.000 Euro. Auch kleine Rücklagen für Beerdigungskosten oder Notfälle zählen dazu.
- Lebensversicherungen oder Wertpapiere: Diese müssen meist aufgelöst werden, bevor der Staat einspringt, wenn sie nicht als Altersvorsorge eindeutig zweckgebunden sind.
Ehepartner zwischen Liebe, Pflicht und finanzieller Angst
Viele Menschen erleben in dieser Situation den emotionalen Spagat zwischen Fürsorge und Existenzangst. Während die Pflege körperlich und psychisch fordert, wächst die Unsicherheit über das, was bleibt. Besonders schmerzhaft ist der Gedanke, dass ein ganzes Leben lang aufgebautes Vermögen plötzlich in die Finanzierung der Pflege fließt.
Expertinnen und Experten raten dringend, sich frühzeitig beraten zu lassen – idealerweise bevor die finanzielle Notlage eintritt. Pflegeberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Sozialverbände helfen dabei, die individuellen Ansprüche und Schutzmöglichkeiten zu prüfen.
Wie Ehepartner sich absichern können
- Pflegezusatzversicherung prüfen: Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke im Ernstfall schließen.
- Wohnrecht sichern: Wer gemeinsam Eigentum besitzt, sollte im Grundbuch ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eintragen lassen – das schützt im Ernstfall vor einem Verkauf des Hauses.
- Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Wichtig, um handlungsfähig zu bleiben, wenn der Partner selbst nicht mehr entscheiden kann.
- Rechtzeitig beraten lassen: Spezialisierte Anwälte für Sozialrecht oder Notare können helfen, spätere Konflikte mit dem Sozialamt oder unter Erben zu vermeiden.
Wenn Kinder haften müssen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt: Kinder müssen nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien bedeutet das eine spürbare Entlastung. Trotzdem kann das Sozialamt im Todesfall versuchen, über den Nachlass Vermögenswerte zurückzufordern.
Auch deshalb lohnt es sich, früh zu planen, wie das gemeinsame Vermögen im Pflegefall aufgeteilt oder geschützt werden kann.
Fazit: Früh planen, um Ruhe zu bewahren
Pflege ist mehr als nur Nächstenliebe – sie ist auch eine Belastungsprobe für jede Beziehung und jede Haushaltskasse. Wer rechtzeitig klug plant, kann nicht verhindern, dass die Pflege teuer wird, aber sehr wohl, dass das eigene Zuhause, das Auto oder die Altersvorsorge verloren gehen.
Das Wichtigste: Informieren, beraten lassen, handeln – bevor es zu spät ist.
Alle weiterführenden Informationen, Beratungsstellen und Checklisten finden sich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.


