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Wenn die Pflege zur Armutsfalle wird: Warum trotz Pflegegrad 5 kaum Geld bleib

Pflege kostet mehr als Liebe: Wenn der Partner Pflegegrad 5 hat, droht finanzieller Absturz. Was mit Haus, Auto und Erspartem wirklich passiert.

Pflege kostet Kraft, Nerven – und Geld. Wer plötzlich zum Hauptversorger eines pflegebedürftigen Partners wird, steht oft vor einer bitteren Realität: selbst höchste Pflegeleistungen decken längst nicht alle Ausgaben. Besonders Paare, die ihr Leben lang gearbeitet, gespart und Eigentum aufgebaut haben, geraten in eine emotionale und finanzielle Zwangslage. Wie schnell ein Haus in die Schusslinie der Sozialhilfe geraten kann, wovor sich Angehörige besser schützen sollten und welche Rechte sie wirklich haben – alle Informationen dazu finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Wenn Pflege zur Armutsfalle wird

Pflegegrad 5 gilt als höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit – er steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Trotzdem decken die Leistungen kaum die tatsächlichen Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung ab. Laut Statistischem Bundesamt müssen Angehörige im Schnitt rund 2.200 bis 3.000 Euro monatlich zusätzlich aus eigener Tasche tragen, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird.

Oft bleibt da nur die Frage: Wie lange geht das noch gut, bevor das eigene Vermögen schmilzt?

Wenn das Ersparte nicht reicht: Der Griff zum Sozialamt

Reichen Einkommen, Pflegegeld und private Rücklagen nicht mehr aus, springt das Sozialamt ein. Doch das geschieht nicht automatisch – und nicht ohne Konsequenzen. Beim sogenannten „Hilfe zur Pflege“ nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) prüft die Behörde jeden Cent: Einkommen, Renten, Zinsen, aber auch Haus, Grundbesitz und sogar das Auto werden unter die Lupe genommen.

Das Ziel: prüfen, ob der Pflegebedürftige oder der Ehepartner mit eigenem Vermögen die Pflege selbst finanzieren könnte, bevor der Staat einspringt. Das klingt zunächst gerecht, kann aber schnell zur Belastung werden.

Was passiert mit dem Eigenheim?

Das eigene Zuhause ist für viele die größte Lebensleistung – und emotionaler Anker zugleich. Doch ob das Haus „geschützt“ ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich darf niemand gezwungen werden, das bewohnte Eigenheim zu verkaufen, wenn der Ehepartner darin lebt. Der Gesetzgeber bezeichnet das als „angemessenen Wohnraum“.

Allerdings: Wird das Haus zu groß oder zu wertvoll eingeschätzt, kann das Sozialamt verlangen, dass es verwertet oder beliehen wird. Auch spätere Erben, etwa Kinder, können über den sogenannten Elternunterhalt unter bestimmten Bedingungen zur Kasse gebeten werden.

Auto, Sparbuch, Wertpapiere: Was bleibt unangetastet?

  • Auto: Wird es noch für Arztbesuche, Einkäufe oder Pflegefahrten genutzt, bleibt es in der Regel unangetastet. Luxusfahrzeuge oder Zweitwagen können jedoch veräußert werden müssen.
  • Vermögen: Ein sogenanntes „Schonvermögen“ bleibt geschützt. Für Ehepaare liegt die Grenze aktuell bei etwa 10.000 Euro. Auch kleine Rücklagen für Beerdigungskosten oder Notfälle zählen dazu.
  • Lebensversicherungen oder Wertpapiere: Diese müssen meist aufgelöst werden, bevor der Staat einspringt, wenn sie nicht als Altersvorsorge eindeutig zweckgebunden sind.

Ehepartner zwischen Liebe, Pflicht und finanzieller Angst

Viele Menschen erleben in dieser Situation den emotionalen Spagat zwischen Fürsorge und Existenzangst. Während die Pflege körperlich und psychisch fordert, wächst die Unsicherheit über das, was bleibt. Besonders schmerzhaft ist der Gedanke, dass ein ganzes Leben lang aufgebautes Vermögen plötzlich in die Finanzierung der Pflege fließt.

Expertinnen und Experten raten dringend, sich frühzeitig beraten zu lassen – idealerweise bevor die finanzielle Notlage eintritt. Pflegeberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Sozialverbände helfen dabei, die individuellen Ansprüche und Schutzmöglichkeiten zu prüfen.

Wie Ehepartner sich absichern können

  1. Pflegezusatzversicherung prüfen: Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke im Ernstfall schließen.
  2. Wohnrecht sichern: Wer gemeinsam Eigentum besitzt, sollte im Grundbuch ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eintragen lassen – das schützt im Ernstfall vor einem Verkauf des Hauses.
  3. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Wichtig, um handlungsfähig zu bleiben, wenn der Partner selbst nicht mehr entscheiden kann.
  4. Rechtzeitig beraten lassen: Spezialisierte Anwälte für Sozialrecht oder Notare können helfen, spätere Konflikte mit dem Sozialamt oder unter Erben zu vermeiden.

Wenn Kinder haften müssen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt: Kinder müssen nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien bedeutet das eine spürbare Entlastung. Trotzdem kann das Sozialamt im Todesfall versuchen, über den Nachlass Vermögenswerte zurückzufordern.

Auch deshalb lohnt es sich, früh zu planen, wie das gemeinsame Vermögen im Pflegefall aufgeteilt oder geschützt werden kann.

Fazit: Früh planen, um Ruhe zu bewahren

Pflege ist mehr als nur Nächstenliebe – sie ist auch eine Belastungsprobe für jede Beziehung und jede Haushaltskasse. Wer rechtzeitig klug plant, kann nicht verhindern, dass die Pflege teuer wird, aber sehr wohl, dass das eigene Zuhause, das Auto oder die Altersvorsorge verloren gehen.

Das Wichtigste: Informieren, beraten lassen, handeln – bevor es zu spät ist.

Alle weiterführenden Informationen, Beratungsstellen und Checklisten finden sich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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