Auszahlungstermin Wohngeld im Dezember 2025
- Das Wohngeld wird immer im Voraus gezahlt, meist am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit das Geld zum Monatsbeginn für die Miete zur Verfügung steht.
- Für den Anspruchsmonat Dezember 2025 zeigt die aktuelle Auszahlungstabelle den Termin Freitag, 28.11.2025; je nach Banklaufzeit ist das Wohngeld dann spätestens am Montag, 01.12.2025, auf dem Konto.
Die Kommunen orientieren sich an diesem bundeseinheitlichen Schema, können aber aus technischen oder organisatorischen Gründen geringfügig abweichen. In Einzelfällen kann der Geldeingang deshalb um ein bis zwei Tage nach hinten rutschen, der Anspruch geht dadurch jedoch nicht verloren.
Termin für das Jahr: Wohngeld Auszahlung 2026
Höhe des Wohngeldes
Das Wohngeld liegt aktuell im Bundesdurchschnitt bei rund 300 bis 400 Euro pro Haushalt und Monat, nachdem es zum 1. Januar 2025 um etwa 15 Prozent bzw. rund 30 Euro angehoben wurde. Nach unseren Recherchen sind „rund 300 bis 400 Euro“ als typische Spannweite anzunehmen; der exakte Betrag hängt aber immer von Miete, Haushaltsgröße und Einkommen ab.
Berührungspunkte mit Bürgergeld
Bürgergeld und Wohngeld sind rechtlich getrennte Leistungen und schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus: Wer Bürgergeld erhält, bekommt die Kosten der Unterkunft über das Jobcenter und hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Umgekehrt gilt: Wer Wohngeld bezieht, gehört meist zu den „Aufstockern“, die mit eigenem Einkommen ihre Miete zahlen, aber keinen Bedarf nach SGB II haben.
- Bürgergeld wird – ähnlich wie Wohngeld – zum Monatsbeginn gezahlt, die Überweisung läuft ebenfalls über den letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
- Haushalte, die versehentlich zuerst Bürgergeld beantragt haben, können Kinderzuschlag und Wohngeld auch nachträglich beantragen; in Informationsmaterialien wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aus dem Bürgergeld in die Kombination aus Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld möglich ist.
Gerade im Dezember stellt sich für viele Haushalte die Frage, ob die Kombination aus Erwerbseinkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag finanziell besser ist als der Bezug von Bürgergeld – zumal bei Bürgergeld und insbesondere bei der neuen Grundsicherung ab 2026 strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen drohen. Ein individueller Vergleich der Bedarfe und Freibeträge ist hier entscheidend, weshalb offizielle Beratungsstellen und Wohngeldrechner empfohlen werden.
Kinderzuschlag, Wohngeld und Auszahlung im Dezember
Der Kinderzuschlag (KiZ) wird an Eltern mit kleinem bis mittlerem Einkommen gezahlt und kann pro Kind bis zu 297 Euro im Monat betragen. Wichtig ist: Kinderzuschlag und Wohngeld können parallel bezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, und sollen gemeinsam mit dem Kindergeld den Lebensunterhalt der Kinder sichern.
- Die Auszahlung von Kinderzuschlag und Kindergeld erfolgt über die Familienkasse; im Dezember 2025 liegen die Zahlungstermine je nach Kindergeldnummer gestaffelt im ersten Monatsdrittel, also zwischen Anfang und Mitte Dezember
- Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Wohngeldberechnung nicht als Einkommen angerechnet, sodass Familien durch die Kombination Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag oft eine Entlastung von mehreren hundert Euro pro Monat erreichen können.
Im Dezember bedeutet das konkret: Während das Wohngeld für Dezember bereits Ende November auf dem Konto eingeht, kommen Kindergeld und Kinderzuschlag wenige Tage später im Laufe des Monats dazu. Familien sollten die unterschiedlichen Zahlungstermine kennen, um Miete, laufende Kosten und Weihnachtsausgaben realistisch zu planen.
Weihnachtsgeld im Job und Auswirkungen auf Wohngeld
In vielen Tarifverträgen ist ein zusätzliches Weihnachtsgeld (oft als „13. Monatsgehalt“ oder „Weihnachtsgratifikation“ bezeichnet) vorgesehen, das üblicherweise im November oder Dezember ausgezahlt wird. Dieses Weihnachtsgeld zählt grundsätzlich als Einkommen und spielt damit eine Rolle bei der Wohngeldberechnung, weil einmalige oder jährliche Sonderzahlungen auf den Bewilligungszeitraum umgelegt werden können.
- Beim Wohngeld werden regelmäßige und einmalige Einkünfte aus Erwerb, also auch Weihnachtsgeld, in der Regel auf zwölf Monate verteilt und als durchschnittliches Monatseinkommen berücksichtigt.
- Erhöht das Weihnachtsgeld das relevante Jahreseinkommen so stark, dass bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, kann sich das Wohngeld im nächsten Bewilligungszeitraum verringern oder im Extremfall ganz entfallen.
Wer im Dezember Weihnachtsgeld erhält und bereits Wohngeld bezieht, hat eine Mitwirkungspflicht und muss wesentliche Einkommensänderungen der Wohngeldstelle mitteilen. In der Praxis wird das Weihnachtsgeld jedoch nicht komplett „weggenommen“, sondern es reduziert nur rechnerisch den Wohngeldanspruch, weil die Belastung durch die Miete im Verhältnis zum Einkommen als geringer gilt.
Weihnachtsgeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag
Auch beim Bürgergeld und beim Kinderzuschlag kann Weihnachtsgeld als Einkommen relevant sein, allerdings mit unterschiedlichen Regeln. Beim Bürgergeld wird Weihnachtsgeld – neben Urlaubsgeld – im Monat der Auszahlung als Einkommen angerechnet, wobei es Freibeträge und besondere Regelungen für Erwerbseinkommen gibt.
- Fällt das Weihnachtsgeld so hoch aus, dass im Auszahlungsmonat der Bedarf rechnerisch gedeckt ist, kann sich die Bürgergeldzahlung für diesen Monat deutlich reduzieren oder im Einzelfall entfallen.
- Beim Kinderzuschlag werden Einkommen der Eltern (einschließlich Sonderzahlungen) berücksichtigt, während Kindergeld, Wohngeld und das eigene Einkommen der Kinder selbst explizit nicht als anzurechnendes Einkommen gelten.
Gerade für Familien, die an der Schnittstelle zwischen Bürgergeld und der Kombi aus Erwerbseinkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag liegen, lohnt sich vor dem Jahresende ein Kassensturz. Ein hoher Weihnachtsbonus kann im Einzelfall zwar kurzfristig Leistungen mindern, führt aber insgesamt zu mehr verfügbarem Einkommen; in den Folgemonaten normalisiert sich die Leistungsberechnung wieder.
Dezember: Alle Zahlungen im Überblick
Im Dezember treffen bei vielen Haushalten mehrere Zahlungen zeitlich eng zusammen, die jeweils eigenen Regeln folgen.
- Wohngeld Dezember 2025: Überweisung am 28.11.2025, Geldeingang voraussichtlich am 01.12.2025.
- Bürgergeld Auszahlung 2026: Auszahlung für Januar bereits am letzten Bankarbeitstag im Dezember 2025 mit Wertstellung am ersten Bankarbeitstag im Januar.
- Kindergeld und Kinderzuschlag Dezember 2025: gestaffelte Termine im Dezember abhängig von der Kindergeldnummer, meist im ersten Monatsdrittel.
- Weihnachtsgeld: Termin und Höhe hängen vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab; die Zahlung fällt meist zwischen Mitte November und Mitte Dezember.
Wer den Überblick behält, kann die Kombination aus Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, eventuellem Bürgergeld und möglichem Weihnachtsgeld optimal nutzen, um Miete, Energiekosten und Weihnachtsausgaben zu decken. Bei Unsicherheiten helfen Wohngeldstellen, Familienkassen, Jobcenter sowie unabhängige Beratungsstellen bei der Klärung von Ansprüchen und der richtigen Reihenfolge der Anträge.


