Viele Menschen in Deutschland fragen sich, wie sich der Bezug von Wohngeld auf die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags – umgangssprachlich als GEZ-Gebühr bekannt – auswirkt. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, ob Wohngeldempfänger Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben und wie Sie gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag stellen können.
Was ist der Rundfunkbeitrag – GEZ Gebühr?
Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Pauschale, die pro Haushalt erhoben wird und aktuell bei 18,36 Euro im Monat liegt. Mit diesem Beitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Die Beitragspflicht gilt unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben oder ob tatsächlich ein Radio oder Fernseher genutzt wird.
Der Rundfunkbeitrag ist auch als GEZ-Gebühr bekannt.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Nicht jeder Empfänger von Sozialleistungen ist automatisch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Zu den Sozialleistungen, die eine Befreiung ermöglichen, zählen insbesondere Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG (wenn nicht bei den Eltern wohnend), Blindenhilfe sowie Pflegegeld oder Teilhabegeld. Empfänger von Wohngeld gehören grundsätzlich nicht zu den automatisch befreiten Gruppen.
Wohngeld und Rundfunkbeitrag: Gibt es eine Befreiung?
Wer ausschließlich Wohngeld bezieht, hat keinen automatischen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wohngeld ist zwar eine Sozialleistung, zählt aber nicht zu denjenigen, bei denen eine automatische Befreiung vorgesehen ist.
Härtefallregelung für Wohngeldempfänger
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die sogenannte Härtefallregelung. Diese greift, wenn Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen nur geringfügig – also um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro – überschreitet. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls stellen.
Voraussetzungen für die Härtefallbefreiung:
Ihr Einkommen liegt maximal 18,36 Euro über dem Bürgergeld-Regelsatz.
Sie erhalten keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen, weil Ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt.
Sie können einen Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde vorlegen, aus dem die Höhe der Überschreitung hervorgeht.
Antragstellung: So gehen Sie vor
Formular ausfüllen: Das Antragsformular für die Befreiung finden Sie auf der offiziellen Seite des Beitragsservice.
Nachweise beilegen: Fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde bei, aus dem die geringe Einkommensüberschreitung ersichtlich ist.
Antrag einreichen: Senden Sie den unterschriebenen Antrag samt Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Tipp: Versenden Sie den Antrag per Einschreiben mit Rückschein, um den rechtzeitigen Zugang nachweisen zu können.
Sonderfälle und weitere Hinweise
Wer auf eine Sozialleistung verzichtet, obwohl ein Anspruch besteht, kann ebenfalls eine Härtefallbefreiung beantragen, muss aber zusätzlich eine Verzichtserklärung und den Bewilligungsbescheid einreichen.
Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Härtefallbefreiung beantragen.
Zusammenfassung: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Wohngeld?
Wohngeld allein berechtigt nicht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Eine Ausnahme besteht nur im Härtefall, wenn das Einkommen die Sozialleistungsgrenze nur minimal übersteigt. Prüfen Sie deshalb Ihre individuelle Einkommenssituation und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio.