GEZ-Befreiung bei Wohngeld: Das sollten Sie wissen!

Bezieher von Wohngeld können sich nicht so einfach wie Bezieher von Bürgergeld vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wie das bei ihnen mit der "GEZ-Befreiung" funktioniert, erklären wir hier.

GEZ Befreiung bei Wohngel

Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat ist für viele Menschen eine Belastung. Wer Wohngeld bezieht, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Das ist beim Wohngeld also anders als beim Bürgergeld. Dort kann man sich problemlos von der “GEZ-Gebühr” befreien lassen.

Lesen Sie in unserem Artikel, wann eine „GEZ-Befreiung” beim Wohngeld möglich ist.

Voraussetzungen

Rundfunkgebühren Befreiung Wohngel

Auch wenn man Wohngeld bezieht, kann man sich von den “GEZ-Gebühren” befreien lassen. Wie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag hier funktioniert, erklären wir in unserem Artikel

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist für Empfänger von Wohngeld nur möglich, wenn das Einkommen nach Abzug der Miete nicht über dem Sozialhilfe- bzw. Bürgergeldsatz liegt. Der Bürgergeld-Regelsatz liegt im Jahr 2024 für Alleinstehende bei 563 Euro im Monat.

Wenn Ihr Einkommen über dem Bürgergeld liegt, können Sie sich dennoch von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie in einer Härtefallsituation sind. Das ist dann der Fall, wenn von Einkommen nach Abzug des Rundfunkbeitrags weniger verbleibt, als der Bürgergeld Anspruch beträgt.

Beispiel:

Bürgergeld Anspruch (Regelsatz und Miete): 863 Euro

Einkommen: 880 Euro

Zieht man vom Einkommen den Rundfunkbeitrag ab, so würde weniger übrig bleiben, als bei einem Bürgergeld Anspruch. Rechtsfolge: Sie können sich vom GEZ-Beitrag befreien lassen.


Antrag auf Befreiung von der „GEZ-Gebühr“

Um sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wohngeldbescheid
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über die Höhe Ihrer Ausgaben (insbesondere Miete)

Auf der Webseite “Rundfunkbeitrag” ist also anzuklicken:

Ich möchte befreit werden, weil ich keine der unter § 4 Abs. 1 Nr. 1- 10 RBStV aufgeführten sozialen Leistungen … “auf Grund einer Einkommensüberschreitung erhalte.”

Rückwirkende Befreiung

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann auch rückwirkend beantragt werden. Die rückwirkende Befreiung ist bis zu einem Jahr möglich.


Zusammenfassung zu GEZ-Befreiung bei Wohngeld

Wenn Sie Wohngeld beziehen und Ihr Einkommen nicht über dem Bürgergeld-Satz liegt, haben Sie einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Wenn Ihr Einkommen über dem Bürgergeldsatz liegt, können Sie sich dennoch von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie in einer Härtefallsituation sind.

Weiterführender Hinweis und Quelle

Die Informationen in diesem Artikel sind aktuell zum Stand 01.02.2024. Bitte informieren Sie sich vor dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht über die aktuellen Regelungen auf der Website des Beitragsservice.