Zum Jahresende 2025 steht eine bedeutende Änderung für viele Empfänger von Sozialleistungen, Renten und anderen staatlichen Zahlungen in Deutschland bevor: Die Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV), auch bekannt als Barzahlung über Scheck in der Postbank-Filiale, wird endgültig abgeschafft. Was bedeutet das für Betroffene? Welche Alternativen gibt es? Und wie sollte man jetzt handeln? Unser Beitrag liefert alle wichtigen Informationen und praktische Tipps.
Was ist eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung?
Die Zahlungsanweisung zur Verrechnung war jahrzehntelang eine Möglichkeit, staatliche Leistungen wie Rente, Bürgergeld oder Grundsicherung ohne eigenes Bankkonto zu erhalten. Behörden wie Rentenversicherung oder Jobcenter stellten einen Scheck (ZzV) aus, der in einer Postbank-Filiale gegen Bargeld eingelöst werden konnte. Besonders Menschen ohne Konto, Wohnungslose oder Personen mit Schulden nutzten dieses Verfahren.
Warum wird die Barauszahlung eingestellt?
Die Postbank und die Deutsche Post AG haben angekündigt, den Service zum 31. Dezember 2025 ersatzlos einzustellen. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Digitalisierung und Modernisierung: Immer mehr Zahlungen erfolgen bargeldlos. Die Verwaltung will Prozesse effizienter und sicherer gestalten.
- Kosteneinsparung: Die Bearbeitung und Auszahlung von Schecks ist für Banken und Behörden teuer und aufwendig.
- Technische Umstellung: Die Kassensysteme der Postbank werden bis Mitte 2026 auf neue Technik umgestellt, wodurch die Auszahlung von ZzV technisch nicht mehr möglich ist.
- Sicherheitsaspekte: Überweisungen sind nachvollziehbarer und sicherer als Barzahlungen, die verloren gehen oder gestohlen werden können.
Wer ist von der Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung betroffen?
Die Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Barzahlung) betrifft vor allem Menschen, die bislang staatliche Leistungen ohne eigenes Bankkonto erhalten haben. Besonders betroffen sind folgende Personengruppen:
- Rentnerinnen und Rentner, die ihre monatlichen Rentenzahlungen bisher in bar über die Postbank-Filiale erhalten haben und kein eigenes Konto besitzen.
- Empfänger von Bürgergeld (ehemals Hartz IV), die keine Kontoverbindung angegeben haben und daher auf alternative Auszahlungsmethoden wie die Barzahlung angewiesen waren.
- Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, die bislang auf die Zahlungsanweisung zur Verrechnung gesetzt haben.
- Wohnungslose Menschen und Personen ohne festen Wohnsitz, die häufig Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung haben und deshalb auf Barzahlungen angewiesen sind.
- Personen mit negativen Schufa-Einträgen oder anderen Hindernissen bei der Kontoeröffnung.
Welche staatlichen Leistungen sind betroffen?
Die Abschaffung der Barzahlung betrifft mehrere zentrale Sozialleistungen, die bislang per Zahlungsanweisung zur Verrechnung ausgezahlt werden konnten:
- Gesetzliche Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wickelte bisher für einen kleinen Teil der Rentenempfänger die Auszahlung per ZzV ab. Ab 2026 ist nur noch die Überweisung auf ein Konto möglich.
- Bürgergeld: Auch Empfänger von Bürgergeld, die kein Konto besitzen, erhielten ihre Leistungen bislang per Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Ab 2026 ist dies nicht mehr möglich.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Ähnlich wie bei der Rente und dem Bürgergeld entfällt auch hier die Möglichkeit der Barauszahlung. Die Leistungen werden ab 2026 ausschließlich auf ein Konto überwiesen.
- Weitere Sozialleistungen: In Einzelfällen waren auch andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Rückerstattungen betroffen, sofern keine Kontoverbindung vorlag.
Übersichtstabelle: Betroffene Leistungen und Personengruppen
Staatliche Leistung | Betroffene Personengruppen |
---|---|
Gesetzliche Rente | Rentner ohne Konto, ältere Menschen |
Bürgergeld | Empfänger ohne Konto, wohnungslose Personen |
Grundsicherung (SGB XII) | Ältere, Erwerbsgeminderte ohne Konto |
Arbeitslosengeld, Kindergeld etc. | Einzelfälle ohne Kontoverbindung |
Fristen und Ablauf der Umstellung
- Letzte Barauszahlung: 31. Dezember 2025
- Ab 1. Januar 2026: Keine Einlösung von Zahlungsanweisungen zur Verrechnung mehr möglich.
- Versandstopp: Jobcenter und Rentenkassen versenden ab Herbst 2025 keine neuen Schecks mehr, da diese maximal drei Monate gültig sind.
Alle Betroffenen werden aktuell schriftlich informiert und aufgefordert, eine Kontoverbindung anzugeben.
Was müssen Betroffene jetzt tun?
1. Konto eröffnen
Jede Person in Deutschland hat seit 2016 das gesetzliche Recht auf ein sogenanntes Basiskonto – unabhängig von Bonität, Wohnsitz oder Einkommen. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder mit geringem Einkommen können ein Basiskonto bei jeder Bank beantragen.
2. Unterstützung suchen
Wer Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung hat, sollte sich an Beratungsstellen, Sozialdienste oder direkt an das Jobcenter wenden. Viele Einrichtungen bieten Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und beim Umgang mit Banken an.
3. Alternative Auszahlungsmöglichkeiten prüfen
In Ausnahmefällen kann das Geld auch auf das Konto einer Vertrauensperson überwiesen werden, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Dies kann etwa bei Ehepartnern oder engen Angehörigen sinnvoll sein.
Welche Alternativen gibt es zur Barzahlung?
Nach der Abschaffung der Barzahlung bleiben folgende Möglichkeiten:
- Direkte Überweisung auf ein eigenes (Basis-)Konto: Der Standardweg ab 2026.
- Überweisung auf das Konto einer bevollmächtigten Person: Mit schriftlicher Vollmacht.
- Digitale Zahlungsdienste: In Einzelfällen können Prepaid-Karten oder digitale Dienste genutzt werden, sofern die Behörde dies unterstützt.
Auswirkungen der Abschaffung
- Mehr Sicherheit: Überweisungen sind weniger anfällig für Verlust oder Diebstahl.
- Weniger Flexibilität für Menschen ohne Konto: Besonders Wohnungslose und Menschen mit Kontosperrungen stehen vor Herausforderungen.
- Modernisierung des Zahlungsverkehrs: Die Umstellung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung im Sozialwesen.
Tabelle: Zeitplan und Alternativen zur Barzahlung
Zeitpunkt | Was passiert? | Was tun? |
---|---|---|
Bis 31.12.2025 | Letzte Barauszahlung per ZzV möglich | Konto eröffnen, Beratung suchen |
Ab 01.01.2026 | Nur noch Überweisung auf Konto | Basiskonto nutzen, Vollmacht |
Laufend | Behörden informieren Betroffene schriftlich | Auf Schreiben reagieren |
Ausnahmen mit Barzahlung auch 2026 noch möglich
Das BMAS betont die Notwendigkeit in Ausnahmefällen weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten, zum Beispiel mittels Bargeldauszahlung in den Sozialämtern, um für jede Person den Erhalt des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums sicherzustellen. Das hat es in einem Brief vom 4. 6. 2025 an die Obersten Landessozialbehörden klargestellt. Zwar gäbe es nach den §§ 31 und 38 Zahlungskontengesetz
ein Rechtsanspruch auf Eröffnung eines Basiskontos, also eines Girokontos, dennoch seinen Lebenslagen denkbar, in denen die Einrichtung eines Bankkontos mit Hürden verbunden ist.
Zusammenfassung zum Ende der Zahlungsanweisung zur Verrechnung
Die Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung zum Jahresende 2025 markiert das Ende einer Ära und stellt viele Menschen vor neue Herausforderungen. Wer bisher auf Barzahlung angewiesen war, sollte jetzt aktiv werden und ein Konto eröffnen oder Alternativen prüfen. Sozialdienste und Behörden bieten Unterstützung an, damit niemand seine existenzsichernden Leistungen verliert. Die Umstellung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, bringt mehr Sicherheit und ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Verwaltung – dennoch dürfen und werden besonders schutzbedürftige Gruppen nicht zurückgelassen werden (s. o. die Ausnahmen).