Während der Angriff auf den Iran Ende Februar 2026 weltweit für neue Unsicherheit sorgt, geraten in Deutschland vor allem Menschen mit Bürgergeld und Grundsicherung finanziell unter Druck. Strom- und Gaspreise ziehen an, Neukundenverträge verteuern sich teils um über 15 Prozent – doch die Regelsätze von 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro für Partner bleiben unverändert. Die Bundesregierung verweist auf eine beruhigte Inflationsrate und die gesetzliche Systematik zur Regelbedarfsfortschreibung nach dem Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII. Sozialverbände kritisieren dagegen eine „Nullrunde auf Risiko“ und verlangen kurzfristige Zuschläge sowie eine Neubewertung der Regelbedarfe. Ob 563 Euro im Jahr 2026 noch ein krisenfestes Existenzminimum sichern, wird damit zur zentralen sozialpolitischen Streitfrage.
Ausgangslage 2026: Feste Regelsätze, steigende Preise
Zum 1. Januar 2026 wurden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld/Neue Grundsicherung) und in der Sozialhilfe nicht erhöht. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro, erwachsene Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen rund 357 und 471 Euro. Die Bundesregierung argumentiert, die Inflation habe sich nach den Preissprüngen 2022/23 beruhigt, und verweist auf eine sogenannte Besitzschutzregelung, die rechnerische Kürzungen verhindert, aber keine zusätzlichen Aufschläge vorsieht.
Der Sozialverband VdK und andere Organisationen sehen darin jedoch eine „Nullrunde auf hohem Risiko“: Während die Regelsätze stillstehen, haben sich die Verbraucherpreise seit 2020 insgesamt um etwa 20 Prozent erhöht – Tendenz weiter steigend. Besonders betroffen sind Haushalte mit geringem Einkommen, die jeden zusätzlichen Euro für Strom, Lebensmittel oder Fahrkarten unmittelbar spüren.
Iran-Krieg als Kostenschub: Wie Energie und Mobilität teurer werden
Mit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar 2026 werden die Weltmärkte für Öl und Gas erneut kräftig durchgeschüttelt. Obwohl Deutschland seine direkte Abhängigkeit von Energieimporten aus der Region reduziert hat, schlagen die Turbulenzen an den Börsen auch auf die hiesigen Preise durch.
Aktuelle Entwicklungen:
- Der TTF-Gaspreis als Referenz für Europa liegt Mitte März rund 50 Prozent über dem Vormonat.
- Strom für Neukunden ist seit Beginn des Iran-Krieges teils über 15 bis 20 Prozent teurer geworden; die Preisniveaus nähern sich wieder denen von Herbst 2025 an.
- Ölpreis und Kraftstoffkosten ziehen an und verteuern Pendeln, Lieferketten und letztlich auch Waren im Supermarkt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont zwar, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet, räumt aber ein, dass der Konflikt im Nahen und Mittleren Osten die Energiepreise spürbar beeinflusst. Für Beziehende von Bürgergeld oder Grundsicherung ist entscheidend: Energie- und Mobilitätskosten zählen zu den „versteckten“ Preisrisiken, die im pauschalen Regelsatz abgedeckt werden müssen – ohne automatische Nachjustierung.
Was Sozialverbände jetzt verlangen: Sofortzuschlag und neue Berechnung der Regelsätze
Der Sozialverband VdK und andere Sozialverbände, so auch der Verein Für soziales Leben e.V., fordern angesichts der Nullrunde und des neuen Preisschubs eine kurzfristige Anhebung der Regelsätze sowie eine grundlegende Reform des Berechnungsverfahrens. Schon 2024 hatte der VdK gemeinsam mit anderen Verbänden eine kurzfristige Anpassung für 2025 verlangt, um drohende Kaufkraftverluste zu verhindern. Diese Warnungen erhalten nun durch den Iran-Krieg und die aktuellen Preissteigerungen neue Brisanz.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte bereits 2024, die Regelsätze spiegelten „in keiner Weise wider, was für ein Existenzminimum notwendig wäre“ und müssten „dringend grundlegend neu berechnet werden“. In aktuellen Stellungnahmen verweist der VdK darauf, dass Mieten, Grundnahrungsmittel, Energiepreise und Krankenkassenbeiträge seit Jahren steigen – und damit das verfügbare Einkommen von Menschen mit Bürgergeld, Grundsicherung oder kleiner Rente „Stück für Stück zusammenschmilzt“.
Verena Bentele (VdK, sinngemäß):
„Die Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen führt dazu, dass sich viele Menschen schlechter versorgen können. Das Leben muss bezahlbar bleiben.“
Konkret verlangt der VdK:
- Eine sofortige Anhebung der Regelsätze, die die aktuellen Preissteigerungen im Energie- und Lebensmittelsektor berücksichtigt.
- Eine Neuberechnung der Regelbedarfe auf Basis realistischer Warenkörbe und aktueller Verbrauchsdaten.
- Mehr Transparenz, damit nachvollziehbar ist, wie viel Geld für Energie, Mobilität, digitale Teilhabe oder Gesundheit tatsächlich im Regelsatz steckt.
Gesetzliche Berechnung vs. Alltag: Warum 563 Euro oft nicht mehr reichen
Die Regelbedarfe werden nach den gesetzlichen Vorgaben im SGB II und SGB XII aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet und jährlich fortgeschrieben. Grundlage ist ein Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung, ergänzt um statistische Referenzbudgets. Schon ohne Iran-Krieg wurde kritisiert, dass bestimmte Posten – etwa Strom, Mobilität oder digitale Teilhabe – zu gering angesetzt oder teilweise herausgerechnet werden.
Die Iran-Krise verschärft diese Schieflage:
- Preissprünge bei Gas und Strom schlagen kurzfristig auf Tarife für Neukunden durch, während die statistischen Indizes zeitverzögert reagieren.
- Der Regelsatz von 563 Euro ist auf Basis älterer Preisstände berechnet; er bildet weder die kumulierten Steigerungen seit 2020 noch den aktuellen Konfliktschub realitätsnah ab.
Für Haushalte im Leistungsbezug bedeutet das: Sie finanzieren einen Teil der Krisenkosten aus einem Betrag, der sich nominell seit Jahren kaum bewegt – faktisch also sinkt.
Im Alltag spürbar: Wenn Strom, Heizung und Tickets den Regelsatz aufzehren
In der Praxis beobachten Beratungsstellen und Verbände, dass immer mehr Menschen am Monatsende kaum noch Geld für Lebensmittel oder notwendige Ausgaben übrig haben. Die steigenden Energiepreise wirken dabei gleich doppelt: als höhere Abschläge für Strom und Gas und über teurer werdende Waren und Dienstleistungen.
Ein Beispiel:
Eine alleinstehende Person mit Grundsicherung erhält 563 Euro Regelsatz. Müssen die Stromabschläge infolge des Iran-Kriegs um 25 Euro im Monat erhöht werden und steigen gleichzeitig ÖPNV-Kosten oder Ticketpreise um 5 bis 10 Euro, sind schnell fünf bis sieben Prozent des gesamten Regelbedarfs zusätzlich gebunden – ohne Ausgleich über eine Regelsatzerhöhung. Gleichzeitig steigen Beiträge oder Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, was das frei verfügbare Einkommen ebenfalls schmälert.
Der VdK berichtet, dass viele Betroffene auf Ausgaben für soziale Teilhabe verzichten müssen – etwa Vereinsbeiträge, Fahrkarten für Verwandtenbesuche oder Internetangebote – um Grundbedürfnisse zu decken. Damit geraten sie nicht nur finanziell, sondern auch gesellschaftlich immer stärker ins Abseits.
Neue Grundsicherung 2026: Härtere Pflichten, aber kein Euro mehr im Regelsatz
Parallel zur Preisentwicklung wird das bisherige Bürgergeld 2026 zur „Neuen Grundsicherung“ umgebaut. Die Reform bringt schärfere Mitwirkungspflichten, strengere Sanktionsregelungen und eine stärkere Fokussierung auf schnelle Erwerbsaufnahme. Sozialverbände sehen die Gefahr, dass die Neuregelungen Menschen in ohnehin schwierigen Lebenslagen zusätzlich unter Druck setzen könnten – insbesondere, wenn die Regelsätze real nicht mehr ausreichen.
An der Höhe der Leistungen ändert die Reform nichts: Die 563 Euro für Alleinstehende und die weiteren Regelsätze bleiben bestehen, die Nullrunde wird fortgeschrieben. Für Betroffene ergibt sich damit ein doppelter Druck: steigende Preise auf der einen und ein strengeres Sanktionsregime auf der anderen Seite.
Aus rechtlicher Sicht bleiben die Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsmechanismen im Kern im SGB II und SGB XII verankert; Änderungen erfolgen über Anpassungen in Gesetzestexten und dazugehörigen Verordnungen.
Mehrbedarfe 2026: Warum Zuschläge die strukturelle Lücke kaum schließen
Mehrbedarfe – etwa für Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung oder Menschen mit Behinderung – können den Gesamtanspruch deutlich erhöhen. Teilweise sind Aufschläge von 10 bis 60 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes möglich, in Sonderfällen auch darüber. 2026 bleiben diese Prozentsätze unverändert, die Basiswerte (563 bzw. 506 Euro) werden aber nicht angehoben.
Gerade vor dem Hintergrund des Iran-Krieges und der Energiepreise betont der VdK, dass Mehrbedarfe zwar wichtig sind, aber keine Antwort auf ein strukturell zu niedriges Existenzminimum darstellen. Wer keinen Anspruch auf Mehrbedarfe hat oder wessen besonderer Bedarf nicht als Mehrbedarf anerkannt wird – etwa bestimmte Fahrtkosten, digitaler Zugang oder höhere Stromkosten – bleibt mit sämtlichen Preissteigerungen allein.
Wichtigste Zahlen zu Regelsatz, Preisentwicklung und Verbandsforderungen auf einen Blick
| Aspekt | Stand 2026 | Details |
|---|---|---|
| Regelsatz Alleinstehende | 563 Euro monatlich | Unverändert seit 2024; Nullrunde 2025 und 2026, trotz anhaltender Preissteigerungen. |
| Regelsatz Paare je Person | 506 Euro monatlich | Gilt für erwachsene Partner in Bedarfsgemeinschaft; ebenfalls Nullrunde. |
| Kinderregelsätze | ca. 357–471 Euro | Abhängig vom Alter; keine Anhebung zum 1.1.2026. |
| Iran-Krieg & Energiepreise | Strom +15–20%, Gas +50% (TTF, kurzfristig) | Vor allem Neukunden- und Kurzfristverträge betroffen; Kriseneffekt seit März 2026 deutlich spürbar. |
| Preisentwicklung seit 2020 | ca. +20% Verbraucherpreise | VdK: kumulierte Steigerungen bei Miete, Grundnahrungsmitteln und Energie belasten Menschen mit kleinen Einkommen massiv. |
| VdK-Forderung | Kurzfristige Anhebung & Neuberechnung | Regelsätze sollen armutsfest werden, Krisen- und Energiepreise realistisch abbilden. |
| Rechtsgrundlagen | SGB II, SGB XII | Regelbedarfsfortschreibung per Verordnung des BMAS; Rechtsgrundlage u.a. SGB II und SGB XII. |
| Neue Grundsicherung | Reform 2026, schärfere Regeln | Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung; strengere Sanktionen, aber unveränderte Regelsätze. |
Was Betroffene jetzt prüfen sollten – von Mehrbedarf bis Beratung
Auch wenn die politische Entscheidung über eine kurzfristige Erhöhung noch aussteht, sollten Leistungsbeziehende ihre individuelle Situation aktiv prüfen. Wichtig sind insbesondere:
- Mehrbedarfe beantragen oder überprüfen: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Mehrbedarfe (z.B. Alleinerziehende, gesundheitlich bedingte kostenaufwändige Ernährung, Schwangerschaft) haben und ob diese korrekt im Bescheid berücksichtigt sind.
- Abschläge und Nachzahlungen im Blick behalten: Bei deutlich steigenden Strom- oder Heizkosten sollten Sie frühzeitig mit Jobcenter oder Sozialamt klären, ob eine Anpassung der angemessenen Kosten der Unterkunft möglich ist.
- Rechtsberatung nutzen: Der VdK, andere Sozialverbände sowie unabhängige Beratungsstellen unterstützen bei Widersprüchen, Überprüfungsanträgen und Härtefallkonstellationen.
Die rechtliche Grundlage für Leistungen nach der Grundsicherung findet sich weiterhin im SGB II und im SGB XII. Ein Widerspruch gegen Bescheide muss innerhalb eines Monats eingelegt werden.
Kurz zusammengefasst: Warum 2026 zur Bewährungsprobe für das Existenzminimum wird
Im Jahr 2026 bleiben die Regelsätze in Bürgergeld und Grundsicherung unverändert, obwohl der Iran-Krieg Energie- und Lebenshaltungskosten erneut deutlich steigen lässt. Sozialverbände fordern deshalb eine kurzfristige Anhebung und eine grundlegende Neuberechnung der Regelbedarfe, damit das Existenzminimum tatsächlich krisenfest und bezahlbar bleibt.

