Nach derzeitigem Stand ist für den 1. Januar 2027 keine sichere spürbare Erhöhung des Grundsicherungsgeldes (heute Bürgergeld‑Regelsatz) absehbar – vielmehr zeichnet sich eine dritte Nullrunde oder bestenfalls eine minimale Anhebung um wenige Euro ab. Ob es überhaupt zu einer Erhöhung kommt, hängt von der Regelbedarfsermittlung 2026 und der Frage ab, ob die neu berechneten Regelsätze rechtzeitig gesetzlich umgesetzt werden oder ob die bisherigen Beträge schlicht fortgeschrieben werden.
Worum es bei der neuen Grundsicherung 2027 geht
Die Bundesregierung stellt das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende derzeit grundlegend um: Seit 1. Juli 2026 wird aus dem „Bürgergeld“ schrittweise das neue Grundsicherungsgeld, geregelt durch das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“. Parallel dazu läuft die turnusmäßige Regelbedarfsermittlung für das Jahr 2026 auf Basis der neuen Einkommens‑ und Verbrauchsstichprobe (EVS 2023). Die neu ermittelten Regelbedarfe sollen – so die Planung – zum 1. Januar 2027 mit einem neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz in Kraft treten. Leserinnen und Leser wollen wissen: Bedeutet „neue Grundsicherung“ automatisch mehr Geld oder droht eine weitere Nullrunde beim Regelsatz?
Aktueller Regelsatz: Drei Jahre Stillstand bei 563 Euro
Für alleinstehende Erwachsene liegt der Regelbedarf im Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld seit 1. Januar 2024 bei 563 Euro monatlich. 2025 und 2026 gab es jeweils Nullrunden: Der Regelsatz wurde weder erhöht noch gesenkt, was faktisch eine reale Kürzung bei steigenden Preisen bedeutet. Damit steht der Betrag im dritten Jahr in Folge unverändert bei 563 Euro – trotz deutlicher Mindestlohnsteigerungen und spürbarer Preisentwicklung seit 2015.
Berechnungen zeigen: Würde der Regelsatz seit 2015 im gleichen Tempo steigen wie der Mindestlohn, läge er 2026 bereits bei rund 652 Euro und 2027 bei etwa 685 Euro. Stattdessen verharrt er bei 563 Euro – ein Abstand von mehr als 120 Euro gegenüber einem armutsfesten Niveau, auf den Sozialverbände eindringlich hinweisen.
Wie die Fortschreibung für 2027 funktioniert – und warum sie kaum Plus bringt
Die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt derzeit zweistufig: Basisfortschreibung per Mischindex und ergänzende Fortschreibung mit einem zusätzlichen Preisindikator.
- Für die Basisfortschreibung zum 1. Januar 2027 zählt der Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2026. Ein Mischindex aus 70 Prozent regelbedarfsrelevanter Preisentwicklung und 30 Prozent Nettolohnentwicklung wird auf einen rechnerischen Ausgangswert angewendet.
- Dieser Ausgangswert ist nicht der aktuell gezahlte Regelsatz, sondern der rechnerische Wert aus der Fortschreibung 2026: 547,55 Euro.
- Die ergänzende Fortschreibung berücksichtigt zusätzlich die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung im zweiten Quartal 2026 (April bis Juni).
Prognosen, etwa des Instituts der deutschen Wirtschaft und von Fachportalen, ergeben für 2027 eine Basisfortschreibung von rund 558 Euro – also deutlich unter dem Besitzschutzbetrag von 563 Euro. Je nach endgültigen Preiswerten könnte der berechnete Wert knapp an 563 Euro heranreichen; möglich ist eine Nullrunde oder eine minimale Erhöhung auf 564 bis 565 Euro. Eine spürbare Entlastung wäre das nicht.
EVS‑Neuberechnung: Chance auf Plus – mit offenem Zeitplan
Parallel zur Fortschreibung müssen die Regelbedarfe nach Vorliegen der Sonderauswertungen der EVS 2023 gesetzlich neu ermittelt werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) betont, dass nach diesen Auswertungen ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz vorbereitet wird, Ziel sei ein Inkrafttreten der neu ermittelten Bedarfe im Jahr 2027.
Entscheidend sind zwei Punkte:
- Zeitplan: Kommt das neue Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2027, könnten die Regelbedarfe auf Basis aktueller Konsum‑ und Preisstrukturen steigen – mit der Chance auf einen Aufschlag oberhalb von 563 Euro.
- Besitzschutz: Fällt der rechnerisch neu ermittelte Regelsatz unter 563 Euro, greift der gesetzliche Besitzschutz; der Betrag darf nicht sinken.
Kommt die Neuberechnung nicht rechtzeitig, werden die geltenden Sätze fortgeschrieben – und es droht nach Berechnungen des IW eine dritte Nullrunde in Folge.
Politische Debatte: Nullrunde, Armutsschutz und neue Grundsicherung
Die Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld ist nicht nur eine Frage der Bezeichnung, sondern geht mit verschärften Anforderungen und Sanktionen einher. Gleichzeitig warnen Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, dass der derzeitige Regelsatz von 563 Euro weit unter einer armutsfesten Grundsicherung liegt; aus ihrer Sicht müsste er auf über 800 Euro steigen, um wirksam vor Armut zu schützen.
Institute wie BIAJ zeigen zudem, dass der Regelsatz seit Jahren hinter der Mindestlohnentwicklung zurückbleibt, was die reale Kaufkraft der Leistungsberechtigen kontinuierlich aushöhlt. Vor diesem Hintergrund diskutieren Politik und Fachwelt, ob die neue Grundsicherung ab 2027 nur eine Fortführung der bisherigen Linie mit kosmetischen Änderungen oder eine echte Neuaufstellung mit höheren Sätzen und besserem Armutsschutz bringen soll.
Was das für Leistungsberechtigte konkret bedeutet
Für Menschen, die Grundsicherungsgeld nach § 19 SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII beziehen, sind die nächsten Monate entscheidend. Wenn die Fortschreibung dominiert, bleibt es sehr wahrscheinlich beim bisherigen Betrag von 563 Euro – maximal mit einem Plus von wenigen Euro. Nur eine zügige und mutige Neuermittlung auf Basis der EVS 2023 könnte zu einem spürbaren Sprung führen.
Gleichzeitig steigen andere Größen wie der Mindestlohn auf 14,60 Euro im Jahr 2027, was die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Grundsicherung weiter vergrößern kann. Wer auf Grundsicherung angewiesen ist, muss derzeit eher mit weiter knapper Haushaltsplanung als mit einer deutlichen Entlastung zum Jahresanfang 2027 rechnen.
FAQ: Neue Grundsicherung 2027 und Regelsatz
Kommt zum 1. Januar 2027 sicher eine Erhöhung des Regelsatzes?
Nein. Nach derzeitigem Stand ist eine Erhöhung nicht sicher, im Gegenteil: Berechnungen weisen auf eine dritte Nullrunde oder bestenfalls ein sehr kleines Plus hin.
Warum bleibt der Regelsatz so lange bei 563 Euro?
Weil die Fortschreibung mit Mischindex und Basiswerten dazu führt, dass der rechnerische Regelsatz 2027 nur knapp an den Besitzschutzbetrag heranreicht. Steigen Löhne und Preise moderat, gleicht die Fortschreibung zunächst nur den Rückstand des Basiswertes aus.
Was kann die EVS‑Neuberechnung an der Situation ändern?
Eine Neuermittlung auf Basis der EVS 2023 könnte einen höheren Ausgangswert ergeben und damit Spielraum für einen echten Sprung nach oben schaffen. Ob und wann das geschieht, hängt von regierungsinternen Entscheidungen und dem Zeitplan für das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz ab.
Hat die Änderung des Namens Bürgergeld in Grundsicherungsgeld etwas geändert?
Ab 1. Juli 2026 begann die Umstellung: Die Geldleistung „Bürgergeld“ wurde in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt, die neue Grundsicherung trat schrittweise in Kraft. An der Struktur der Regelbedarfe und der Fortschreibung änderte das allerdings nichts.
Fazit: Neue Grundsicherung 2027 – große Erwartungen, bislang wenig Plus in Sicht
Die neue Grundsicherung ab Mitte 2026 weckt Hoffnungen auf mehr Geld und bessere Absicherung, doch beim zentralen Betrag von 563 Euro zeichnet sich für den 1. Januar 2027 eher eine Fortsetzung der Nullrunden als eine kraftvolle Erhöhung ab. Ob der Regelsatz tatsächlich steigt, entscheidet sich an der Schnittstelle von Fortschreibungsmechanik, EVS‑Neuberechnung und politischem Willen – klare Zusagen für ein deutlich höheres Grundsicherungsgeld gibt es derzeit nicht.
Quellen
- Institut der deutschen Wirtschaft – „Grundsicherung steht vor dritter Nullrunde in Folge“
- BIAJ – Analyse zu Mindestlohn und Regelsatzentwicklung 2015–2027
- Fachportal bürger-geld.org – Prognosen zum Regelsatz 2027 und zur Fortschreibung