Neue Grundsicherung: Drei verpasste Termine können Miete und Regelsatz kosten

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Seit dem 1. Juli 2026 können drei verpasste Jobcenter-Termine in Folge dazu führen, dass das Grundsicherungsgeld samt Miete wegfällt. Mit Beginn der Heizperiode trifft diese Regel besonders Menschen, die in einer Depression ihre Post nicht mehr öffnen. Das Bundesarbeitsministerium sieht dafür persönliche Anhörungen vor, einen verpflichtenden Hausbesuch dagegen nicht.

Ein Vorschlag aus der Depressionsliga trifft den wunden Punkt der Reform

Die Forderung stammt von Jürgen Leuther. Der Diplom-Pädagoge und systemische Therapeut arbeitete lange in der Sozialpsychiatrie und erlebte 2017/18 selbst eine schwere depressive Krise. Für die Deutsche DepressionsLiga sagte er im Januar in einem Interview mit der taz, in solchen Fällen müsse ein Hausbesuch verpflichtend sein. Gemeint ist ausdrücklich keine Kontrolle der Wohnung. Leuther will eine aufsuchende Hilfe, die eingreift, bevor einem Menschen die Existenzgrundlage entzogen wird.

Seine Kritik ist einfach. Wer schwer depressiv ist, öffnet oft schon den ersten Brief des Jobcenters nicht mehr. Der Gesetzgeber reagiert darauf im Ernstfall mit einem weiteren Brief, der zum Gespräch einlädt. Leuther hält das für einen Kontaktversuch, der genau an der Schwelle scheitert, an der die Krankheit ansetzt.

Seit Inkrafttreten der Reform sind gut dreieinhalb Monate vergangen. Bei Terminen im Abstand von einigen Wochen kann ein Leistungsbezieher damit inzwischen die Zahl von drei Versäumnissen erreichen, ab der der vollständige Leistungsentzug möglich wird. Die Debatte ist deshalb nicht mehr theoretisch.

Ihre Meinung ist gefragt:

Sollte das Jobcenter verpflichtet sein, vor einem vollständigen Leistungsentzug bei Hinweisen auf eine psychische Erkrankung einen begleiteten Hausbesuch anzubieten?

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So funktioniert die Stufenregel bei verpassten Terminen

Das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld abgelöst. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt unverändert bei 563 Euro im Monat. Die Folgen versäumter Termine wurden dagegen deutlich verschärft.

Nach dem ersten verpassten Meldetermin wird noch nicht gekürzt. Ab dem zweiten Versäumnis ohne wichtigen Grund sinkt der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent, früher waren es 10 Prozent. Bei 563 Euro sind das 168,90 Euro weniger.

Härter ist die neue Vermutung der Nichterreichbarkeit in § 7b Absatz 4 des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Wer trotz schriftlicher Belehrung drei Meldeaufforderungen in Folge nicht nachkommt und keinen wichtigen Grund belegt, gilt als nicht erreichbar. Im ersten Monat danach wird der Regelbedarf nicht ausgezahlt, Miete sowie Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter. Meldet sich die betroffene Person in diesem Monat persönlich, gilt sie rückwirkend als erreichbar und erhält den Regelbedarf nachträglich, allerdings um 30 Prozent gekürzt. Bleibt der Kontakt aus, kann ab dem Folgemonat der gesamte Anspruch entfallen, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Leben weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft, bleiben deren Wohnkosten laut Bundesarbeitsministerium in voller Höhe gesichert und werden direkt an den Vermieter überwiesen.

Beispielrechnung: Was bei einem alleinstehenden Mann konkret fehlt

Ein fiktives Beispiel zeigt die Größenordnung. Ein 44-jähriger, alleinstehender Leistungsbezieher zahlt 510 Euro Warmmiete. Sein monatlicher Gesamtbedarf liegt damit bei 1.073 Euro. Er leidet an einer unbehandelten Depression und reagiert auf drei Einladungen in Folge nicht.

PhaseWas passiertAuszahlung im Beispiel
Erster verpasster TerminKeine Kürzung1.073 Euro
Zweiter verpasster TerminRegelbedarf minus 30 Prozent für einen Monat904,10 Euro
Drittes Versäumnis in FolgeGelegenheit zur persönlichen Anhörung, Prüfung der Nichterreichbarkeitje nach Ergebnis
Erster Monat nach FeststellungRegelbedarf entfällt, Miete und Krankenversicherung laufen weiter510 Euro, nur Miete
Persönliche Meldung im ersten MonatRückwirkend erreichbar, Regelbedarf mit 30 Prozent AbzugNachzahlung 394,10 Euro
Kein Kontakt bis MonatsendeGesamter Anspruch kann entfallen0 Euro, Lücke von 1.073 Euro monatlich

Der Sprung von der letzten Kürzungsstufe zum vollständigen Wegfall ist erheblich. Im Herbst und Winter kommt dazu, dass Mietrückstände bei Vermietern schnell eine Kündigung nach sich ziehen können.

Warum eine Depression in der Akte wie Verweigerung aussieht

Eine schwere depressive Episode kann Antrieb, Konzentration und Alltagsfähigkeit massiv einschränken. Schon ein Telefonat, ein Einkauf oder das Öffnen eines Umschlags kann dann zu viel sein. Das Verwaltungsverfahren setzt dagegen voraus, dass Briefe gelesen, verstanden und fristgerecht beantwortet werden.

Genau hier entsteht das Missverständnis. Aus Schweigen wird in der Akte fehlende Mitwirkung, obwohl eigentlich ein Hilfebedarf vorliegt. Wie häufig das vorkommt, deutet eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung an. Danach hatte gut die Hälfte der sozialmedizinisch begutachteten Arbeitslosen mindestens eine psychische Störung. Die Gruppe ist nicht repräsentativ für alle Arbeitslosen, weil Gutachten gerade bei gesundheitlichen Zweifeln angefordert werden. Sie zeigt aber, wie oft Jobcenter in schwierigen Fällen mit psychischen Einschränkungen zu tun haben.

Leuther weist im Interview auf einen weiteren Punkt hin. Gerade schwer Erkrankte haben oft keine aktuelle Diagnose, weil sie keine Arztpraxis mehr aufsuchen. Nach seiner eigenen Krise hatte er selbst keine Krankschreibung mehr erhalten.

Die Schutzregeln existieren, erreichen aber nicht alle

Der Gesetzgeber hat Sicherungen eingebaut. Ist dem Jobcenter eine psychische Erkrankung bekannt, soll vor einer Kürzung eine persönliche Anhörung stattfinden. Gleiches gilt, wenn es Hinweise gibt, dass sich jemand schriftlich nicht äußern kann. Auch vor der Prüfung des dritten Versäumnisses soll Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch bestehen. Liegt eine außergewöhnliche Härte vor, darf nicht gemindert werden.

„Persönlich“ heißt nach Auslegung des Ministeriums allerdings nicht automatisch persönlich vor Ort. Gespräche im Jobcenter, am Telefon, per Video und aufsuchende Kontakte gelten als gleichwertige Formen. Der Hausbesuch ist also möglich, aber nicht vorgeschrieben. Eine Muss-Regelung hat die Bundesregierung abgelehnt.

Hinzu kommt ein neues Instrument. Gibt es nach einem versäumten Termin Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung, kann das Jobcenter frühzeitig eine ärztliche oder psychologische Untersuchung anordnen. Auch dieser Termin muss jedoch wahrgenommen werden. Außerdem dürfen Jobcenter wiederholt vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen inzwischen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen.

Auffällig ist ein Detail aus derselben Reform. Für junge Menschen führt das Bundesarbeitsministerium ab dem 1. August 2027 eine aufsuchende Beratung auch im Bereich der Arbeitsagenturen ein, weil sich dieses Instrument im SGB II bewährt habe. Die Idee, Menschen dort zu erreichen, wo Briefe nicht mehr ankommen, ist der Politik also vertraut.

Ein Urteil aus Dresden zeigt, wo die Grenze verläuft

Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage schon vor Jahren befasst. Das Sozialgericht Dresden hob acht Sanktionsbescheide gegen eine psychisch behinderte Frau auf (Gerichtsbescheid vom 16. Mai 2014, Az. S 12 AS 3729/13). Das Jobcenter hatte die 36-Jährige innerhalb von fünf Monaten achtmal eingeladen und jedes Fernbleiben mit einer Kürzung belegt. Das Gericht wertete die Meldeaufforderungen als unverhältnismäßig. Statt der Mittel der Massenverwaltung wären besondere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen nötig gewesen.

Psychisch Erkrankte sind damit nicht von allen Mitwirkungspflichten befreit. Das Urteil zeigt aber, dass standardisierte Einladungen und Kürzungen rechtswidrig sein können, wenn erkennbare Einschränkungen übergangen werden. Je näher eine Entscheidung am vollständigen Leistungsentzug liegt, desto genauer muss geprüft werden, ob jemand nicht will oder nicht kann.

Hilfe statt Kontrolle: Was ein Hausbesuch leisten müsste

Das Wort Hausbesuch weckt bei vielen Leistungsbeziehern Misstrauen. Bekannt sind Außendienstbesuche, die etwa klären sollen, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Leuther beschreibt etwas anderes: ein Team aus sozialpsychiatrischem Dienst und Sozialarbeit, das eine Krise erkennt, beim Sortieren der Post hilft und den Weg zu ärztlicher oder therapeutischer Behandlung öffnet.

Eine Pflicht zum Kontaktversuch würde die Behörde binden, nicht die erkrankte Person. Die Unverletzlichkeit der Wohnung bliebe bestehen, niemand müsste Mitarbeitende hereinlassen. Datenschutz und Schweigepflicht würden weiter gelten.

Die Grenzen dieses Ansatzes sind ebenfalls klar. Ein Besuch ohne anschließenden Therapieplatz und ohne Hilfe bei Miet- und Behördenfragen würde den Mangel häufig nur dokumentieren. Auch Jobcenter-Beschäftigte selbst weisen darauf hin, dass Ärztinnen und Psychologen für solche Einsätze kaum verfügbar sind. Eine eng gefasste Pflicht, nur vor einem drohenden Totalentzug und nur bei Hinweisen auf Krankheit oder Krise, wäre dennoch umsetzbar.

Parallel läuft die Debatte um den Regelsatz 2027

Für Leistungsbeziehende verschärft sich die Lage zusätzlich durch die offene Frage nach dem Regelsatz im kommenden Jahr. Die Bundesregierung will mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 einen Rechenschritt bei der jährlichen Fortschreibung streichen. Mitte Oktober befasste sich der Haushaltsausschuss des Bundestages in einer Anhörung damit. Ein verbindlicher Betrag für 2027 steht noch nicht fest. Fachleute halten eine dritte Nullrunde bei 563 Euro jedoch für wahrscheinlich.

Für Menschen, denen nach drei Versäumnissen zuerst der Regelbedarf und dann die Miete fehlt, verstärkt sich dadurch der Druck. Jeder Euro, der infolge einer Krankheit wegfällt, wiegt bei stagnierenden Sätzen schwerer.

Häufige Fragen zur Nichterreichbarkeit in der neuen Grundsicherung

Wann gilt jemand beim Jobcenter als nicht erreichbar?

Nach § 7b Absatz 4 SGB II, wenn drei Meldeaufforderungen in Folge trotz schriftlicher Belehrung ohne wichtigen Grund nicht befolgt werden. Vorher soll Gelegenheit zu einer persönlichen Anhörung gegeben werden. Liegen gesundheitliche oder andere schwerwiegende Gründe oder ein Härtefall vor, greift die Folge nicht.

Fällt sofort die gesamte Leistung weg?

Nein. Im ersten Monat entfällt nur der Regelbedarf, Miete sowie Kranken- und Pflegeversicherung werden weiter übernommen. Wer sich in diesem Monat persönlich meldet, gilt rückwirkend als erreichbar und erhält den Regelbedarf mit 30 Prozent Abzug nachgezahlt. Erst danach kann der gesamte Anspruch entfallen.

Ist das Jobcenter verpflichtet, bei psychisch Kranken vorbeizukommen?

Nein. Bei bekannter psychischer Erkrankung soll zwar eine persönliche Anhörung stattfinden, diese kann aber auch telefonisch, per Video oder im Jobcenter erfolgen. Ein aufsuchender Kontakt ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Eine verbindliche Muss-Regelung hat die Bundesregierung abgelehnt.

Gilt eine Krankschreibung als wichtiger Grund für einen verpassten Termin?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich als wichtiger Grund anerkannt. Nach vorheriger Aufforderung kann das Jobcenter zusätzlich ein Attest verlangen, das die Unfähigkeit zur Terminwahrnehmung bestätigt. Bei wiederholten Bescheinigungen ist seit Juli außerdem eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen möglich.

Einschätzung der Redaktion

Die Reform trennt auf dem Papier sauber zwischen Verweigerung und Krankheit. In der Praxis hängt diese Trennung aber an einem Brief, den gerade die schwer Erkrankten nicht öffnen. Ein Verfahren, das am Ende Miete und Lebensunterhalt streicht, muss vorher mehr leisten als eine weitere schriftliche Einladung. Ein flächendeckender Hausbesuch bei jedem verpassten Termin wäre weder nötig noch machbar. Eine klare Pflicht zu einem fachlich begleiteten Kontaktversuch vor dem vollständigen Leistungsentzug, wenn es Hinweise auf eine Erkrankung gibt, wäre dagegen angemessen. Sie würde keine Mitwirkungspflicht abschaffen, sondern nur sicherstellen, dass der Staat weiß, wen er da sanktioniert. Dass dieselbe Regierung aufsuchende Beratung für junge Menschen ausbaut, sie aber bei psychisch Kranken im SGB II beim Ermessen belässt, ist schwer zu erklären.

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