Neue Grundsicherung: Wer Leistungen bezieht nach Nationalität aufgeschlüsselt – mit Tabelle

Autor: Experte:

Datum:

|     Lesezeit: 8 Min.

Wenn das Einkommen nicht für Miete und Lebensunterhalt reicht, wird die Grundsicherung zur wichtigen Absicherung. Doch welche Nationalitäten sind unter den Leistungsbeziehenden vertreten – und wie hoch sind ihre jeweiligen Anteile? Aktuelle Daten zeigen: Die Zahl der ausländischen SGB-II-Leistungsberechtigten ist gesunken. Damit Sie die Zahlen richtig einordnen können, unterscheidet dieser Artikel zwischen dem Anteil an allen Leistungsbeziehenden und der Bezugsquote innerhalb einer Bevölkerungsgruppe.

Welche Zahlen sind aktuell verfügbar?

Der am 5. Oktober 2026 veröffentlichte IAB-Zuwanderungsmonitor weist für Juni 2026 insgesamt 5.178.411 SGB-II-Leistungsberechtigte aus, darunter 2.364.007 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Gegenüber Juni 2025 sank die Zahl der ausländischen Leistungsberechtigten um rund 174.000 Personen beziehungsweise 6,9 Prozent. Die Veröffentlichung enthält aktuelle Vergleichswerte für ausgewählte Staatsangehörigkeitsgruppen.

Für eine ausführlichere Aufschlüsselung einzelner Nationalitäten verwendet die zweite Tabelle ergänzend die veröffentlichten BA-Angaben für Dezember 2025. Diese Zahlen sind ausdrücklich historische Vergleichsdaten und keine Bestandsaufnahme der neuen Grundsicherung im Oktober 2026. Unterschiedliche Berichtsmonate und unterschiedliche Personengruppen dürfen Sie nicht unmittelbar miteinander vergleichen.

Was bedeutet „prozentuale Quote“?

Eine Bezugsquote beschreibt den Anteil der Leistungsberechtigten innerhalb einer bestimmten Bevölkerungsgruppe; der Anteil an allen Leistungsbeziehenden beschreibt dagegen die Zusammensetzung des Leistungsbezugs. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Eine kleine Bevölkerungsgruppe kann eine hohe Bezugsquote haben, ohne einen entsprechend großen Anteil aller Empfängerinnen und Empfänger zu stellen. Die folgenden Tabellen benennen deshalb jeweils die Bezugsgröße.

Ihre Meinung ist gefragt:

Ist der Regelsatz der Grundsicherung hoch genug?

Unsere Artikel bevorzugt bei Google anzeigen lassen Auf Google News folgen
Warum sollte ich das tun? (Hier klicken)

Wenn Sie bei Google suchen, sehen Sie oft eine Schlagzeilen-Box. Sie können selbst bestimmen, was dort erscheint: Speichern Sie uns, das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, als bevorzugte Quelle, und erhalten Sie aktuelle, rechtliche fundierte Ratgeber-Artikel und wichtige Updates durch unsere Experten zu Themen wie Rente, Pflege, Grundsicherung, Schwerbehinderung noch schneller.

Für soziales Leben e. V. : gemeinnützig, unabhängig, sozial!

Beispiel: Im Juni 2026 betrug die SGB-II-Hilfequote ukrainischer Staatsangehöriger 49,9 Prozent. Das bedeutet nicht, dass etwa die Hälfte aller Leistungsbeziehenden ukrainisch war. Gemeint ist der Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten an der in Deutschland lebenden ukrainischen Bevölkerung unter 65 Jahren. Kinder zählen bei dieser Quote mit.

Wie hoch sind die aktuellen Bezugsquoten?

Im Juni 2026 lag die SGB-II-Hilfequote der ausländischen Bevölkerung insgesamt bei 18,7 Prozent; zwischen den ausgewiesenen Staatsangehörigkeitsgruppen bestanden erhebliche Unterschiede. Für ukrainische Staatsangehörige betrug sie 49,9 Prozent, für Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten zusammen 8,8 Prozent. Die Tabelle zeigt Bezugsquoten innerhalb der jeweiligen Bevölkerung, nicht Anteile an sämtlichen Leistungsbeziehenden.

Staatsangehörigkeit beziehungsweise GruppeSGB-II-Leistungsberechtigte im Juni 2026Bezugsquote im Juni 2026Bezugsquote im Juni 2025
Insgesamt5.178.4118,1%8,3%
Ausländische Staatsangehörige insgesamt2.364.00718,7%19,9%
EU-27 ohne Deutschland383.0678,8%8,9%
Bulgarien und Rumänien zusammen180.73114,1%14,2%
Acht EU-Beitrittsstaaten von 2004 zusammen76.4116,5%6,4%
Acht Asylherkunftsländer zusammen804.42438,9%42,4%
Ukraine636.90649,9%56,1%

Quelle: IAB-Zuwanderungsmonitor September 2026, Tabelle 1. Die Gruppen überschneiden sich teilweise und dürfen nicht addiert werden.

Zu den acht EU-Beitrittsstaaten von 2004 gehören Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn. Die Gruppe der acht Asylherkunftsländer umfasst Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Sie bezeichnet eine statistische Zusammenfassung nach Staatsangehörigkeit – nicht den individuellen Aufenthaltsstatus jedes erfassten Menschen.

Welchen Anteil haben einzelne Nationalitäten?

Im Dezember 2025 stellten deutsche Staatsangehörige mit rund 53,2 Prozent die Mehrheit der Beziehenden von SGB-II-Regelleistungen. Unter den ausländischen Staatsangehörigkeiten waren Ukraine, Syrien und Afghanistan zahlenmäßig am stärksten vertreten. Die folgenden Prozentwerte beziehen sich auf insgesamt 5.186.020 Regelleistungsbeziehende, nicht auf die jeweilige Bevölkerung einer Nationalität.

StaatsangehörigkeitRegelleistungsbeziehende im Dezember 2025Anteil an allen Regelleistungsbeziehenden
Deutschland2.760.69053,2%
Ukraine660.50812,7%
Syrien444.1368,6%
Afghanistan198.7143,8%
Türkei186.2493,6%
Bulgarien103.3102,0%
Irak85.9081,7%
Rumänien77.1361,5%
Polen48.3350,9%
Serbien44.7320,9%
Italien40.8050,8%

Ausgewählte Nationalitäten, keine vollständige Auflistung. Grundlage sind die veröffentlichten Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Prozentanteile: eigene Berechnung, gerundet auf eine Nachkommastelle.

Ausländische Staatsangehörige insgesamt stellten im Dezember 2025 rund 46,8 Prozent der Regelleistungsbeziehenden. Die in der ursprünglichen Veröffentlichung ebenfalls genannte Region „Westbalkan“ wird hier nicht als zusätzliche Tabellenzeile aufgeführt: Sie ist keine einzelne Nationalität und würde sich unter anderem mit der Zeile Serbien überschneiden.

Was sagen diese Quoten aus?

Die Quoten zeigen, wie verbreitet SGB-II-Leistungsbezug in den erfassten Bevölkerungsgruppen ist; sie erklären aber nicht die individuellen Gründe dafür. Nach Angaben des IAB schränken insbesondere unterschiedliche Aufenthaltsdauern die Vergleichbarkeit der Gruppen ein. Wer erst kurz in Deutschland lebt, hat unter sonst gleichen Bedingungen häufig andere Beschäftigungschancen als Menschen mit langjährigem Aufenthalt.

Außerdem erfassen die Tabellen die Staatsangehörigkeit, nicht die Herkunft oder eine Einwanderungsgeschichte. Eingebürgerte Menschen zählen zur deutschen Bevölkerung. Das IAB weist ausdrücklich darauf hin, dass dadurch eine Auswertung nach Staatsangehörigkeit andere Ergebnisse liefert als eine Untersuchung der gesamten Bevölkerung mit eigener Migrationserfahrung. Aus den Tabellen lässt sich daher keine „Migrantenquote“ ableiten.

Sind alle Leistungsbeziehenden arbeitslos?

Nein, SGB-II-Leistungsbezug ist nicht mit Arbeitslosigkeit gleichzusetzen. Die Statistik umfasst auch Kinder und Menschen, die arbeiten, deren anrechenbares Einkommen aber nicht für den Lebensunterhalt ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht. Bei den 5.186.020 Regelleistungsbeziehenden im Dezember 2025 waren rund 1,37 Millionen nicht erwerbsfähig – nach der veröffentlichten Auswertung überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

Wenn Sie beispielsweise arbeiten und Ihr Einkommen den anerkannten Bedarf Ihrer Familie nicht deckt, können ergänzende Leistungen infrage kommen. Das Jobcenter prüft dabei Einkommen, Freibeträge, Vermögen und die Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Eine Person kann deshalb gleichzeitig beschäftigt sein und in der Grundsicherungsstatistik erscheinen.

Wie haben sich die Quoten verändert?

Die SGB-II-Hilfequote ukrainischer Staatsangehöriger sank von 56,1 Prozent im Juni 2025 auf 49,9 Prozent im Juni 2026, also um 6,2 Prozentpunkte. Bei den acht Asylherkunftsländern ging sie im selben Zeitraum von 42,4 auf 38,9 Prozent zurück. Auch die Zahl der Leistungsberechtigten dieser Gruppen nahm ab.

Parallel stieg die Beschäftigung ukrainischer Staatsangehöriger im Juli 2026 gegenüber Juli 2025 um rund 63.000 Personen. Bei Staatsangehörigen der acht Asylherkunftsländer betrug der Zuwachs rund 47.000 Personen. Daraus folgt allerdings nicht, dass jede Beschäftigungsaufnahme unmittelbar den Leistungsbezug beendet: Eine Arbeitsaufnahme kann auch mit ergänzenden Leistungen verbunden bleiben.

Was ändert die neue Grundsicherung?

Die wesentlichen Änderungen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende gelten seit dem 1. Juli 2026; die Geldleistung heißt nun Grundsicherungsgeld. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden insbesondere Mitwirkungspflichten, Folgen von Pflichtverletzungen und Regeln zur Übernahme der Wohnkosten verändert. Die hier verwendeten Juni-Daten beschreiben dagegen noch den Zeitraum unmittelbar vor dieser Umstellung.

Sie können aus diesen Zahlen deshalb noch keine Wirkung der seit Juli geltenden Reform ableiten. Ein Rückgang zwischen Juni 2025 und Juni 2026 kann nicht als Erfolg neuer Vorschriften dargestellt werden, die erst anschließend wirksam wurden. Die historischen Nationalitätenanteile aus Dezember 2025 erlauben ebenfalls keine Aussage über die Zusammensetzung des Leistungsbezugs nach der Reform.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, nicht von einer statistischen Quote für Ihre Nationalität. Maßgeblich sind insbesondere Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Alter und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Für ausländische Staatsangehörige enthält § 7 SGB II zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen und Leistungsausschlüsse.

Wer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt ist, ist grundsätzlich vom SGB-II-Leistungsbezug ausgeschlossen. Auch bei einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche bestehen grundsätzlich Ausschlüsse; gesetzliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden. Aus einer hohen Bezugsquote einer Nationalität folgt daher weder ein automatischer Anspruch noch eine pauschale Berechtigung aller Menschen mit dieser Staatsangehörigkeit.

FAQ zum Anteil der Leistungsbezieher der Grundsicherung mit ausländischer Nationalität

Beziehen überwiegend ausländische Menschen Leistungen?

Nein. Im Dezember 2025 hatten rund 53,2 Prozent der SGB-II-Regelleistungsbeziehenden die deutsche Staatsangehörigkeit und rund 46,8 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Diese Anteile beschreiben die Zusammensetzung des Leistungsbezugs zu diesem Berichtsmonat. Sie sind nicht mit den Bezugsquoten innerhalb der deutschen beziehungsweise ausländischen Bevölkerung zu verwechseln

Bedeutet Leistungsbezug fehlende Erwerbstätigkeit?

Nein. Grundsicherungsleistungen können auch ergänzend zu einem Arbeitseinkommen gezahlt werden, wenn der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt ist. Zudem zählen Kinder und weitere nicht erwerbsfähige Angehörige zu den Regelleistungsbeziehenden. Eine Tabelle über Leistungsbezug ist deshalb keine Tabelle über Arbeitslosigkeit oder über Menschen, die grundsätzlich nicht arbeiten.

Zählen Eingebürgerte als ausländische Leistungsbeziehende?

Nein. Die dargestellte Statistik unterscheidet nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Geburtsland oder Einwanderungsgeschichte. Menschen, die eingebürgert wurden und statistisch als deutsche Staatsangehörige erfasst sind, gehören zur deutschen Gruppe. Das IAB warnt deshalb davor, aus diesen Daten unmittelbar auf die Arbeitsmarktintegration der gesamten Bevölkerung mit Migrationserfahrung zu schließen.

Zeigen die Zahlen Folgen der Reform?

Nein. Die aktuellen Vergleichswerte dieses Artikels beziehen sich auf Juni 2026 und liegen damit vor den wesentlichen Reformänderungen vom 1. Juli 2026. Sie zeigen die Ausgangslage vor der Umstellung. Für eine belastbare Bewertung der Reform wären spätere Daten und eine Untersuchung anderer Einflussfaktoren erforderlich.

Fazit: Bezug der neuen Grundsicherung aufgeschlüsselt nach Nationalitäten

Die Nationalitätenanteile beschreiben die Zusammensetzung der Leistungsbeziehenden; die Hilfequoten zeigen den Leistungsbezug innerhalb einer Bevölkerungsgruppe. Für Ihren persönlichen Anspruch zählt dagegen die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch das Jobcenter – nicht der statistische Wert Ihrer Staatsangehörigkeit.

Quellen

Redakteure

Feedback an den Autor

Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.