Ist im Bürgergeld die Miete enthalten?

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Das Bürgergeld ist die Nachfolgeleistung des Arbeitslosengeldes II werden. Das Bürgergeld-Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft treten getreten. Die Unionsparteien hatten im Bundesrat eine Blockadehaltung eingenommen. Viele Leistungsbezieher fragen sich, ob im Bürgergeld die Miete mit enthalten ist.

Miete als wesentlicher Teil des Bürgergeldes

Spricht man von Miete so meint man in der Regel die kompletten Kosten der Unterkunft, nicht nur die reine Kaltmiete.

Die Kosten der Unterkunft sind die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten sowie die Kosten für die Aufbereitung des Warmwassers. Alle diese Kosten einer Mietwohnung sind im Bürgergeld enthalten. Leistungsberechtigten werden diese Kosten erstattet – mit Einschränkungen. Dazu gleich.

Miete muss angemessen sein

Damit die Miete, also die Kosten der Unterkunft, vom Jobcenter übernommen wird, muss sie  bzw müssen sie grundsätzlich angemessen seien. Angemessen bedeutet, dass sie dem Durchschnitt der Unterkunftskosten der  Region entsprechen müssen, in dem die Unterkunft liegt.

Das Bürgergeldgesetz sieht vor, dass im ersten Jahr des Leistungsbezugs, die Angemessenheit der Unterkunftskosten keine Rolle spielen, sie also für den Anspruch auf Bürgergeld nicht geprüft werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah dies für die kompletten Kosten der Unterkunft vor. Nach dem Bürgergeld-Gesetzes sind die Heizkosten hiervon jedoch ausgenommen. Die Heizkosten werden also nur in angemessenem Rahmen übernommen. Die darüber hinausgehenden Heizkosten müssen die Bezieher von Bürgergeld selbst tragen, wenn sie ihr Heizverhalten nicht anpassen wollen.

Streit um die Karenzzeit

Die Karenzzeit, also ursprünglich die Zweijahresfrist, innerhalb der die Kosten der Unterkunft auch übernommen werden, wenn sie nicht angemessen werden, war Teil des Streites zwischen der Bundesregierung und der CDU/CSU, die eine Mehrheit im Bundesrat hat. Die Union sprach sich gegen eine zweijährige Karenzzeit aus. Sie wollte, dass die Kosten der Unterkunft immer angemessen sein müssen, um von den Jobcentern also Teil der Leistung des Bürgergeldes berücksichtigt zu werden.

Hinsichtlich der Heizkosten hatte die Bundesregierung der Forderung der Union bereits frühzeitig nachgegeben und ihren ursprünglichen Gesetzentwurf angepasst. Begründet wurde dies damit, dass jeder Bundesbürger angesichts der gegenwärtigen Energiekrise ein sparsames Heizverhalten an den Tag legen müsse. Diese Sparsamkeit und Rücksichtnahme müsse auch von den Beziehern des Bürgergeldes verlangt werden. Auch hinsichtlich der zweijährigen Karenzzeit knickte die Regierung ein und gab der Forderung der Union nach.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Wie hoch die Miete beim Bürgergeld sein darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer darauf an, in welcher Region die Bezieher von Bürgergeld leben. So sind die Mieten in Großstädten wie München oder Frankfurt generell höher, als in ländlichen Bereichen. Während in München ein Quadratmeterpreis von 10 Euro angemessen sein kann,  müssen Regionen vielelicht nur 5 Euro vom Jobcenter übernommen werden.

Welchen Sinn hat die Karenzzeit von einem Jahr?

Die Frage nach dem Sinn einer Karenzzeit von einem Jahr bei der Miete (ohne Heizkosten) ist einfach zu beantworten. Wer auf das Bürgergeld angewiesen ist, soll sich nicht sofort Sorgen um seine Wohnung machen müssen. Er oder sie soll sich vielmehr auf die Suche nach einer Arbeitsstelle konzentrieren können, um so den Bezug von Bürgergeld rasch beenden zu können. Bei der Karenzzeit handelt es sich somit um einen Aspekt der Menschlichkeit. Wer unter die Armutsgrenze fällt, soll nicht auch sofort seine Wohnung verlieren. Oft sind hiervon Kinder betroffen. Für sie ist ein Zwangsumzug in nicht wenigen Fällen ein traumatisches Erlebnis, zumal ihr Schicksal ohnehin nicht einfach ist, wenn die Eltern keine Arbeit haben und den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht sicherstellen können.

Fazit zu Miete und Bürgergeld

Im Rahmen des Bürgergeldes wird die Miete vom Amt übernommen. Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs wird sie in voller Höhe übernommen, danach nur dann in voller Höhe, wenn sie angemessen ist, das heißt, dem entspricht, was in der Region für eine derartige Wohnung, wie sie die leistungsberechtigte Person bewohnt, an Miete gezahlt wird.

Die Karenzzeit von zwei Jahren konnte letztendlich rechtlich nicht wirksam werden. Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr.