Einigung beim Bürgergeld zwischen Regierung und Union?

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Laut Zeitungsberichten, die sich auf vertrauliche Quellen beziehen, sind sich Regierung und Union beim Streit um das Bürgergeld nähergekommen. Die CDU/CSU sieht im vorliegenden, vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zum Bürgergeld das Prinzip des Förderns und Forderns aus dem Gleichgewicht geraten. Sie beklagt, das Bürgergeld-Bezieher zu viel von ihrem Vermögen behalten dürfen und nicht ausreichend mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie die Zusammenarbeit verweigern. Außerdem stört die CDU/CSU, dass Bürgergeld-Bezieher mit ihren Kindern nicht sofort umziehen müssen, wenn ihre Wohnung nicht angemessen, also zu teuer ist. Der Gesetzentwurf sieht hier eine Karenzzeit von 2 Jahren vor, in der sich die in Armut geratenen Familien nicht um ihre Wohnung und einen Umzug sorgen müssen.

Arbeit müsse sich lohnen, so die CDU/CSU. Dies sei aber nicht der Fall, wenn das Bürgergeld-Gesetz so verabschiedet werden würde, wie es von der Regierung vorgesehen sei.

Die Union hatte im Bundesrat, in dem sie die Mehrheit der Sitze hat, ihre Zustimmung zum Bürgergeld-Gesetz verweigert. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann es ohne den Segen des Bundesrates nicht wirksam werden.

Mehr Sanktionen beim Bürgergeld

Nun scheint eine Einigung beim Streit um das Bürgergeld greifbar. Wie den Zeitungsberichten zu entnehmen ist, ist die Regierung bereit, auf die sogenannte Vertrauenszeit zu verzichten. Diese sah vor, dass in den ersten 6 Monaten des Bezugs von Bürgergeld Sanktionen nicht verhängt werden sollten. Es sollte vielmehr eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe geben, um ein vertrauensvolles Miteinander von Leistungsbezieher und Integrationsfachkraft des Jobcenters zu erreichen.

Sanktionen sind nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur bis zu 50 Prozent des Regelsatzes möglich. Ob sich auch an der Sanktionshöhe etwas ändern soll, steht nicht fest. Dies ist nicht wahrscheinlich, da das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Sanktionen enge Vorgaben gemacht hatte.


Weniger Schonvermögen beim Bürgergeld

Auch die vorgesehene Höhe des Schonvermögens gehört mit zu den Punkten, die die Union am Gesetzentwurf der Bundesregierung bemängelt. Jeder, der Geld auf dem Konto habe, müsse dieses auch für den Lebensunterhalt einsetzen, egal, ob es der Altersvorsorge dient oder nicht. Familien, die jahrelang etwas für das Alter zur Seite gelegt haben, müssen es nach dem Willen der CDU/CSU aufbrauchen, ehe sie Bürgergeld beziehen dürfen. Eine Sichtweise, die, wie viele meinen, Altersarmut einen Vorschub leistet.

Vermittlungsausschuss befasst sich mit dem Bürgergeld

Am kommenden Mittwoch, den 23.11.22, befasst sich der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss mit dem Bürgergeld. Die Bundesregierung zeigt sich zuversichtlich, dass dort eine Einigung mit der Mehrheit der unionsregierten Bundesländer gefunden werden kann. Es hängt viel davon ab. Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2023 eine Anhebung der Regelsätze, um den Verlust der Kaufkraft durch die Inflation auszugleichen. So ist vorgesehen, dass eine alleinstehende Person 502 Euro erhalten soll. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Bundesregierung und CDU/CSU, droht auch die Erhöhung der Regelsätze auszubleiben, zumindest würde die Erhöhung nicht am 1. Januar 2023 stattfinden.


Fazit zum Streit um das Bürgergeld

Wir meinen: Die Argumente der Union gehen ins Leere. Die absolut größte Zahl der Bezieher von SGB II Leistungen will eine Arbeit finden und bemüht sich auch darum. Es handelt sich nicht im „Drückeberger“.  Nur eine verschwindend geringe Zahl von Leistungsbeziehern entspricht dem Klischee von „Null Bock auf Arbeiten“.

Eine sehr große Zahl von Leistungsbeziehern sind Alleinerziehende, sind Familien, sind Kinder. Sie haben kein Vermögen von mehreren 10.000 Euro, das sie schonen wollen.

Eine Blockadehaltung gegen die Verbesserung von Lebensbedingungen von in Not geratenen Menschen auch auf dem Rücken von Kindern auszutragen, …. dazu finden wir keine Worte.