Kindergrundsicherung: Eltern bekommen dreimal so viel Geld

Das Gesetz zur Kindergrundsicherung wird gerade im Bundestag beraten. Die Kindergrundsicherung wird das Kindergeld ablösen. Verbände fordern mehr Geld - doch es stehen 7,5 Milliarden Euro bereit.

Dreimal mehr Geld zur Verfügung! Kindergrundsicherung (Kindergeld) im Bundestag!
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung wird gegenwärtig im Bundestag und dann im Bundesrat beraten. Doch Wohlfahrtsverbände sind nicht zufrieden mit allem, was in dem geplanten Kindergrundsicherungsgesetz stehen soll. Das Bündnis Kindergrundsicherung mahnt einen echten Systemwechsel im Sinne der Kinder und Familien an.

2,4 Milliarden Euro sind angeblich für die jährlichen Ausgaben bewilligt worden. Doch das Bundesfamilienministerium stellt klar, dass 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Wir erklären in diesem Beitrag, was es mit dem Geld für die Kindergrundsicherung auf sich hat und welche Verbesserungen das Bündnis Kindergrundsicherung hinsichtlich des Gesetzentwurfs fordert.

VdK: Kindergrundsicherung darf keine Mogelpackung werden

Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag. Mehr Geld für Kinder.

Die Kindergrundsicherung ersetzt 2025 das Kindergeld. Es steht nunmehr mehr Geld zur Verfügung als bekannt. Der Gesetzentwurf wird gerade im Bundestag beraten.

Die Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis Kindergrundsicherung wandte sich in einer öffentlichen Erklärung an die Mitglieder des Bundestags und Bundesrats und warb dafür, den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung nachzubessern. Folgende Kritikpunkte äußerte sie:

  • Mehr Geld für Kinder: 2,4 Milliarden Euro, die für die Kindergrundsicherung geplant sind,  reichen nicht aus.
  • Weniger Bürokratie: Es darf nur noch eine einzige Anlaufstelle für Eltern geben. Diese müsse aktiv auf die Eltern zugehen.

Kinderschutzbund fordert Verbesserungen für Alleinerziehende bei Kindergrundsicherung

Auch der Kinderschutzbund, der ebenfalls zum Bündnis Kindergrundsicherung gehört, weist auf wichtige Punkte hin, die bei der geplanten Kindergrundsicherung noch nicht ausreichend berücksichtigt sind

  • Stärkung von Alleinerziehenden:  Kinder von Alleinerziehenden seien besonders oft von Armut betroffen.
  • Bürokratieloser Zugang zur Bildung: Arme Familien sparen, müssen sparen. Dies täten sie beispielsweise bei der Mitgliedschaft im Sportverein oder in der Musikschule. Kinder aus armen Familien würden dort nicht angemeldet.  Anträge für das sogenannte Teilhabegeld müssten deshalb abgeschafft werden.
  • Kinder von Asylbewerbern nicht benachteiligen: Kinder von Asylbewerbern vor dürften nicht benachteiligt werden und ihr Mittel gekürzt werden. Andernfalls würde die Integration scheitern.

BMFSFJ: Zahl 2,4 Milliarden Euro für Kindergrundsicherung – nicht korrekt!

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), erklärte während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses, dass für die Kindergrundsicherung jährlich mit Ausgaben in Höhe von 7,5 Milliarden Euro gerechnet werden würde. Die in der Öffentlichkeit immer wieder genannte Ausgabenhöhe von 2,4 Milliarden Euro beziehe sich lediglich  auf eine Inanspruchnahme-Quote von 50 Prozent.

Das Ministerium hoffe, dass sich die Inanspruchnahme-Quote auf 90 Prozent steigern lasse. Dann sei von Ausgaben in Höhe von etwa 7,5 Milliarden Euro auszugehen. Man sei dann auch viel näher an der von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) ursprünglich genannten Zahl von zwölf Milliarden Euro.

Quelle: Petitionsausschuss Bundestag

Kindergeld wird künftig nicht mehr auf das Bürgergeld für Kinder angerechnet

Lehmann erklärte, es sei ungerecht, dass derzeit das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet werde. Mit der Kindergrundsicherung würde sich das ändern.  Alle Kinder- und Jugendlichen hätten Anspruch auf einen Kindergarantiebetrag, der das Kindergeld ersetze, sowie auf einen Zusatzbetrag. Je geringer das Einkommen der Eltern ist, desto höher sei diese Leistung.

Familienservice der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzusiedelnden Familienservice werde, so Lehmann, die zentrale Stelle für die Leistungen für Familien werden. Derzeit seien diese Leistungen noch sehr verstreut. In Zukunft müssten Familien nicht selber auf die Suche gehen, seien  nicht mehr auf ihr eigenes Wissen angewiesen. Niemand müsse ihnen erklären, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese einfordern müssen. Diese Aufgabe würde der Familienservice der BA übernehmen, wenn von den Familien gewünscht.

Ausblick auf die Kindergrundsicherung 2025

Einen Ausblick auf die Kindergrundsicherung nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich Voraussetzungen und Höhe finden Sie hier: