Ab 600 Euro: Kindergrundsicherung bringt Vorteile für Alleinerziehende

Alleinerziehende werden bei der Kindergrundsicherung privilegiert: KIndesunterhalt wird nur zu 45 Prozent als Einkommen berücksichtigt - wenn sie 600 Euro Erwerbseinkommen haben.

Kindergrundsicherung: So sollen Alleinerziehende profitieren
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Mit Einführung der Kindergrundsicherung wird sich nicht nur die Situation der Kinder verbessern, sondern auch die finanzielle Situation von Alleinerziehenden.

Zur Erinnerung: die Kindergrundsicherung ersetzt ab 2025 das Kindergeld und auch das Bürgergeld für Kinder.

Wie die Bundesfamilienministerin in einer Pressekonferenz erklärt hat, sollen Alleinerziehende durch die neue Kindergrundsicherung im Rahmen des Kinderzusatzbetrages stärker als andere Eltern entlastet werden. Wir erklären, welche Vergünstigungen es im Rahmen der Kindergrundsicherung für alleinerziehende Mütter oder Väter gibt.

Unterhaltszahlungen werden nur zu 45 Prozent als Einkommen des Kindes angerechnet

Kindergrundsicherung mit Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag

Die Kindergrundsicherung kommt 2025. Für Alleinerziehende wird es eine privilegierte Anrechnung von Kindesunterhalt geben.

Im Rahmen der Kindergrundsicherung – und dort beim Kinderzusatzbetrag, der das Bürgergeld für Kinder ersetzt – werden Unterhaltszahlungen lediglich zu 45 Prozent als Einkommen bei der Berechnung des Zusatzbetrages angerechnet. Bisher, also beim Bürgergeld für Kinder, wurde Kindesunterhalt zu 100 Prozent auf den Anspruch angerechnet. Die Folge der Neuregelung bei der Kindergrundsicherung: Für viele Familien mit nur einem Elternteil bleibt mehr Geld in der Haushaltskasse.

Ab Einschulung des Kindes: Mindestverdienst von 600 Euro notwendig

Wohl auf Ansinnen der FDP ist allerdings eine Bedingung bzw. Einschränkung für den Alleinerziehenden Vorteil bei der Kindergrundsicherung eingeführt worden. Sobald Kinder das Schulalter erreicht haben, gilt die 45-Prozent-Unterhalts-Anrechnungsregel für Alleinerziehende nur dann noch weiter, wenn sie wenigstens 600 Euro im Monat an Erwerbseinkommen verdienen. So soll der Anreiz steigern, erwerbstätig zu sein. 600 Euro Erwerbseinkommen bedeutet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Was sagt die Bundesfamilienministerin zur Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung wird verschiedene staatliche Leistungen zusammenfassen und ersetzen – insbesondere das Kindergeld.: Ab 2025 werde etwa 2,4 Milliarden Euro an Mehrausgaben für die Kindergrundsicherung aufgewendet werden. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagt:

“Das Ergebnis unserer Verhandlungen ist die umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren.”

Was wird in der Kindergrundsicherung gebündelt?

Die Kindergrundsicherung 2025 bündelt zukünftig folgende staatliche Leistungen für Kinder:

Bislang steht für jedes Kind 250 Euro Kindergeld zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für von Armut betroffene Kinder das Bürgergeld für Kinder. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es den Kinderzuschlag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Monat. Zusätzlich stellt der Staat Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung. All diese Leistungen für Kinder werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst.

Die Summe aus Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag, also den Hauptbestandteilen der Kindergrundsicherung soll ab 2025

– 530 Euro für die Kinder bis zu 6 Jahren und

– 636 Euro für die Teenager

betragen, als Maximalbetrag.

Für Besserverdienende bleibt der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer bestehen.

Zusammenfassung zu Kindergrundsicherung und Alleinerziehende

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Die neue Kindergrundsicherung bringt Vorteile für Alleinerziehende. Es erfolgt einer privilegierte Anrechnung von Unterhaltseinkommen. Das bedeutet: Unterhalt für das Kind wird nur mit 45 Prozent als Einkommen des Kindes für die Berechnung des Kinderzusatzbetrages der Kindergrundsicherung berücksichtigt.

Die bevorzugte Unterhaltsanrechnung gibt es ab dem Schulalter aber nur noch dann, wenn ein Erwerbseinkommen von wenigstens 600 Euro von Vater oder Mutter erzielt wird. Es soll ein Anreiz für eine Erwerbstätigkeit geschaffen werden.