Kinderzuschlag – den Zuschuss zum Kindergeld jetzt sichern!

Kinderzuschlag – den Zuschuss zum Kindergeld jetzt sichern!
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Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die für alle Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird.  250 Euro wird für jedes Kind von der Familienkasse gezahlt. Diese Summe lässt sich verdoppeln. Es gibt den Kinderzuschlag. Von sehr vielen Eltern wird dieser Zuschuss zum Kindergeld nicht genutzt! Wir zeigen, wer einen Anspruch auf den Kindergeldzuschuss, genauer: den Kinderzuschlag, hat.

Kinderzuschlag: War hat Anspruch?

Nicht jede Familie hat Anspruch auf den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist – anders als das Kindergeld – einkommensabhängig.

Familien mit geringen Einkommen haben zusätzlich zum Kindergeld einen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Für den Fall, dass das Familieneinkommen klein ist und nicht reicht, um alle Lebenshaltungskosten zu bestreiten, können Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte Kindergeldzuschlag bzw. Kinderzuschlag erhalten.

Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wurde am 1. Januar 2023 auf monatlich bis zu 250 Euro pro Kind erhöht. Damit hat der Kinderzuschlag die gleiche Höhe wie das Kindergeld. Das Kindergeld lässt sich mit dem Kinderzuschlag somit verdoppeln.

Kinderzuschlag beantragen: schriftlich oder online

Den Kinderzuschlag gibt es nur auf Antrag. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Es ergeht ein Bescheid über die Bewilligung des Kinderzuschlags. Der Bewilligungszeitraum ist üblicherweise ein halbes Jahr. Man bekommt den Kinderzuschlag somit für 6 Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Kinderzuschlag neu beantragt werden.

Achtung: Der Antrag auf Kinderzuschlag muss rechtzeitig gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung des Kinderzuschlags für zurückliegende Monate ist nicht möglich.

Der Kinderzuschlag kann auch online auf der Seite der Bundeagentur für Arbeit beantragt werden. Den Link finden Sie hier: Kinderzuschlag online beantragen: Antrag

Kinderzuschlag Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit an die Eltern der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird:

– Das Kind (oder die Kinder) muss

  • im Haushalt der Eltern leben
  • das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
  • unverheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein

– Die Eltern müssen Kindergeld (oder nach vergleichsbares)  erhalten.

– Das Einkommen der Familie muss mindestens 900 Euro betragen (bei Paaren) oder 600 Euro bei Alleinerziehenden.

– Das Familieneinkommen plus Kindergeld, plus Wohngeld, plus Kinderzuschlag muss für den Lebensunterhalt ausreichen, also oberhalb des Bürgergeld-Bedarfs liegen. Durch den Kinderzuschlag soll also der Bezug von Bürgergeld vermieden werden.

Sie wollen wissen, wie hoch ein evt. Anspruch auf Bürgergeld wäre: Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner.

Auszahlung des Kinderzuschlags

Kinderzuschlag wird für jedes Kind gezahlt. Sind mehrere Kinder in der Familie vorhanden, erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags in einer Summe. Die Auszahlung erfolgt an die Person, die auch das Kindergeld erhält. Kinderzuschlag und Kindergeld werden am selben Tag überwiesen.

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.