Neben der Rente noch etwas dazuverdienen? So geht’s, ohne die Grundsicherung zu verlieren!

Wessen Rente zum Leben nicht ausreicht, hat einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Doch wie viel kann man dann hinzuverdienen? Gibt es Grenzen für einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst zur Grundsicherung bzw. Rente? Wir erklären das hier!

Wie viel kann neben Rente und Grundsicherung hinzuverdient werden, anrechnungsfrei?

Es gibt nicht wenige Rentner, die neben ihrer Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Die Rente wird auf die Grundsicherungszahlung angerechnet. Doch wie ist es mit einem Hinzuverdienst. Wie viel davon wird auf die Grundsicherung angerechnet? Gibt es Grenzen, bis zu denen ein Zuverdienst anrechnungsfrei ist.

Rentner, die in Deutschland Grundsicherung beziehen, können neben ihrer Rente und Grundsicherung noch etwas dazuverdienen, allerdings wird unter Umständen ein Teil  des Einkommens auf die Sozialleistung angerechnet. Wie viel das genau ist, erklären wir in unserem Artikel.

Wie viel Hinzuverdienst ist bei der Grundsicherung anrechnungsfrei möglich?

Wie viel kann man neben Rente und Grundsicherung anrechnungsfrei hinzuverdienen?

Wer neben seiner Rente Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht und etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich mit der Anrechnung von Einkommen vertraut machen.

Nicht nur auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung kann man nachlesen, dass  viele Rentner einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, deren Alters- oder Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, , um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Grundsicherung im Alter kann man erhalten, wenn man keinen Anspruch auf gesetzliche Rente hat oder wenn man zwar einen Anspruch hat, dieser aber nur gering ist. Hat man nie gearbeitet, war man sein Leben lang beispielsweise Hausfrau oder Hausmann, und hat auch keinen Anspruch auf Mütterrente oder Väterrente, hat man also keine  Kindererziehungszeiten, die für eine Rente berücksichtigt werden, so kann man Grundsicherung beim Sozialamt beantragen.

In § 82 SGB XII ist geregelt, dass Personen, die neben der Grundsicherung ein Erwerbseinkommen haben, nur 30 Prozent ihres Einkommens aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit behalten dürfen, maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet. Es dürfen also 2024 maximal 281,50 Euro behalten werden, wenn diese Summe 30 Prozent des Bruttoeinkommensausmacht. Das ist bei einem Bruttoeinkommen von 928,33 Euro der Fall.

Diejenigen Rentner, die keine Grundsicherung beziehen, können unbegrenzt hinzuverdienen. Es finden keine Anrechnung mehr auf die Altersrente statt.

Fazit: Die Einkommensfreibeträge, die beim Bürgergeld hinsichtlich Erwerbseinkommen gelten, gelten also nicht bei der Grundsicherung im Alter.

Was deckt die Grundsicherung im Alter ab?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deckt den allgemeinen Lebensunterhalt ab, und zwar auf der Stufe des sozio-kulturellen Existenzminimums.

Es werden gezahlt:

  • Regelsatz von aktuell 561 Euro für Alleinstehende
  • Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, etwa behinderte Personen
  • Hilfe in besonderen Lebenssituationen

Die Grundsicherung hat die gleiche Höhe wie das Bürgergeld. Eine Übersicht zum aktuellen Regelsatz 2024 hier: Regelsatz 2024

2024 wird die Rente erhöht. Das hat auch Auswirkungen auf den Anteil der Grundsicherung im Alter, wenn diese ergänzend bezogen wird. Rentner mit Grundsicherung profitieren von der Rentenerhöhung 2024 nicht. Steigt die Rente, so wird der Erhöhungsanteil auf die Grundsicherung angerechnet. Aufstockende Rentner profitieren nur von der Erhöhung der Grundsicherung. Diese wurde Anfang 2024 angehoben.

Was zählt bei der Grundsicherung zum anrechenbaren Einkommen?

Angerechnet auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird folgendes Einkommen:

  • Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland
  • Erwerbseinkommen
  • Unterhaltszahlungen der Kinder
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Einnahmen aus Miete und Pacht
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Zinsen und Dividenden Sparguthaben und sonstigen Einlagen

Was zählt bei der Grundsicherung nicht zum Einkommen?

Es gibt auch Einkommen, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das sind folgende Einkommen:

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, wie oben bereits ausführlich erläutert
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Elterngeld bis 300 Euro monatlich
  • Bis zu 250 Euro monatlich aus steuerfreien Tätigkeiten, wie etwa dem Ehrenamt
  • Pflegegeld von der Pflegeversicherung
  • 224,50 Euro der Bruttorente als Maximalbetrag, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Zusammenfassung zu Hinzuverdienst zur Grundsicherung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Wenn die Rente nicht ausreicht, kann man Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beantragen.
  • Neben der Grundsicherung ist ein Hinzuverdienst nur sehr eingeschränkt möglich. Es gelten nicht die Freibeträge, die beim Bürgergeld Anwendung finden.
  • Von einem Erwerbseinkommen kann maximal die Hälft des Regelsatzes für Alleinstehende anrechnungsfrei behalten werden; das sind im Jahr 2024 281,50 Euro. Es gilt, das bis zu diesem Maximalbetrag 30 Prozent vom Erwerbseinkommen behalten werden kann.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung