
Nicht erst mit der Rente: Altersentlastungsbetrag 2026 – Steuervorteil ab 65 richtig nutzen, Geld sparen!
Der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG entlastet Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren steuerlich, wenn sie neben der Rente noch Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen oder andere steuerpflichtige Einkünfte beziehen. Für 2026 gilt für neue Berechtigte ein Satz von 12,8 Prozent, maximal 608 Euro. Durch das Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Abschmelzung des Freibetrags bis 2058 gestreckt.




























