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Vorschusszahlung bei Witwenrente – was beachten?

Vorschusszahlung bei Witwenrente – was beachten?

Auf die Witwenrente wird auf Antrag ein Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten der verstorbenen rentenberechtigten Person gezahlt. Wie das funktioniert, erklären wir in nachfolgendem Beitrag.