
Arbeitsmarktrente: Die unbekannte Rente für Kranke ohne Chance auf Teilzeitarbeit
Viele können noch ein paar Stunden täglich arbeiten – doch kein Arbeitgeber will sie. Wie die Arbeitsmarktrente Tausenden trotzdem das Leben sichert.
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Viele können noch ein paar Stunden täglich arbeiten – doch kein Arbeitgeber will sie. Wie die Arbeitsmarktrente Tausenden trotzdem das Leben sichert.

Sie pflegen liebevoll Ihre Eltern oder den Partner – doch das zählt längst als Arbeit. Wer seine Rechte kennt, kann bis zu 947 Euro im Monat bekommen!

Wenn andere schlafen, feiern oder den Feiertag mit der Familie genießen, läuft in vielen Betrieben der Betrieb auf Hochtouren – doch dieser Einsatz wird oft viel zu klein bezahlt. Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, kann mit den richtigen Zuschlägen ein sattes Netto‑Plus herausholen, ohne mehr Steuern zu zahlen. Wie viel Geld sonst heimlich auf der Strecke bleibt, zeigt sich meist erst beim genauen Blick auf die Lohnabrechnung – und genau dort beginnt für viele der Aha‑Moment.

Hammer-Urteil zur Witwenrente: Ein Rentner muss 10.788 € zurückzahlen, weil er seine Altersrente jahrelang verschwieg. Der Fall zeigt, wie streng Gerichte die Mitwirkungspflicht werten – und warum Hinterbliebene jede Einkommensänderung sofort melden sollten.

Wer nach 45 Jahren Arbeit auf die abschlagsfreie Rente setzt, kann durch Arbeitslosigkeit kurz vor dem Ruhestand alles verlieren. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählt meist nicht für die 45 Jahre – mit wenigen, engen Ausnahmen.

Familien mit Bürgergeld oder Kinderzuschlag bekommen 2026 pro Schulkind ein Schulstarterpaket von insgesamt 195 Euro für Schulmaterial – ausgezahlt in zwei Raten im Februar und im August. Zusätzlich bestehen weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), etwa für Klassenfahrten, Mittagessen oder Vereinsbeiträge, die den Schulstart finanziell deutlich erleichtern. Einzelheiten zu den Zuschüssen für Schulkinder 2026 hier auf Bürger und Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Die Mütterrente bringt Eltern 2026 ein deutliches Plus an Rente – vor allem für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Entscheidend ist dabei nicht das Kalenderjahr 2026 selbst, sondern der seit 1. Juli 2025 geltende Rentenwert und die bereits beschlossene Ausweitung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente III) ab 2027, die sich in vielen Berechnungen schon jetzt in Euro pro Kind abbilden lässt. Tabelle und Rechenbeispiele hier auf

Das Bürgergeld war einst das soziale Vorzeigeprojekt der SPD – heute steht es sinnbildlich für gebrochene Versprechen, verwässerte Reformen und einen tiefen Vertrauensverlust bei vielen Wählerinnen und Wählern. Zwischen Union, Koalitionszwängen und innerparteilichen Konflikten ist aus dem einstigen Steckenpferd ein politisches Trauerspiel geworden. Im folgenden Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigen wird die Gründe auf: darum konnte die neue Grundsicherung kommen.

Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – für Rentner mit Minijob ändern sich dadurch Verdienstgrenzen, Abgaben und Spielräume beim Hinzuverdienst deutlich. Wer die neuen Regeln kennt, kann seinen Zuverdienst optimal planen, ohne die eigene Rente oder den Status als Minijobber zu gefährden. Die neuen Regeln? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., können Sie sie nachlesen!

Rentenabschläge treffen tausende Versicherte, die früher aus dem Job aussteigen wollen – doch mit Sonderzahlungen lässt sich ein Teil der Kürzung abfedern. Wer das System versteht, kann den Übergang in den Ruhestand besser planen, Abschläge gezielt ausgleichen und die eigene Monatsrente spürbar stabil halten. In diesem Ratgeberartikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., lesen Sie, wie hoch die Kürzungen ausfallen, welche Ausgleichsmöglichkeiten es gibt und welche Fristen, Voraussetzungen und steuerlichen Effekte dabei zu beachten sind.

Arbeiten bis 67, aber im Alter bleibt kaum etwas vom Gehalt übrig: Während andere Länder bis zu 70 Prozent ersetzen, müssen deutsche Rentner mit deutlich weniger leben.

Pflegebedürftig und Beamter – eine Kombination, die schnell zur Kostenfalle wird: Trotz Beihilfe bleiben oft vierstellige Eigenanteile im Monat, wenn Pflegegrad 3, 4 oder 5 festgestellt wird. Wer jetzt nicht versteht, wie hoch die tatsächlichen Pflegekosten sind und welche Lücken Beihilfe und Pflegeversicherung lassen, riskiert, dass Ersparnisse und Pension in wenigen Jahren aufgezehrt sind.

In Berlin hat eine neue Regierungskommission zur Reform der Rente und Altersvorsorge ihre Arbeit vor einiger Zeit aufgenommen. Das Gremium, das von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) offiziell eingesetzt wurde, soll bis Ende des zweiten Quartals 2026 konkrete Vorschläge vorlegen, wie die Altersabsicherung in Deutschland gerechter, stabiler und nachhaltiger gestaltet werden kann. Bas betonte beim Start der Kommissionsarbeit, das Ziel sei klar: „Die Alterssicherung muss auch in den kommenden Jahrzehnten verlässlich funktionieren.“ Dabei sollen alle Bereiche – von der gesetzlichen Rente über die betriebliche Altersvorsorge bis hin zur privaten Vorsorge – auf den Prüfstand gestellt werden. Die große Frage: Bleibt die Rente in Deutschland sicher? Worüber die Kommission berät, skizzieren wir hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wenn Grundsicherungsgeld oder Bürgergeld in bar verloren gehen – etwa weil die Geldbörse aus der Hosentasche rutscht, das Portemaonnaie gestohlen wird oder irgendwo liegen bleibt – ist der Schock groß. Juristisch gilt dieses Geld als Bargeld im Eigentum der leistungsberechtigten Person; nach Auszahlung ist es grundsätzlich nicht mehr „Geld vom Amt“, sondern privates Vermögen, für dessen Sicherung der Empfänger selbst verantwortlich ist. Ein Anspruch auf automatische Neuauszahlung nur wegen Verlust besteht in der Regel nicht. Dennoch kann man einiges tun, was, erklärt nachfolgender Artikel hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Das Jahr 2026 startet mit zahlreichen Neuerungen und Änderungen im Arbeitsrecht, die Millionen von Beschäftigten und Personalverantwortlichen betreffen. Von höheren Mindestlöhnen über die neue Aktivrente bis hin zu einem Meilenstein bei der Entgelttransparenz – diese Änderungen prägen den Arbeitsmarkt 2026. Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgen beide das Ziel, das Existenzminimum zu sichern, richten sich aber an völlig unterschiedliche Personengruppen und funktionieren rechtlich anders. Wer im Ruhestand oder dauerhaft erwerbsgemindert ist, fällt in der Regel unter die Grundsicherung im Alter, während erwerbsfähige Hilfebedürftige im „Jobcenter-System“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugeordnet werden. Einzelheiten und eine Tabelle zu den beiden Arten der Grundsicherung hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Das Deutschlandticket wird 2026 teurer – doch für viele Rentner steckt darin mehr drin, als bekannt ist. Welche Extraleistungen, regionalen Rabatte, Plus-Mitnahme-Optionen und Freizeit-Highlights Senioren jetzt nutzen können, zeigt dieser Überblick kompakt und verständlich.

Die Aktivrente richtet sich an Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Rentnerinnen und Rentner können dabei bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei zur Rente hinzuverdienen, wenn der Arbeitgeber Rentenbeiträge abführt. In folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gehen wir auf die wichtigsten Fragen zur Aktivrente ein. Die Antworten sollten Sie kennen!

Ab 2026 sollte die Mehrwertsteuer in der Gastronomie an sich vereinfacht werden – doch für viele Gäste und Betriebe fühlt es sich eher nach einem neuen Steuerlabyrinth an. Während Speisen endlich einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden, bleibt es bei Getränken beim komplizierten Mix aus 7 und 19 Prozent – je nach Inhalt, To-go-Becher oder Sitzplatz im Café. Alle Infos zu den neuen Regeln, ihren Folgen und vielen Alltagsbeispielen findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Die Rentenerhöhung 2026 kommt zum 1. Juli – aber weder die genaue Prozentzahl der Anpassung noch der exakte neue Rentenwert stehen aktuell fest, sondern sind nur prognostiziert. Sicher ist: Die Rente wird regulär zu Juli 2026 angepasst, die endgültigen Werte legt die Bundesregierung erst im Frühjahr (üblicherweise März) 2026 per Verordnung fest. Einzelheiten zu dem, was hinsichtlich der Erhöhung der Rente sicher ist und was nicht, hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Schock für viele Vorsorgesparer! Wer sich seine Direktversicherung vor Rentenbeginn auszahlen lässt, muss trotzdem Krankenkassenbeiträge zahlen – das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Teurer Strom, Nullrunde beim Bürgergeld: Der Stromanteil im Regelsatz hinkt den Preisen weiter hinterher, vielen Haushalten fehlen monatlich Euros im Portemonnaie. Wie groß die Lücke wirklich ist, wer besonders betroffen ist und welche Auswege es gibt, zeigt dieser Artikel.

Anfang 2026 haben bereits zahlreiche gesetzliche Krankenkassen eine Erhöhung des Zusatzbeitrags angekündigt, während andere ihre Sätze stabil halten. Besonders auffällig sind höhere Aufschläge bei einigen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen sowie mehreren AOKen. Unserer Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gibt einen Überblick mit einer Tabelle.

Mit exakt 63 Jahren im Jahr 2026 in Rente gehen können nur bestimmte Versichertengruppen – entweder mit Abschlägen über die Altersrente für langjährig Versicherte oder (für ältere Jahrgänge) über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die „Rente mit 63“ genannt wurde. Für jüngere Jahrgänge verschiebt sich der abschlagsfreie Rentenstart deutlich nach hinten; hier ist ein Rentenbeginn mit 63 nur noch mit zum Teil hohen Abschlägen möglich. Einzelheiten zur Rente mit 63, die es nur noch mit Abschlägen gibt, hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Der Begriff „Bürgergeld“ soll im SGB II schrittweise verschwinden und durch „Grundsicherungsgeld“ bzw. „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden, ohne dass das System selbst vollständig neu erfunden wird. Ab Mitte 2026 wird in Gesetzestitel, Paragrafen und amtlicher Kommunikation fast nur noch von Grundsicherung gesprochen – was rechtlich und politisch mehr ist als eine bloße Umbenennung. Alle Einzelheiten zum Verschwinden des Namens Bürgergeld und den neuen Namen "Grundsicherung" hier auf Bürger & Geld, dem Nachichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Lobbyisten aus Banken- und Versicherungsbranche überfluten den Bundestag mit Botschaften, die die gesetzliche Rente schlechtreden und private Vorsorge als „einzige Lösung“ verkaufen – genau das zeigt die aktuelle Auswertung des Lobbyregisters durch die NGO Finanzwende e.V. Die Daten belegen ein massives Kräfteungleichgewicht zugunsten der Finanzlobby, während Organisationen, die die umlagefinanzierte Rente verteidigen, nur mit wenigen Stimmen vertreten sind. Hintergründe zu diesem "Rentenproblem" hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil B 5 R 14/22 R vom 27. Juni 2024 einen Meilenstein gesetzt: Rückwirkende Erhöhungen der Altersrente für Schwerbehinderte sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Rechtswidrige GdB-Änderungen führen nicht zu unbegrenzten Nachbesserungen, da die Aussparungsregelung (§ 48 SGB X) greift und Vertrauensschutz gewahrt bleibt. Betroffene profitieren von mehr Transparenz in der Rentenpraxis. Alle Infos finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Wer eine Rente aus dem Ausland bezieht und in Deutschland über den Ehepartner familienversichert ist, muss hinsichtlich einer Familien-Krankenversicheurngt die eigenen Einkünfte genau im Blick behalten. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg stellt klar, dass bei Auslandsrenten für die Einkommensgrenze der Familienversicherung der Bruttobetrag entscheidend ist – mit teils drastischen Folgen wie dem Verlust der kostenfreien Mitversicherung und hohen Nachzahlungen. Welche Regeln jetzt gelten, was das Urteil im Detail bedeutet und wie Betroffene reagieren können, wird hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt.

Wer 2026 arbeitslos wird, kann auf bis zu 3.500 Euro monatlich hoffen – doch nur unter bestimmten Bedingungen. So berechnet sich der Höchstbetrag wirklich.

7 % mehr Gehalt, mindestens 300 Euro, 200 Euro extra für Anwärter – klingt nach Geldregen im öffentlichen Dienst. Doch viele Landesbeamte ahnen: Bis bei ihnen wirklich mehr auf dem Konto landet, könnte es lange dauern.