
Jobcenter zahlt Schönheitsreparaturen – Urteil bestätigt Anspruch
Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter, die Bürgergeld beziehen: Das Jobcenter muss die Kosten für Schönheitsreparaturen übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil entschieden.










































































