
Bürgergeld – Aufhebung durch Jobcenter: Geringer Wasser- und Heizverbrauch als Indiz für Nichtaufenthalt – aktuelle Urteile
Das Jobcenter darf die Bürgergeld-Leistungsbewilligung aufheben, wenn Indizien darauf hindeuten, dass sich die empfangende Person nicht mehr regelmäßig in ihrer Wohnung aufhält. Zu den anerkannten Indizien zählen neben längerer Ortsabwesenheit auch auffällig geringer Wasser- und Heizungsverbrauch, allerdings ist für die Leistungsaufhebung stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung notwendig. Welche Punkte das Jobcenter zu beachten hat, erklären wir in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!



























