Schwerbehinderung: Urteile Bundessozialgericht zu Merkzeichen aG
Bei einer Schwerbehinderung bedeutet Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Daran sind besondere Nachteilsausgleiche geknüpft. Das Bundessozialgericht hat sich mit den Voraussetzungen dieses Merkzeichens befasst, und zwar gleich in zwei Urteilen am 9.3.23. Lesen Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., welche Erkenntnisse das oberste deutsche Sozialgericht an Kläger und Beklagten in den Urteilen weitergegeben hat.
















