
Rentner im Ausland: In welchen Ländern ihre deutsche Rente nicht doppelt besteuert wird
Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen; für Rentner im Ausland sind aber nur ein Teil dieser Abkommen praktisch relevant, weil sie die Besteuerung von Renten und Pensionen ausdrücklich regeln. Wer als Rentner auswandern will, muss daher immer das konkrete DBA mit dem jeweiligen Land prüfen, statt sich auf allgemeine Aussagen zur „Steuerfreiheit im Ausland“ zu verlassen. Einzelheiten zu diesem Thema erklärt der nachfolgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!


















