
Grundsicherung 2026: Mietkosten nur noch bis zum 1,5-Fachen der Obergrenze gedeckelt
Die neue Grundsicherung ab 2026 bringt eine tiefgreifende Reform: Unterkunftskosten werden künftig auf das 1½-fache der örtlichen Mietobergrenze gedeckelt. Was dies für Hilfebedürftige, Mietwohnungen und Kommunen bedeutet, erläutert unser Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..




























