
Zahnspange beantragt? Wann das Jobcenter bei Grundsicherung zahlt – LSG Sachsen setzt klare Grenzen
Kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen sind teuer und werden von der Grundsicherung nur im Ausnahmefall als Härtefall vom Jobcenter übernommen. Das Landessozialgericht Sachsen entschied, dass Standard-Zahnspangen nicht als Mehrbedarf zählen – Betroffene müssen die Kosten meist privat tragen. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

















