Grundsicherung statt Bürgergeld – was das für Miete und Heizkosten Wohnung bedeutet!
Ab Juli 2026 ersetzt eine neue Grundsicherung das Bürgergeld – mit deutlich strengeren Regeln für die Übernahme von Miete und Heizkosten. Künftig gelten harte Obergrenzen von maximal 1,5‑mal der angemessenen Miete, auch in der Karenzzeit. Wer im SGB‑II-Bezug wohnt, muss seine Wohnkosten daher frühzeitig prüfen, um Mietlücken zu vermeiden.
