Urteil: Höherer Bürgergeld Regelsatz für getrennt lebende Paare – Anspruch auf vollen Satz
Das Landessozialgericht NRW hat ein wegweisendes Urteil zum Bürgergeld für Paare gefällt. Entgegen der bisherigen Praxis können Lebenspartner in bestimmten Fällen Anspruch auf den höheren Regelsatz für Alleinstehende haben. Dies gilt insbesondere, wenn sie in getrennten Haushalten ohne regelmäßige Besuche leben. Das Gericht begründet die Entscheidung mit fehlenden Einsparmöglichkeiten bei getrennter Haushaltsführung. Diese Regelung könnte weitreichende Folgen für die Berechnung von Sozialleistungen haben und bietet Paaren in ähnlichen Situationen neue finanzielle Perspektiven. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..





















