
Eltern im Pflegeheim – BGH stärkt Kinder beim Elternunterhalt: So viel müssen Gutverdiener trotz 100.000 € Brutto zahlen
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7.5.2025, Az. XII ZB 563/24, konkretisiert den Selbstbehalt beim Elternunterhalt und stärkt damit die Position unterhaltspflichtiger Kinder – ohne den Elternunterhalt als solchen in Frage zu stellen. Der BGH macht klar: Weder eine pauschale Anhebung des Selbstbehalts auf „Luxusniveau“ noch eine starre Orientierung an der 100.000‑Euro-Grenze des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sind zulässig, vielmehr kommt es auf eine differenzierte Einzelfallprüfung an. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. analisiert die Entscheidung des obersten deutschen Zivilgerichts!















