Rente und Recht: Warum Urlaubs- und Überstunden-Abgeltungen kein Hinzuverdienst sind
Viele Rentner fragen sich, wie sich zusätzliche Zahlungen neben der Rente auf ihre Bezüge auswirken. Die Frage, ob Zahlungen für Überstunden oder nicht genommenen Urlaub als Hinzuverdienst bei der Rente zählen, ist dabei besonders wichtig. Denn während ein Hinzuverdienst die Rente kürzen kann, gilt das nicht für Abgeltungen für Urlaub oder Überstunden; sie werden rechtlich anders behandelt. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wird ausführlich erklärt, warum genau diese Zahlungen kein Hinzuverdienst sind, welche Auswirkungen das für Rentner hat und was sonst zum Thema Hinzuverdienst 2025 gilt.