
Bürgergeld 2026: Totalsanktion bei Nichterreichbarkeit droht – neue Grundsicherung Regel erklärt
Ab 2026 verschärft sich die Sanktionspraxis in der Grundsicherung dramatisch: Wer für Jobcenter oder Behörden nicht erreichbar ist, dem droht faktisch die Totalsanktion – bis hin zum kompletten Wegfall aller Sozialleistungen, inklusive Miet- und Heizkosten. Die „Nicht-Erreichbarkeit“ kann dabei von den Behörden künftig als schwerwiegender Pflichtverstoß angesehen und eine Nichterreichbarkeit fingiert werden, und somit automatisch zur Streichung der Leistungen führen, solange keine Kooperation erfolgt. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!






















