Pflege-Rente: bis zu 3.535 Euro fiktives Einkommen als Pflegeperson erhalten!

Wer als Privatperson einen Angehörigen oder Bekannten pflegt, erhält von dessen Pflegekasse ein Einkommen bis zu 3.535 Euro - fiktiv. Dieses dient der Berechnung von realen Beiträgen zur eigenen Rentenversicherung. Wir erklären, wie das funktioniert!

Also Basis für die Pflege Rente wird ein fiktives Einkommen von der Pflegeversicherung herangezogen.
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Die Pflegekasse zahlt ab dem 1. Januar 2024 Rentenbeiträge für Pflegepersonen im Privatbereich aufgrund eines neu berechneten fiktiven Einkommens. Dieses ist abhängig vom Pflegegrad und beträgt bis zu 3.535 Euro! Jeder kann in den Genuss dieser Summen kommen – auch Bezieher von Bürgergeld.

Also: Um die Höhe der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu bestimmen, wird das fiktive Einkommen der pflegenden Person herangezogen. Dieses fiktive Einkommen wird berechnet und damit so getan,  als ob die pflegende Person mit der Pflegetätigkeit ein bestimmtes Einkommen erzielen würde. Hiervon wird dann durch die Pflegekasse der Rentenbeitrag ermittelt und auf das Rentenkonto der Pflegeperson eingezahlt.

In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wie Sie als private Pflegeperson in den Genuss der Rentenbeiträge auf Basis des fiktiven Einkommens kommen!

Wie wird das fiktive Einkommen berechnet?

Das fiktive Einkommen bei der Pflege von Angehörigen dient der Berechnung der Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung übernimmt.

Das fiktive Einkommen wird als Basis für die Berechnung der Höhe der Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse für die Pflegeperson benutzt.

Die Berechnung des fiktiven Einkommens erfolgt auf Grundlage der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße für 2023 beträgt im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro.

Die Höhe des fiktiven Einkommens wird dann anhand des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person festgelegt. Die Pflegegrade 1 bis 5 werden dabei in folgende Prozentsätze der Bezugsgröße umgerechnet:

Tabelle: Höhe des fiktiven Einkommens für die Rente bei der Pflege

PflegegradProzentsatz der BezugsgrößeFiktives Einkommen bei Pflegegeld
1
227 %954 Euro West / 936 Euro Ost
343 %1.520 Euro West / 1490 Euro Ost
470 %2.475 Euro West / 2.426 Euro Ost
5100 %3.535 Euro West / 3465 Euro Ost

Beispielrechnung

Eine Person in Westdeutschland pflegt einen Angehörigen mit Pflegegrad 3. Die Bezugsgröße für 2024 beträgt im Westen 3.535 Euro. Das fiktive Einkommen der pflegenden Person wird daher wie folgt berechnet:

3.535Euro * 43% = 1.520 Euro

Auswirkungen auf die Rente

Das fiktive Einkommen wird bei der Berechnung der Rente für pflegende Angehörige als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt. Das bedeutet, dass die pflegende Person für dieses fiktive Einkommen Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss.

Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge beträgt 18,6 % des fiktiven Einkommens. Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen und an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen.

Auch Bürgergeld Bezieher können sich das fiktive Einkomen gutschreiben lassen

Das fiktive Einkommen von bis zu 3.535 Euro können sich auch Bezieher von Bürgergeld “gutschreiben” lassen. Das heißt: auch für sie zahlt die Rentenversicherung der pflegebedürftigen Person Rentenbeiträge auf Basis des fiktiven, vom Pflegegrad abhängigen, Einkommens.

Zusammenfassung zum fiktiven Einkommen für den Rentenbeitrag bei der Pflege

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst

Das fiktive Einkommen bei der Pflege ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Rente für pflegende Angehörige. Die Höhe des fiktiven Einkommens hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab.

Die pflegende Person zahlt für das fiktive Einkommen Rentenversicherungsbeiträg, die von der Pflegekasse übernommen werden.