Ein Zimmer mit Schwimmbadzugang, ohne Miete, gegen 15 Stunden Zeit pro Woche: Was im französischen Brest gerade Realität wird, trifft in Deutschland auf einen Wohnungsmarkt, in dem ein WG-Zimmer im Schnitt bereits 510 Euro kostet und viele Senioren allein in zu großen Wohnungen leben.
Eine 18-Jährige, ein Schwimmbad und null Euro Miete
Louna Guivarch ist 18 Jahre alt und wohnt seit Juli in der Seniorenresidenz La Calypso im französischen Brest. Für ihre 45 Quadratmeter große Wohnung samt Mitbenutzung von Schwimmbad und Fitnessraum zahlt sie keine Miete, Wasser und Strom sind inklusive. Die Gegenleistung: 15 Stunden Einsatz pro Woche für die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner der Residenz. Guivarch begleitet Senioren zu Einkäufen, etwa die 86-jährige Yvonne, und organisiert Nachmittagsprogramme wie Quizrunden. Bekannt wurde der Fall durch einen Beitrag der französischen Abendnachrichten von TF1 Mitte September.
Das Prinzip ist in Deutschland längst bekannt, nur deutlich kleiner
Was in Frankreich gerade als Einzelfall Schlagzeilen macht, existiert in Deutschland bereits seit Jahrzehnten unter dem Namen „Wohnen für Hilfe“. In mehr als 40 deutschen Universitätsstädten vermitteln Studierendenwerke, kommunale Seniorenbüros sowie Wohlfahrtsverbände wie DRK, Caritas und Diakonie sogenannte Wohnpartnerschaften zwischen Studierenden und älteren Menschen, Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung. Als Faustregel gilt: pro Quadratmeter Wohnraum eine Stunde Unterstützung im Monat. Pflegerische oder medizinische Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, es geht um Gesellschaft, Einkäufe, kleine Hausarbeiten oder gemeinsame Aktivitäten. In München läuft ein entsprechendes Programm bereits seit dem Wintersemester 1996/97, in Freiburg wurden seit 2002 rund 750 Wohnpartnerschaften vermittelt.
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Bürger & Geld auf Google News folgenWarum das Thema gerade jetzt an Brisanz gewinnt
Zum Wintersemester 2026/27 warnt die Bundesstudierendenvertretung fzs erneut vor einer angespannten Wohnungslage. Nach Auswertungen des Moses Mendelssohn Instituts liegt der bundesweite Durchschnittspreis für ein WG-Zimmer bei 510 Euro, in den vier deutschen Millionenstädten München, Berlin, Hamburg und Köln bei durchschnittlich 692 Euro monatlich, in München allein bei bis zu 850 Euro. Die BAföG-Wohnkostenpauschale deckt mit aktuell 380 Euro selbst den bundesweiten Schnitt nicht ab, eine Anhebung auf 440 Euro ist zwar beschlossen, greift aber laut Statistischem Bundesamt und aktuellen Marktdaten erst zum Sommersemester 2027.
Auch auf der anderen Seite der Wohnpartnerschaft hat sich der Sachstand verändert. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für die Anerkennung von Wohnkosten in der Grundsicherung im Alter eine neue, feste Obergrenze in Höhe des 1,5-Fachen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die bislang oft großzügigere Einzelfallprüfung entfällt. Für Bestandsfälle wird diese Änderung erst bei der jeweiligen Folgebewilligung wirksam, mittelfristig dürfte sie aber gerade in Großstädten mehr Seniorinnen und Senioren betreffen, deren Wohnung als zu groß oder zu teuer eingestuft wird. Zusätzlich ist das frühere Bürgergeld seit Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt worden, an Anspruchsvoraussetzungen und Regelsätzen ändert das zunächst nichts.
Welche Vorteile das Modell für Deutschland hätte
Für den deutschen Wohnungsmarkt und die Sozialsysteme ergäben sich aus einer Ausweitung solcher Modelle mehrere Effekte:
Studierende und junge Erwachsene mit geringem Einkommen könnten Wohnraum finden, ohne auf Wohngeld oder erhöhte Bedarfe beim Grundsicherungsgeld angewiesen zu sein, was Jobcenter und Sozialämter bei den Kosten der Unterkunft entlasten würde.
Seniorinnen und Senioren, die von der neuen, strengeren Mietobergrenze betroffen sind, könnten durch die Aufnahme einer Wohnpartnerin oder eines Wohnpartners ihre Wohnung in ihrer bisherigen Größe halten, ohne dass zusätzliche Kosten für das Sozialamt entstehen.
Ein Verbleib in der eigenen Wohnung mit regelmäßiger Gesellschaft und niedrigschwelliger Unterstützung kann den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern. Der bundesweite Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz lag laut Verband der Ersatzkassen im ersten Aufenthaltsjahr zuletzt bei durchschnittlich 3.364 Euro monatlich, Tendenz steigend. Jeder Monat, den jemand länger selbstständig zu Hause lebt, entlastet damit sowohl die eigene Haushaltskasse als auch mögliche Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Beispielrechnung: Was ein Wohnpartnerschaft sparen könnte
Die folgende Modellrechnung ist eine vereinfachte, beispielhafte Gegenüberstellung und bildet keine realen Einzelfälle oder gesetzlich festgelegten Beträge ab.
| Position | Klassisches WG-Zimmer | Wohnen für Hilfe (Modellbeispiel) |
|---|---|---|
| Kaltmiete pro Monat | rund 520 Euro | 0 Euro |
| Nebenkosten | im Mietpreis meist enthalten | separat, rund 90 Euro |
| Gegenleistung | keine | etwa 12 Hilfestunden pro Monat |
| Ersparnis im Jahr | – | rund 5.160 Euro (Modellwert) |
Rechtlich kein Ersatz für Pflege
Die Wohnpartnerschaften in Deutschland laufen in der Regel über einen normalen Mietvertrag mit stark reduzierter oder erlassener Miete, begleitet von den vermittelnden Stellen. Pflegerische Aufgaben sind bewusst ausgenommen, da sie eine fachliche Qualifikation erfordern und nicht durch Laienhilfe ersetzt werden dürfen. Ob eine Hilfeleistung im Einzelfall Auswirkungen auf laufende Sozialleistungen hat, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Wohnpartnerschaft ab und wird von den örtlichen Vermittlungsstellen im Beratungsgespräch geklärt.
Häufige Fragen zum Wohnen-für-Hilfe-Modell
Was unterscheidet das französische Modell von der deutschen Praxis?
In Frankreich handelt es sich im aktuellen Fall um eine professionell betriebene Seniorenresidenz, die eine junge Bewohnerin gegen Hilfsleistungen aufnimmt. In Deutschland läuft das Modell meist über private Wohnpartnerschaften zwischen Einzelpersonen, vermittelt durch Studierendenwerke oder Wohlfahrtsverbände, seltener über größere Einrichtungen.
Wer vermittelt Wohnpartnerschaften in Deutschland?
Zu den Trägern zählen die örtlichen Studierendenwerke, kommunale Seniorenbüros sowie Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas oder die Diakonie. Interessierte können sich direkt an diese Stellen in ihrer Stadt wenden.
Zählt die Hilfeleistung als Einkommen bei Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Da keine Geldzahlung fließt, sondern eine Sachleistung in Form von reduzierter Miete gegen Hilfe getauscht wird, prüfen die zuständigen Ämter den Einzelfall. Betroffene sollten das Modell vor Abschluss einer Wohnpartnerschaft mit der zuständigen Vermittlungsstelle und dem Jobcenter beziehungsweise Sozialamt besprechen.
Richtet sich das Modell nur an Studierende?
Nein. Neben Studierenden können nach Angaben der Deutschen Studierendenwerke auch Auszubildende, Alleinerziehende oder Familien Wohnpartnerschaften eingehen, und auf der anderen Seite stellen neben Senioren teils auch Menschen mit Behinderung Wohnraum zur Verfügung.
Meinung der Redaktion
Der Fall aus Brest wirkt auf den ersten Blick wie eine hübsche Randnotiz, verweist aber auf ein strukturelles Problem, das in Deutschland längst akut ist: Auf der einen Seite fehlt bezahlbarer Wohnraum für junge Menschen, auf der anderen Seite leben viele Ältere allein in zu großen Wohnungen und würden von Gesellschaft profitieren. Dass es mit „Wohnen für Hilfe“ hierzulande bereits eine funktionierende Struktur dafür gibt, sie aber vielerorts kaum bekannt ist und nur einen Bruchteil der möglichen Nachfrage abdeckt, ist aus Sicht der Redaktion eine vertane Chance. Statt neuer Förderprogramme mit hohem Verwaltungsaufwand würde es helfen, bestehende Vermittlungsstellen finanziell und personell besser auszustatten und das Modell aktiver zu bewerben, etwa über Jobcenter, Sozialämter und Hochschulen.